Betreff
Bebauungsplan Nr. 314, Meerbusch-Büderich "SO Lebensmittelmarkt und Gartencenter Düsseldorfer Straße"
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Vorlage
FB4/1132/2020
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der Zustimmung der Ratsmitglieder zur Delegation der Entscheidungsbefugnisse bei Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite zieht der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss die Entscheidung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften an sich und beschließt:

 

1.      Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Meerbusch beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, das

 

-       im Nordosten durch die bestehende Wohnbebauung an der Düsseldorfer Straße,

-       im Südosten durch die bestehende Hotel- und Gewerbenutzung,

-       im Süden durch die Stadtgrenze zu Düsseldorf bzw. den Laacher Abzugsgraben sowie die Böhlerstraße auf Düsseldorfer Stadtgebiet und

-     im Südwesten und Nordwesten durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt ist,

 

maßgebend ist der im Bebauungsplan Nr. 314 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 314, Meerbusch-Büderich SO Lebensmittelmarkt und Gartencenter Düsseldorfer Straße“ aufzustellen,

 

der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

                                                                - Sicherung der Entwicklungsflächen für einen Ersatzneubau des

                                                 vorhandenen Gartenfachmarkts,

                                               - Ergänzung des Standortes durch einen Lebensmittelmarkt < 800 m²

                                                 Verkaufsfläche

                                                                - städtebauliche Stärkung und Neuordnung des Standortes,

                                                                - verträgliche Entwicklung i.S.d. Einzelhandelskonzepts, des

  Immissionsschutzes sowie der verkehrlichen Neuerschließung über

  die Düsseldorfer Straße.

 

2.      Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

 


 

Sachverhalt:

 

Das Marktsegment der Gartencenter stellt einen wichtigen Wirtschaftszweig in Meerbusch dar, der stadtweit gesichert und zukunftsfähig ausgerichtet werden soll. Die Eigentümer und Betreiber des in Büderich ansässigen Gartenfachmarktes streben die Modernisierung und Umstrukturierung ihres Betriebes an. Um die Konkurrenzfähigkeit und damit die Existenz des Familienunternehmens “Bogie’s Pflanzenwelt“ zu gewährleisten, ist dessen Modernisierung und Erweiterung erforderlich. Dies lässt sich im Bestand nicht umsetzen. Daher ist ein Ersatzneubau des Gartenfachmarktes mit integriertem Café mit Freisitz sowie die Ergänzung des Nahversorgungsangebots durch einen separaten Lebensmittelmarkt beabsichtigt. Bereits im Bestand ist das Gartencenter verkaufsflächenbezogen als großflächig einzustufen. Wie in Anlage 2 dargestellt, wird im Zuge der Neuordnung des Standortes wiederum ein großflächiger Gartenfachmarkt angestrebt, der um einen Lebensmittelmarkt unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit ergänzt werden soll.

Ein Teil des Plangebietes liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 “Gartenzentrum Düsseldorfer Straße“ aus dem Jahre 2002. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt ein eingeschossiges Mischgebiet (MI) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 und einer Firsthöhe von höchstens 6,9 m fest. Zusätzlich ist die maximale Verkaufsfläche (VF) auf 3.400 m² begrenzt. Der übrige Teil des Plangebietes liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und wird planungsrechtlich gemäß §§ 30 und 35 BauGB (Außenbereich) beurteilt.

Da die Planungsabsichten dem rechtskräftigen vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 “Gartenzentrum Düsseldorfer Straße“ entgegenstehen und somit die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nicht vorbereiten, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 314 erforderlich. Da die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Meerbusch ebenfalls nicht konform mit den Planungsabsichten sind, erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die zugehörige 116. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Zur Erreichung der Planungsziele soll gemäß § 11 BauNVO ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung “Lebensmittelmarkt und Gartencenter“ festgesetzt werden. Des Weiteren sollen Festsetzungen zur Zulässigkeit der klein- und großflächigen Einzelhandelsbetriebe und unter Berücksichtigung der laufenden 113. Änderung des Flächennutzungsplanes “Sicherung vorhandener Gartencenter im Stadtgebiet Meerbusch“ zur maximal zulässigen Verkaufsflächenzahl sowie zu den zulässigen Sortimenten getroffen werden. Damit soll auch den aktuellen Zielvorgaben des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzepts in der Beschlussfassung der Fortschreibung vom 13.02.2020 auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens Rechnung getragen werden.

 

Die Kosten der städtebaulichen Planung trägt der Eigentümer der Flächen im Plangebiet.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Beibehaltung der vorhandenen Situation ohne Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.