Beschlussvorschlag:
- Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende einrichtungsscharfe
Planung für die Versorgung im Kita-Jahr 2020/2021 und beauftragt die
Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen sowie 260
Kindertagespflegepauschalen zum 15.03.2020 zu beantragen.
- In Abweichung zu den hier vorgelegten Planungen kann es bis zum verbindlichen Stichtag für die Meldung der Platzbelegungen an das Land Nordrhein-Westfalen am 15.03.2020 zu leichten Veränderungen kommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern, über diese Veränderungen zu entscheiden.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2020/2021 durch Übergangslösungen zu schaffen und diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz im Nachhinein mit dem Land abzurechnen.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt darüber hinaus die Meldung nach § 47 Kinderbildungsgesetz n. F. (d. h. in der Fassung ab 01.08.2020) für insgesamt 27 gesetzlich geförderte Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sowie 68 im Stadtgebiet tätige Tagespflegepersonen zur Geltendmachung der Landesförderung für die Fachberatung.
Sachverhalt:
Zum
15.03. eines jeden Jahres melden die Jugendämter, differenziert nach
Betreuungsumfängen und Gruppenstruktur, einrichtungsscharf die Kindpauschalen
für das kommende Kindergartenjahr an und darüber hinaus auch den Zuschuss für
die Kindertagespflegeplätze nach § 22 Abs. 1 KiBiz alte Fassung (a. F.). Die
Kindpauschalen stellen die Grundlage für die finanzielle Ausstattung der
einzelnen Träger für den Betrieb der Einrichtungen.
Die örtlichen Jugendämter sind nach § 19
Abs. 4 KiBiz a. F. / § 33 Abs. 4 KiBiz neue Fassung (n. F.) verpflichtet, zum
15.03. eines Jahres die Höhe und Anzahl der für das nächste Kindergartenjahr
benötigten Kindpauschalen an das Landesjugendamt zu melden.
Aufgrund
der Planungstiefe und der finanziellen Bedeutung geht die
Kindertagesstättenbedarfsplanung deutlich über andere Bereiche der
Jugendhilfeplanung hinaus, der eine verbindliche Steuerungsverantwortung für
die Kindertagesbetreuung zukommt. Über die Jugendhilfeplanung entscheidet gem.
§ 71 Abs. 2 SBG VIII der Jugendhilfeausschuss.
Seit
Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
auch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und unter bestimmten
Voraussetzungen auch für Kinder im Alter von unter einem Jahr. Anders als bei
Kindern über 3 Jahren kann der Anspruch durch Bereitstellung eines Platzes in
einer Kita oder in der Kindertagespflege realisiert werden.
Obwohl
in Meerbusch im Rahmen des U3-Ausbaus nahezu alle vorhandenen Einrichtungen
baulich für die Betreuung von unter Dreijährigen qualifiziert werden konnten,
einige Neubauten entstanden und auch zusätzliche Einrichtungen geschaffen
wurden, ist das derzeitige Platzangebot für alle Altersgruppen zwischen 0 und 6
Jahren nicht ausreichend bzw. nicht bedarfsgerecht. In der vorliegenden Planung
sind daher bereits Überbelegungen und Provisorien einbezogen, so dass dadurch
das Platzangebot im Ü3-Bereich voraussichtlich so auskömmlich ist, dass alle
Rechtsansprüche auf einen Kita-Platz erfüllt werden können.
Zurückzuführen ist
der höhere Bedarf an Betreuungsplätzen insbesondere auf die Zuzüge nach
Meerbusch. Die Anzahl der Geburten ist ebenfalls
steigend. Der sich daraus ergebende zunehmende Betreuungsbedarf ist für die
Stadt Meerbusch eine weitere Herausforderung. Hinzu kommt, dass der größere
Anmeldezuwachs meist zwischen den Monaten Februar und August erfolgt. Eine
Bedarfsprognose ist somit zum Zeitpunkt der Meldung der Kindpauschalen nur
eingeschränkt möglich.
1.
Platzbedarf
„Kita-Navigator“
Die
Vormerkung und die Platzvergabe in den Kindertageseinrichtungen erfolgt für das
kommende Kindergartenjahr 2020/2021 bereits zum achten Mal über das
Vormerksystem „Kita-Navigator“. Inzwischen ist dieses System bei Eltern und
Kita-Leitungen sehr gut akzeptiert, so dass sowohl die Vormerkung der Kinder
seitens der Eltern, als auch die Platzvergabe seitens der Kitas vollständig
über das System abgewickelt wurde und noch wird.
Seit Einführung
des Kita-Navigators ist es möglich, annähernd „objektiv“ den von den Eltern
angemeldeten Bedarf zu erfassen. Ob dieser angemeldete Bedarf zum beantragten
Zeitpunkt auch tatsächlich realisiert wird, ist nicht planbar. Häufig werden
Kinder sehr frühzeitig für eine Betreuung angemeldet, weil die Mütter zunächst
ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen und sich dann vorstellen, in den Beruf
zurückzukehren. Im Verlauf dieses ersten Jahres entscheiden sich einige Eltern
– aus verschiedenen Gründen – noch einmal anders und nehmen ggf. angebotene
Plätze gar nicht an.
Platzbedarf
(rechnerisch): |
||||
Zeile |
Vormerkung
Kita-Navigator für 2020/21 * |
Gesamt |
davon |
davon |
1 |
Vorgemerkte
Kinder gesamt |
1.160 |
825 |
335 |
|
|
|
|
|
2 |
Anzahl
der betreuten Kinder in Kitas im lfd. Kita-Jahr 2019/20 |
2.002 |
entfällt |
entfällt |
3 |
abzgl.
Anzahl der Schulabgänger zum 31.07.2020 |
506 |
entfällt |
entfällt |
4 |
Anzahl
der in den Kitas verbleibenden Kinder (= bereits belegte Plätze für
2020/2021) |
1.496 |
126 |
1.370 |
|
|
|
||
5 |
Anzahl
der für das Jahr 2020/2021 zur Verfügung stehenden Plätze lt. JH-Planung |
2.152 |
442 |
1.710 |
|
|
|
||
6 |
davon
noch nicht belegt (Zeile 5 ./. Zeile 4) |
656 |
316 |
340 |
|
|
|
||
7 |
Differenz Bedarf / freie Plätze (Zeile 1 ./. Zeile 6)
|
504 |
509 |
-5 |
* die
Vormerkungszahlen im Kita-Navigator weichen naturgemäß von den tatsächlichen
Einwohnermeldedaten |
||||
ab, da sich auch
geplante Zuzüge bereits vormerken |
||||
** zum Stichtag
01.11.2020 |
Ein
Teil der Bedarfe für U3-Kinder wird über Angebote der Kindertagespflege
abgedeckt werden. Bereits zum aktuellen Zeitpunkt ist klar, dass mindestens 130
Kinder aus einem Betreuungsangebot der Kindertagespflege in eine
Kindertageseinrichtung wechseln werden und somit einen Betreuungsplatz in der
Kindertagespflege freimachen, die wiederum vornehmlich mit Kindern im Alter von
unter drei Jahren neu belegt werden.
Im
U3-Bereich verbleibt ein Anteil angemeldeter Bedarfe, der nicht gedeckt werden
kann, aber aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist deren Inanspruchnahme
auch nicht in allen Fällen zu erwarten. Grundsätzlich gibt es eine Tendenz der
Eltern, für ihre Kinder bereits einen U3-Platz in der „Wunsch-Kita“ in Anspruch
nehmen zu wollen, um dort dann auch ganz sicher bis zum Schulbeginn verbleiben
zu können. Da die U3-Plätze in den Kitas nur begrenzt zur Verfügung stehen,
können nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Einige Eltern stellen
dann die Betreuung ihrer Kinder zunächst weiterhin selber sicher und machen
ihren Betreuungsbedarf erst wieder zum folgenden Kita-Jahr geltend.
2.
Platzangebot
Mit
der Vorlage im Jugendhilfeausschuss am 11.09.2019 zu den Auswirkungen der
Bevölkerungsentwicklung auf den Infrastrukturbedarf in der
Kindertagesbetreuung, bezugnehmend auf die von der Bürgermeisterin im Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und Ausschuss für Planung und
Liegenschaften am 18.06.2019 vorgestellte Informationsvorlage, wurde
verwaltungsseitig bereits die geplante Siedlungsentwicklung in Meerbusch im
Hinblick auf die Auswirkungen auf die Betreuungsbedarfe und die vorhandene
Infrastruktur dargestellt und auch die bereits geplanten und noch
erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes wurden
erläutert. Gleichzeitig beschloss der Jugendhilfeausschuss mittelfristig das
Ziel, die Versorgung von 98% aller Kinder im Alter von über drei Jahren und 52%
aller Kinder im Alter von unter drei Jahren mit bedarfsgerecht ausgestalteten
Betreuungsplätzen sicherzustellen. Bei der Ermittlung der Quote für die Versorgung
der U3-Kinder wurde von einer Nachfragequote von 10% für Kinder im Alter von 0
– 1 Jahren, 50% im Alter von 1 – 2 Jahren und 95% im Alter von 2 – 3 Jahren
ausgegangen. Betrachtet man nur die Kinder im Alter von 1 – 2 und 2 – 3 Jahren,
müsste eine Betreuungsquote von 72,5% erreicht werden.
Die
auf dieser Grundlage erforderlichen Neubaumaßnahmen wurden perspektivisch in
der aktuellen und der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt und
entsprechend abgebildet.
Derzeit
sind folgende Maßnahmen erfasst:
Ortsteil |
Maßnahme |
vorauss.
Umsetzung (chronologisch) |
|
Osterath |
6-gruppige
Kita; Schweinheimer Kirchweg |
Projekt
läuft, Inbetriebnahme vorauss. 04/2020 |
|
Büderich |
6-gruppige
Kita; Laacher
Weg/Ligusterweg |
Projekt
läuft, Inbetriebnahme vorauss. 08/2020 |
|
Büderich |
6-gruppige
Kita; Weißen-berger Weg/ Lötterfeld * |
Projetkplanung
bereits begonnen, 2020/2021 |
|
Osterath |
4-gruppiger
Neubau |
2021/2022 |
|
Nierst |
4-gruppiger
Neubau |
2021/2022 |
|
Büderich |
6-gruppiger
Neubau; Böhler
Erweiterungsfläche |
2022/2023 |
|
Osterath |
6-gruppiger
Neubau; Kamper Weg/Ivangsheide |
2025/2026 |
|
* dieser Neubau
ersetzt den mit der Ev. Kirchengemeinde geplanten 4-gruppigen Neubau |
|||
an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße |
2.1. Betreuungsangebote
U3
Im Bereich der unter Dreijährigen ist es
bislang nahezu immer gelungen, die geltend gemachten
Bedarfe zu decken. Dies gelang mit Hilfe von interkommunal in der Praxis
üblichen Überbelegungen in den Kitas oder durch kurzfristige Schaffung von
Plätzen in der Kindertagespflege. Im Alterssegment der Zweijährigen ist die
Bedarfsabdeckung schon recht gut, aber im Bereich der unter Zweijährigen
besteht ein zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen, da zunehmend häufiger
Eltern den Betreuungsanspruch für ihre einjährigen Kinder geltend machen.
Hierbei ist eine deutliche Tendenz zu erkennen, dass der Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eines Kindes auch
für den beruflichen (Wieder-) Einstieg eines Elternteils eingefordert wird,
bzw. dass die Bereitschaft der Eltern, eine zweijährige Elternzeit einzuplanen,
deutlich abnimmt. In der Folge wurden jugendamtsseitig zum Teil die Kosten für
private - und somit von den Eltern selbst beschaffte – Betreuungsangebote
erstattet.
U3-Plätze
zum 01.08.2020 (nach aktuellem Ausbaustand) |
|||
U3-Plätze
in Kitas nach Inbetriebnahme der beiden 6-gruppigen Neubauten in Osterath und
Büderich |
442 |
||
U3-Plätze
in Kindertagespflege voraussichtlich |
260 |
||
Summe |
702 |
||
Angebotsquoten
im Bereich der U3-Betreuung |
Anzahl Kinder * |
Angebots-quote in % |
Zielquote in % |
bezogen
auf alle Kinder im Alter von 0 - unter 3 |
1.590 |
44,2 |
52 |
bezogen
auf die Kinder im Alter von 1 - unter 3 |
1.060 |
66,2 |
72,5 |
* Grundlage
ist die Auswertung aus dem EWO-Meldebestand vom 01.02.2020 |
|||
– die Anzahl
der 0 bis einjährigen Kinder basiert auf der Durchschnittsberechnung der
letzten beiden Jahre. |
Anmerkung: Die Anzahl der zur
Verfügung stehenden Tagespflegeplätze ist naturgemäß schwankend, da immer
wieder Tagespflegepersonen die Tätigkeit aufgeben und dafür neue Personen mit
der Tätigkeit als Tagespflegeperson beginnen.
Es
entscheiden sich zunehmend Kindertagespflegepersonen, ihr Platzangebot zu
reduzieren. Gründe hierfür sind zum einen die zunehmenden Anforderungen an
Kindertagespflege und der wachsende Anspruch der Eltern sowie zum anderen die
persönliche Belastbarkeit der Kindertagespflegepersonen.
2.2
Betreuungsangebote Ü3
Ü3-Plätze
zum 01.08.2020 (nach aktuellem Ausbaustand) |
|||
Ü3-Plätze
in Kitas nach Inbetriebnahme der beiden 6-gruppigen Neubauten in Osterath und
Büderich |
1.710 |
||
Angebotsquoten
im Bereich der Ü3-Betreuung |
Anzahl Kinder * |
Angebots-quote in % |
Zielquote in % |
bezogen
auf alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung |
1.752 |
97,6 |
98 |
* Grundlage
ist die Auswertung aus dem EWO-Meldebestand vom 01.02.2020 |
|||
– die Anzahl
der 0 bis einjährigen Kinder basiert auf der Durchschnittsberechnung der
letzten beiden Jahre. |
3.
Betreuungsangebot
Kindertageseinrichtungen
Vorweg wird
zusammenfassend festgestellt, dass rein rechnerisch allein mit dem vorliegenden
„regulären“ Platzangebot im Rahmen der diesjährigen Planung nicht alle im
Kita-Jahr vorgemerkten Ü3-Kinder mit
einem Betreuungsplatz versorgt werden können. Dies bedeutet, dass neben den
beiden Neubauten voraussichtlich weiterhin drei Gruppen im Kita-Gebäude „Am
Sonnengarten 2“ betrieben werden müssen. Die hierfür erforderlichen 60
Ü3-Plätze wurden in die Planung nunmehr schon einbezogen.
Die Entwicklung
in den Ortsteilen Büderich und Osterath zeigt bereits in den letzten drei
Kita-Jahren, dass durch die wachsenden Neubaugebiete sowie einem steten Generationenwechsel
im Altbestand vermehrt Zuzüge von Familien mit Kindern im Alter von 0 – 6
Jahren zu verzeichnen sind und hier Betreuungsbedarfe entstehen, die nicht mehr
innerhalb des Ortsteils abgedeckt werden können und die eine weitere Zunahme
des hereinwachsenden Jahrgangs erwarten lassen. Die zum Beginn des neuen
Kindergartenjahres 2020/2021 zur Verfügung stehenden Ü3-Plätze werden
voraussichtlich nach Abschluss des Vergabeverfahrens und entsprechender
Nachsteuerung durch die Verwaltung im Jugendamt alle belegt sein.
Letztlich muss
die hiesige Planung zwingend daran ausgerichtet werden, die Betreuungsbedarfe
sowohl im Ü3-Bereich als auch im U3-Bereich in jedem Fall sicherzustellen. Es
zeigt sich, dass eine noch weiter verbesserte Versorgungsquote für Kinder im
Alter von 3 – 6 Jahren erforderlich ist und diese seitens der Eltern vermehrt
eingefordert wird. Vor einigen Jahren noch hat die rege Inanspruchnahme des
privat-gewerblichen Betreuungsangebotes in Büderich dafür gesorgt, dass das
Jugendamt – insbesondere im Ortsteil Büderich - mit einer Versorgungsquote von
rd. 90 % alle angemeldeten Betreuungsbedarfe decken konnte. Infolge des Ausbaus
des gesetzlich geförderten Betreuungsangebotes und der Einführung eines
beitragsfreien Kindergartenjahres hat die Inanspruchnahme privat-gewerblicher
Angebote insgesamt abgenommen. Nunmehr hat die Landesregierung ein
zweites beitragsfreies Kindergartenjahr ab 2020/2021 beschlossen. Dies wird
voraussichtlich zu einer noch geringeren Inanspruchnahme privater Betreuungsformen
führen und eine weitere Belastung des öffentlich geförderten Systems bedeuten.
In welchem Umfang dies geschehen wird, kann derzeit nicht eingeschätzt werden.
4.
Geplante Maßnahmen
Erst eine Planung zu einem bedarfsgerechten Platzangebot für alle U3
und Ü3 Kinder ohne nennenswerte Überbelegungen schafft die erforderlichen
Spielräume, um künftig auch gewisse Spitzen durch Zuzüge oder auch kleinere
Neubaugebiete etc. in der vorhandenen Infrastruktur auffangen zu können.
In Ermangelung benötigter Plätze in einer neuen Einrichtung müssen
leider verwaltungsseitig alle Möglichkeiten in den Bestandseinrichtungen
ausgeschöpft werden bzw. muss weiterhin mit Übergangslösungen gearbeitet
werden.
Im Rahmen einer Trägerkonferenz im Januar 2020 wurde mit allen Trägern
besprochen, dass eine Überbelegung (sofern nicht ohnehin schon eingeplant) von
mindestens einem Kind pro Gruppe erwartet werden muss, um die Stadt bei der
Verpflichtung zur Sicherstellung des Rechtsanspruches zu unterstützen.
Allerdings geht hiermit aufgrund der angespannten Personalsituation und der
bereits erfolgten Überbelegungen im laufenden Kita-Jahr die Erwartung der
Träger einher, dass dieser Zustand schnellstmöglich durch erforderliche
Neubauten abgelöst werden muss. Bei der nun vorliegenden Planung sind daher
verbindlich zusätzliche Überbelegungen eingeplant (insgesamt 99 Plätze).
Mit dem Eigentümer des Gebäudes „Am Sonnengarten 2“ (GWH) konnte der
aktuelle Mietvertrag bis zum 30.09.2021 verlängert werden. Daher kann das
Kita-Gebäude, nach dem Umzug der derzeit dort betreuten 90 Kinder in die Kita
„Rheinräuber“ (Neubau am Laacher Weg/Ligusterweg), zum
Beginn des neuen Kindergartenjahres erneut mit Ü3-Kindern belegt werden. Die
Einrichtung wird weiterhin in städtischer Trägerschaft geführt, es ist jedoch
beabsichtigt, mit dem späteren Träger der weiteren neuen Einrichtung in
Büderich am Weißenberger Weg/Lötterfeld eine entsprechende
Übernahmevereinbarung zu treffen, so dass diese Kinder nach Fertigstellung des
Neubaus in die neue Einrichtung umziehen werden. Somit wäre sichergestellt,
dass die Kinder nur rd. ein Jahr lang die Einrichtung „Am Sonnengarten 2“
besuchen. Hier wurden zunächst 60 Plätze eingeplant, die ebenfalls in der nun
vorliegenden Planung enthalten sind.
5.
Das Platzangebot im Einzelnen
Im Hinblick auf die Finanzierungssicherheit haben die Einrichtungen der konfessionellen und freien Träger bereits frühzeitig die zum 01.08.2020 regulär verfügbaren Plätze verbindlich vergeben. Die Sicherstellung der Unterbringung von Kindern des hereinwachsenden Jahrgangs im Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für dreijährige Kinder wird im Wesentlichen durch die städtischen Kindertageseinrichtungen abgedeckt.
Sollten im Rahmen der seit dem 06.01.2020 laufenden Platzvergabe in einzelnen Einrichtungen freie Plätze übrigbleiben, die von den Trägern der Einrichtungen nicht aus der eigenen Warteliste vergeben werden können, werden die Träger diese freien Plätze dem Jugendamt melden. Dies ist seit Jahren gängige Praxis. Voraussichtlich in der ersten März-Woche wird die zentrale Platzabsage an die Eltern aller vorgemerkten Kinder, für die bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Vertrag geschlossen war, über den Kita-Navigator versandt. Hierin werden die Eltern aufgefordert, sich bei einem ungedeckten Betreuungsbedarf - nach Möglichkeit per Mail - beim Jugendamt zu melden. Dort werden die Meldungen der Eltern entgegengenommen und es wird dann versucht, die noch freien Plätze möglichst bedarfsgerecht an die noch auf einen Betreuungsplatz wartenden Eltern zu vermitteln. Derzeit warten lt. Auswertung aus dem Kita-Navigator zum Stichtag 10.02.2020 für eine Aufnahme bis 12/2020 noch 149 Ü3-Kinder und 516 U3-Kinder auf eine Zusage für einen Betreuungsplatz.
In
den Ortsteilen ergeben sich folgende Belegungsmöglichkeiten:
Siehe Anlage (Seiten 1 – 4)
Hinweis: Das dargestellte Platzangebot für das nächste Kindergartenjahr enthält bereits die in der Trägerkonferenz mit den Trägern vereinbarten Überbelegungen von einem Kind pro Gruppe, für die ebenfalls die jeweiligen Kindpauschalen zum 15.03. mit beantragt werden sollen, sowie ein weiterer Betrieb der zusätzlichen Einrichtung „Am Sonnengarten 2“ mit 60 Plätzen für über Dreijährige.
Ein Teil der Überbelegungen
resultiert bereits daraus, dass die Träger immer wieder mindestens die investiv
geförderten U3-Plätze neu belegen müssen und gerne auch die Geschwisterkinder
im Ü3-Bereich mit Plätzen in ihren Einrichtungen versorgen möchten. Die
eingeplanten Überbelegungen haben also, wenn auch nur in geringerem Umfang,
auch organisatorische Gründe. Das Platzangebot wurde jedoch darüber hinaus mit
mindestens einer Überbelegung pro Gruppe (sofern möglich)
geplant, teilweise sogar mit der maximalen Überbelegung von 2 Kindern pro Gruppe.
Im Rahmen der inklusiven Betreuung, auch von Kindern mit Behinderungen in den Regeleinrichtungen, reduziert sich die Möglichkeit der Überbelegung einzelner Gruppen, da in Gruppen, in denen ein Kind mit Behinderung betreut wird, jeweils ein Platz unbesetzt bleiben muss (Reduzierung der Gruppenstärke). Demgegenüber steht die Finanzierung der höheren Kindpauschale zum Ausgleich des frei bleibenden Platzes sowie eine vom LVR finanzierte Pauschale i. H. v. 6.500 € jährlich zur Refinanzierung einer Aufstockung der Fachkraftstunden um wöchentlich 3,9 Stunden.
Erfreulicherweise ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass derzeit alle Kinder mit Behinderungen, die ihren Betreuungsanspruch geltend machen, mit entsprechenden Betreuungsplätzen versorgt werden können. Zu Beginn des kommenden Kita-Jahres werden voraussichtlich 24 Kinder mit Behinderung in den Kitas betreut. Die Plätze werden zum Teil in dem Modell der „Integrativen Gruppe“ (15 Kinder, davon 10 Kinder ohne und 5 Kinder mit Behinderung) und zum Teil im Rahmen von Einzelinklusion angeboten. Bei der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen oder für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, zeichnet sich in den letzten Jahren eine deutliche Tendenz zur Einzelinklusion ab, d.h., die Kinder werden in allen Kindertageseinrichtungen einzeln oder zu zweit in bestehende Gruppen integriert.
Gesamtstädtisch ergibt sich folgendes Platzangebot in
Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2020:
Siehe Anlage (Seite 5)
Zum Vergleich:
Gesamtzahlen 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 (ohne Aufteilung auf Ortsteile)
|
Gruppe I - Kinder
von 2 Jahren bis Einschulung, davon 4-6 Zweijährige |
Gruppe II –
Kinder unter 3 Jahren |
Gruppe III –
Kinder 3 Jahre und älter |
||||||
|
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
Gesamt
2015/2016 1.782 Plätze |
43 |
351 |
463 |
1 |
34 |
101 |
51 |
315 |
423 |
Gesamt
2016/2017 1.789,34
Plätze |
39 |
361,67 |
504,67 |
1 |
36 |
97 |
45 |
286 |
419 |
Gesamt
2017/2018 1.863 Plätze |
39 |
386 |
526 |
1 |
40 |
106 |
45 |
285 |
435 |
Gesamt
2018/2019 1.950 Plätze |
38 |
391 |
565 |
0 |
54 |
105 |
47 |
298 |
452 |
Gesamt
2019/2020 2.059 Plätze |
30 |
395 |
585 |
0 |
48 |
105 |
47 |
360 |
489 |
Losgelöst von den einzelnen Gruppenformen ergibt sich für das Stadtgebiet Meerbusch für das KG-Jahr 2020/2021 nun folgende Verteilung der Plätze auf die einzelnen Betreuungszeiten:
Im Hinblick auf die Betreuung der U3-Kinder ergibt sich für das KG-Jahr 2020/2021 folgende Übersicht:
Auch bei
den unter drei Jahre alten Kindern zeichnet sich weiterhin deutlich der Bedarf
nach Ganztagsbetreuung ab, da immerhin 59 % aller U3-Kinder mit einem
Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich betreut werden. Im laufenden
Kita-Jahr liegt dieser Anteil bei rd. 57,6 %.
6. Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2020/2021
In den nachfolgenden Tabellen ist
dargestellt, welcher Versorgungsgrad jeweils auf Ortsteilebene erreicht wird. Die Daten ergeben sich aus einer
aktuellen Auswertung aus dem Einwohnermelde-bestand
der Stadt Meerbusch vom 01.02.2019
6.1 Versorgungsgrad für das
Kindergartenjahr 2020/2021 Ü 3 – Kinder in Kindertageseinrichtungen
Hinweis: Die Zielversorgungsquote wird annähernd erreicht, da Überbelegungen und Provisorien in der Planung berücksichtigt wurden.
6.2 Versorgungsgrad für das
Kindergartenjahr 2020/2021 U 3 – Kinder in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege
Ortsteil |
Kinder U 3 |
Plätze U 3 |
Differenz |
Versorgungs- grad in %
(f. Kita) |
Plätze
Tagespfl. |
Versorg. in % |
Büderich |
653 |
150 |
503 |
23,0 |
Stadt- gebiet |
16,3 |
Osterath |
380 |
107 |
273 |
28,2 |
|
|
Lank-Latum / Nierst |
320 |
100 |
220 |
31,3 |
|
|
Strümp |
174 |
63 |
111 |
36,2 |
260 |
|
Bösinghoven |
65 |
22 |
43 |
33,8 |
|
|
Gesamt: |
1.592 |
442 |
1.150 |
27,8 |
702 |
44,1 |
7. Finanzielle Auswirkungen
In der Landesmittelanforderung wurden die Kindpauschalen pro Trägerart (kirchliche Träger, andere freie Träger, Elterninitiativen und Kommunale Träger) zusammengestellt und jeweils die Gesamtsumme der Kindpauschalen und dem daraus resultierenden Trägeranteil errechnet.
Hierzu ergibt sich folgende Aufstellung:
* Hier handelt es sich um die Trägeranteile, die im Rahmen freiwilliger Zahlungen für einzelne Gruppen der freien Träger durch die Stadt Meerbusch übernommen werden, sowie um die Differenz zwischen der förderfähigen und der tatsächlichen Miete für die Kita „Pfarrstraße“ und der Kita „Josef-Werres-Str.“, die ebenfalls über die Stadt Meerbusch finanziert wird.
** Zur Sicherung der Trägervielfalt und der Qualität in Kindertageseinrichtungen gewährte das Land dem Jugendamt im Kindergartenjahr 2019/2020 im Rahmen des „Gesetzes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ für die Träger von Tageseinrichtungen in seinem Bezirk pauschalierte Zuschüsse. Diese zusätzlichen Pauschalen wurden zu 90 % aus Landesmitteln und zu 10 % von den Kommunen finanziert. Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes ab 01.08.2020 entfallen zusätzliche Zahlungen seitens des Landes.
*** Die Elternbeiträge können aktuell nicht zuverlässig kalkuliert werden, da ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr eingeführt wird. Zudem eröffnen zwei neue Kitas (Glückskinder und Rheinräuber), für dessen Plätze die Höhe der zu erhebenden Elternbeiträge ebenfalls nicht absehbar ist. In der Planung sind derzeit 2 Mio. € an Elternbeiträgen einkalkuliert, wobei Abweichungen zu der tatsächlichen Höhe wahrscheinlich sind.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen
Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Die
finanziellen Auswirkungen sind in der Gesamtberechnung dargestellt.