Mit Datum vom 10.03.2020 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag für den Ausschuss Schule und Sport am 19.03.2020 gestellt, welcher aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden musste. In diesem Antrag macht sich die Fraktion einen Antrag von Familien aus den Rheingemeinden zu eigen, welcher am 28.05.2020 als Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss behandelt wird. Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage beinhaltet einen Verweis in den Fachausschuss Schule und Sport.
Im Antrag wird die Ausweitung des Schülerspezialverkehrs für die Schüler*innen der Rheingemeinden zu verschiedenen Schulschlusszeiten angeregt.
Die Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz
(Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO) bestimmt die Zuständigkeit und legt
fest, unter welchen Bedingungen Fahrkosten notwendig entstehen, trifft Aussagen
über die Wirtschaftlichkeit einer Beförderungsart und regelt Sonderfälle.
Die Stadt Meerbusch ist als Schulträger für die 12 allgemeinbildenden
Schulen u. a. zuständig für die Erstattung notwendig entstehender Fahrkosten,
unabhängig vom Wohnort des Schülers. Keinesfalls ist hieraus eine
Beförderungspflicht abzuleiten. Es gehört zu den Aufgaben der
Erziehungsberechtigten, den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder im Rahmen der
Schulpflicht sicherzustellen.
Schülerspezialverkehre werden dort eingerichtet, wo eine Beförderung mit
dem ÖPNV nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Grenzen der Zumutbarkeit
sind in der Primarstufe (Grundschulen) hoch angelegt. Der Verordnungsgeber
sieht Fahrzeiten von bis zu 1 Stunde und Wartezeiten von bis zu 45 Minuten je
Schultag als zumutbar an. Auch Wege zu nächstgelegenen Haltestellen von bis zu
einem Kilometer werden als zumutbar betrachtet. In Meerbusch werden diese
Grenzen jedoch grundsätzlich bei weitem nicht erreicht. Der Schülerspezialverkehr
in Meerbusch wird unabhängig von den v.g. Fahr- und Wegezeiten für die
Schüler*innen den Rheingemeinden und Bösinghoven eingesetzt, weil hier deutlich
geringere Fahr- und Wartezeiten entstehen und die Möglichkeit der Steuerung
durch den Schulträger / die Schule größer ist (Buskapazität u. -auslastung,
zusätzliche Fahrten außerhalb des Fahrplans, Vorgabe bestimmter Linienwege).
Für die Beförderung der Schüler*innen in die Rheingemeinden bedeutet
dies, dass am Morgen und dann am Mittag zu drei
unterschiedlichen Schulschlusszeiten der Lanker Grundschulen ein Bus angeboten
wird (siehe Anlage). Damit wird der lehrplanmäßige Unterricht abgedeckt. Da die
Teilnahme an der Verlässlichen Grundschule (VGS) und des Offenen Ganztages
(OGS) nicht zum lehrplanmäßigen (und verpflichtenden) Unterricht gehört, wird
hierfür auch kein separater Bus angeboten.
Dies ist auch der Stand der derzeit gültigen Rechtsprechung und diese
wird u.a. auch durch den Städte- und Gemeindebund NRW (siehe Anlage) getragen.
Um die Kinder aus den Rheingemeinden um 14 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr von
den Schulen in Lank-Latum nach Hause transportieren zu lassen, müsste die
Mietzeit des schon heute eingesetzten Schulbusses bis 16.30 Uhr verlängert
werden. Hierfür würden rund 300 € pro Tag x 200 Schultage = 60.000 € anfallen.
Selbst wenn der Bus nur um 16 Uhr fahren würde, würde er ca. 2 Stunden
ungenutzte Standzeit haben, für die eine Vergütung zu zahlen ist. Ein anderes
Busunternehmen zu finden, das täglich eine Fahrt um 16 Uhr für ca. 20 bis 30
Kinder anbietet, dürfte nach den Erfahrungen mit der im vergangenen Jahr
durchgeführten Ausschreibung für den Schülerspezialverkehr in Meerbusch nur
schwer zu finden sein.
Es würden
Haushaltsmittel in Höhe von ca. 60.000 € pro Schuljahr benötigt, mit denen der
Schülerspezialverkehr für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler nach
Schulschluss und/oder Besuch von OGS und VGS in den Rheingemeinden und
Bösinghoven angeboten werden könnte. Dies würde pro Schüler*in jährlich ca.
2.000 € zusätzliche Beförderungskosten bedeuten.
Insbesondere in Zeiten, in denen der Haushalt bedingt durch die Corona-Krise
erhebliche Mindereinnahmen zu verzeichnen haben wird, erscheint eine solche
freiwillige Mehrausgabe nicht opportun.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Busfahrplan
Mitteilung Städte- und Gemeindebund