Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Ebenso sind Haushaltsvorgriffe gemäß § 83 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.

Beigefügt ist eine Übersicht über die vom Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (incl. Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2019 im Sinne des § 85 GO NRW) sowie eine gesonderte Übersicht über die genehmigten Haushaltsvorgriffe im Sinne des § 83 Abs. 3 GO zur Kenntnisnahme.

Die Konten, die in der Übersicht als Deckung ausgewiesen sind, sind lediglich haushaltsrechtlich relevant und verhindern eine Überschreitung des Gesamtbudgets. Im Jahresabschluss gilt der Grundsatz der Gesamtdeckung.

Ergänzend zu der Vorlage zu TOP 14 der Ratssitzung vom 11.04.2019 ist als Anlage eine Liste mit weiteren überplanmäßigen Aufwendungen beigefügt, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 erforderlich geworden sind.

 


gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin