Mit Datum vom 10.03.2020 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag für den Ausschuss Schule und Sport am 19.03.2020 gestellt, welcher aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden musste. In diesem Antrag macht sich die Fraktion einen Antrag von Familien aus den Rheingemeinden zu eigen, welcher am 28.05.2020 als Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss behandelt wird. Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage beinhaltet einen Verweis in den Fachausschuss Schule und Sport.

 

Im Antrag wird die Ausweitung des Schülerspezialverkehrs für die Schüler*innen der Rheingemeinden zu verschiedenen Schulschlusszeiten angeregt.

 

Die Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO) bestimmt die Zuständigkeit und legt fest, unter welchen Bedingungen Fahrkosten notwendig entstehen, trifft Aussagen über die Wirtschaftlichkeit einer Beförderungsart und regelt Sonderfälle.

 

Die Stadt Meerbusch ist als Schulträger für die 12 allgemeinbildenden Schulen u. a. zuständig für die Erstattung notwendig entstehender Fahrkosten, unabhängig vom Wohnort des Schülers. Keinesfalls ist hieraus eine Beförderungspflicht abzuleiten. Es gehört zu den Aufgaben der Erziehungsberechtigten, den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder im Rahmen der Schulpflicht sicherzustellen.

 

Schülerspezialverkehre werden dort eingerichtet, wo eine Beförderung mit dem ÖPNV nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Grenzen der Zumutbarkeit sind in der Primarstufe (Grundschulen) hoch angelegt. Der Verordnungsgeber sieht Fahrzeiten von bis zu 1 Stunde und Wartezeiten von bis zu 45 Minuten je Schultag als zumutbar an. Auch Wege zu nächstgelegenen Haltestellen von bis zu einem Kilometer werden als zumutbar betrachtet. In Meerbusch werden diese Grenzen jedoch grundsätzlich bei weitem nicht erreicht. Der Schülerspezialverkehr in Meerbusch wird unabhängig von den v.g. Fahr- und Wegezeiten für die Schüler*innen den Rheingemeinden und Bösinghoven eingesetzt, weil hier deutlich geringere Fahr- und Wartezeiten entstehen und die Möglichkeit der Steuerung durch den Schulträger / die Schule größer ist (Buskapazität u. -auslastung, zusätzliche Fahrten außerhalb des Fahrplans, Vorgabe bestimmter Linienwege).

 

Für die Beförderung der Schüler*innen in die Rheingemeinden bedeutet dies, dass am Morgen und dann am Mittag zu drei unterschiedlichen Schulschlusszeiten der Lanker Grundschulen ein Bus angeboten wird (siehe Anlage). Damit wird der lehrplanmäßige Unterricht abgedeckt. Da die Teilnahme an der Verlässlichen Grundschule (VGS) und des Offenen Ganztages (OGS) nicht zum lehrplanmäßigen (und verpflichtenden) Unterricht gehört, wird hierfür auch kein separater Bus angeboten.

 

Dies ist auch der Stand der derzeit gültigen Rechtsprechung und diese wird u.a. auch durch den Städte- und Gemeindebund NRW (siehe Anlage) getragen.

 

Um die Kinder aus den Rheingemeinden um 14 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr von den Schulen in Lank-Latum nach Hause transportieren zu lassen, müsste die Mietzeit des schon heute eingesetzten Schulbusses bis 16.30 Uhr verlängert werden. Hierfür würden rund 300 € pro Tag x 200 Schultage = 60.000 € anfallen.

 

Selbst wenn der Bus nur um 16 Uhr fahren würde, würde er ca. 2 Stunden ungenutzte Standzeit haben, für die eine Vergütung zu zahlen ist. Ein anderes Busunternehmen zu finden, das täglich eine Fahrt um 16 Uhr für ca. 20 bis 30 Kinder anbietet, dürfte nach den Erfahrungen mit der im vergangenen Jahr durchgeführten Ausschreibung für den Schülerspezialverkehr in Meerbusch nur schwer zu finden sein.

 

Es würden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 60.000 € pro Schuljahr benötigt, mit denen der Schülerspezialverkehr für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler nach Schulschluss und/oder Besuch von OGS und VGS in den Rheingemeinden und Bösinghoven angeboten werden könnte. Dies würde pro Schüler*in jährlich ca. 2.000 € zusätzliche Beförderungskosten bedeuten. Insbesondere in Zeiten, in denen der Haushalt bedingt durch die Corona-Krise erhebliche Mindereinnahmen zu verzeichnen haben wird, erscheint eine solche freiwillige Mehrausgabe nicht opportun.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter

 

 

Anlagenverzeichnis:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Busfahrplan

Mitteilung Städte- und Gemeindebund