Betreff
Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
SFI/1139/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der Zustimmung der Ratsmitglieder zur Delegation der Entscheidungsbefugnisse bei Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite, zieht der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung des Rates an sich und stimmt gem. § 60 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW der Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 200.000,00 € bei dem Produkt 060.365.010 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Auftragssachkonto 7.060030082.740.001   78180000 – Investitionskostenzuschuss Neubau Kindertagesstätte Laacher Weg/Ligusterweg) zu.

 

 


Sachverhalt:

 

Am Laacher Weg in Büderich entsteht derzeit die Kindertagesstätte „KiKu Rheinräuber“, welche zum neuen Kindergartenjahr am 01.08.2020 durch die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH als Träger in Betrieb genommen werden soll. Die Kindertagesstätte wird auf einem städtischen Grundstück erbaut und anschließend dem Träger der Einrichtung zur Verfügung gestellt.

 

Der Bau sowie die Erstausstattung des Gebäudes mit allen zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlichen Einrichtungen und Einbauten - mit Ausnahme der beweglichen Ausstattung - erfolgt durch die Stadt Meerbusch; die Mittel sind beim Service Immobilien eingeplant. Zur Beschaffung der beweglichen Einrichtungsgegenstände wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 investive Mittel im Produkt Kindertageseinrichtungen 060.365.010 bei 706003082 - 7831.0000 und 7832.0000 in Höhe von jeweils 100.000 € veranschlagt.

 

Im Rahmen der vom JHA beschlossenen Kindertagesstättenbedarfsplanung ist die Inbetriebnahme der Einrichtung mit insgesamt 119 Plätzen zum Kita-Jahr 2020/21 am 01.08.2020 vorgesehen und zur Bedarfsdeckung zwingend.

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung waren mit dem Träger noch keine konkreten Absprachen zur Inneneinrichtung möglich. Die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH ist ein bundesweit agierender Träger von Kindertageseinrichtungen mit Einrichtungsstandards auf Basis der pädagogischen Konzeption. Die im Haushalt vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 200.000,00 € sollen daher dem Träger als Investitionskostenzuschuss zur Verfügung gestellt werden, damit dieser die Einrichtung pünktlich zur Inbetriebnahme am 01.08.2020 und passgenau auf das Konzept der sechsgruppigen Kindertagesstätte abgestimmt ausstatten kann. Ein Investitionskostenzuschuss kann aus den beplanten Konten nicht geleistet werden. Daher ist die Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung erforderlich. Zur Deckung werden die eingeplanten Mittel herangezogen.

 

Die zweckentsprechende und wirtschaftliche Mittelverwendung mit einer ggf. anteiligen Erstattungsverpflichtung wird durch entsprechende Regelungen im Betriebsträgervertrag zwischen der Stadt Meerbusch und der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH sichergestellt. Die kurzfristige Auszahlung der Mittel für die Beschaffung der Ausstattung ist dringend erforderlich, um den Eröffnungstermin der Einrichtung entsprechend der Kindertagesstättenbedarfsplanung nicht zu gefährden.

 

Die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 200.000,00 € ist somit zeitlich und sachlich unabweisbar, die Deckung im Rahmen der zweckgleich eingeplanten Mittel vorhanden.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Meerbusch für das Haushaltsjahr 2020 bestimmt in § 9 Nr. 2, dass erhebliche außerplanmäßige Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW vorliegen, wenn sie mehr als 5.000 € betragen und nicht aufgrund einer rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung geleistet werden müssen. In diesen Fällen obliegt die außerplanmäßige Auszahlung dem Genehmigungsvorbehalt des Rates im Sinne von § 83 Abs. 2 GO NRW.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Keine, da die Mittel bereits im Produkt Kindertageseinrichtungen 060.365.010 bei 706003082 - 7831.0000 und 7832.0000 in Höhe von jeweils 100.000 € veranschlagt sind.