Betreff
Antrag der SPD Fraktion/Ratsherr Banse auf Änderung der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 24.06.2020
Vorlage
DezIII/1203/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, von einer Rüge der Protokollierung des Tagesordnungspunktes 5 der Niederschrift der Sitzung vom 24.06.2020 abzusehen, da der Beschluss als solches zutreffend wiedergegeben wurde und die Wiedergabe möglicherweise unscharfer Diskussionsbeiträge ohne Relevanz auf den Beschluss ist.

 

 


Sachverhalt:

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben bittet Ratsherr Banse um Änderung der Niederschrift der Sitzung vom 24.06.2020, TOP 5 – Wirtschaftswegekonzept 2020. Die erbetenen Änderungen betreffen nicht den Beschluss als Solches, sondern den Teil der Wortbeiträge.

 

Gem. § 52 GO und der entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung des Rates, hier § 21, sind in Niederschriften neben den formalen Angaben zu Sitzungsteilnehmern, Tag und Ort der Sitzung, Beratungsgegenstand und gestellten Anträgen die gefassten Beschlüsse aufzunehmen. Eine verbindliche Aufnahme von Erklärungen einzelner Sitzungsteilnehmer sieht die Geschäftsordnung des Rates nur vor, wenn diese ausdrücklich zur Niederschrift gegeben werden.

 

In der Praxis werden von den Schriftführern bei wichtigen Punkten auch Wortbeiträge wiedergegeben. Da die Stadt keine ausgebildeten Schriftführer beschäftigt und die betroffenen Mitarbeiter häufig auch sachlich nicht mit den erörterten Themenstellungen befasst sind, kann es dabei zu Unschärfen in der Wiedergabe von Ausführungen kommen. Diese sind vermeidbar, wenn man sich auf die gesetzlichen Vorgaben wie - oben ausgeführt - beschränkt.

 

 

 

Ein einmal unterzeichnetes Protokoll kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Ist der Rat oder ein Ausschuss der Auffassung, dass ein Beschluss fehlerhaft protokolliert ist, kann er dies nur durch Beschluss feststellen. Im konkreten Fall wird der Beschluss als solches nicht gerügt.

 

Der Rat bzw. im vorliegenden Fall der Ausschuss kann durch Beschluss einen Fehler rügen, wobei die Rüge Bestandteil der Niederschrift über die Sitzung wird.

 

Da die mündlichen Erläuterungen ohne Auswirkungen auf den Beschluss sind und dieser zutreffend wiedergegeben wurde und die Thematik aufgrund der Vertagung in der heutigen Sitzung wieder auf der Tagesordnung steht, empfiehlt der Unterzeichner von einer Rüge abzusehen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Protokollierung des Tagesordnungspunktes 5 der Niederschrift der Sitzung vom 24.06.2020 im Teil der Wortbeiträge zu rügen.