Betreff
Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbes, Meerbusch-Büderich, Areal Böhler II
Vorlage
FB4/1117/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften der Stadt Meerbusch stimmt der Durchführung eines nichtoffenen, zweiphasigen und anonymen Einladungswettbewerbs nach RPW 2013 auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Auslobung zu.

 


Sachverhalt:

 

Ausgangslage:

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 322 Areal Böhler II gefasst. Dem Bebauungsplan vorgelagert ist ein nichtoffenes, zweiphasiges und anonymes städtebauliches Wettbewerbsverfahren.

 

Auf Grundlage des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans und des damit verbundenen grundsätzlichen Einvernehmens zur Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens wurde durch das Büro ISR im Auftrag des Auslobers, der bpd Immobilienentwicklung GmbH in Zusammenarbeit mit der Stadt Meerbusch, vertreten durch Fachbereich 4 unter Beteiligung anderer betroffener Verwaltungsbereiche der beigefügte Entwurf der Wettbewerbsauslobung erarbeitet. Erforderliche Anpassungen oder Änderungen der gelb markierten Bereiche können noch bis zum 23.03.2020 vorgenommen werden.

 

Verfahren:

Auftraggeber für die städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung ist der neue Eigentümer der in Rede stehenden Fläche, die bpd Immobilienentwicklung GmbH, hier vertreten durch die Niederlassung Düsseldorf. Das von dort beauftragte Büro ISR GmbH ist mit der Durchführung des Wettbewerbsmanagements beauftragt und begleitet in enger Abstimmung mit dem Auslober und der Stadt Meerbusch das Verfahren und erstellt die formellen Unterlagen. Wesentlicher Teil ist die als Anlage beigefügte Auslobung, in der Aufgabenstellung und Ziele des Wettbewerbs dargestellt sind.

 

Der zweiphasige, anonyme Einladungswettbewerb nach RPW 2013 wird durchgeführt mit 15 teilnehmenden Büros in der ersten Phase und vier bis fünf Büros in der zweiten Phase. Die Anonymität wird für die zweite Phase aufgehoben.

 

Die Teilnehmenden (eingetragene Architekten/Stadtplaner) werden aufgefordert, jeweils einen Landschaftsarchitekten als Teampartner zu benennen. Spätestens in der zweiten Bearbeitungsphase sollen sich die Teams jeweils mit einem Verkehrsplaner verstärken, der Leistungen gemäß § 47 HOAI (Leistungsbild Verkehrsanlagen) erbringen kann.

 

Die Auswahl der einzuladenden Büros wird gemeinschaftlich durch den Auslober und die Verwaltung eigenständig im weiteren Verfahren getroffen, wobei der Auslober 10 und die Verwaltung 5 einzuladende Büros benennen werden. Die innerhalb der Auslobung aufgeführten Büros sind als beispielhaft zu betrachten und sind derzeit nicht angefragt.

 

Vorgesehener Zeitplan:

Ausschuss für Planung und Liegenschaften               12. März 2020

Fachämterbeteiligung                                                           19.-28. Februar 2020

Fertigstellung Auslobung                                           03. April 2020

Preisrichtervorbesprechung                                       22. April 2020

Rückfragenkolloquium                                               22. April 2020

Öffentliches Auftaktkolloquium                                22. April 2020

Abgabe Phase 1                                                        09. Juni 2020

Vorprüfung Phase 1                                                   09. Juni – 23. Juni 2020

Preisgericht Phase 1                                                  23. Juni 2020

Halbzeitveranstaltung                                                           24. Juni 2020

Abgabe Phase 2                                                        21. September 2020

Vorprüfung Phase 2                                                   21. September – 27. Oktober 2020

Öffentliche Abschlusskolloquium                               27. Oktober 2020

Preisgericht Phase 2                                                  28. Oktober 2020

Ausschuss für Planung und Liegenschaften               10. Dezember 2020

Rat                                                                             17. Dezember 2020

 

Abgeschlossen wird der Wettbewerb mit einer Ausstellung der Preisträger.

 

Beteiligung der Politik im Wettbewerbsverfahren:

Es ist vorgesehen, je einen / eine Vertreter/in der großen Parteien der im Rat der Stadt Meerbusch vertretenen Fraktionen als stimmberechtigte Mitglieder des Preisgerichts zu besetzen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine