Betreff
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2020/2021
Vorlage
FB2/1101/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung im Kita-Jahr 2020/2021 und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen sowie 260 Kindertagespflegepauschalen zum 15.03.2020 zu beantragen.
  2. In Abweichung zu den hier vorgelegten Planungen kann es bis zum verbindlichen Stichtag für die Meldung der Platzbelegungen an das Land Nordrhein-Westfalen am 15.03.2020 zu leichten Veränderungen kommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern, über diese Veränderungen zu entscheiden.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2020/2021 durch Übergangslösungen zu schaffen und diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz im Nachhinein mit dem Land abzurechnen.
  4. Der Jugendhilfeausschuss beschließt darüber hinaus die Meldung nach § 47 Kinderbildungsgesetz n. F. (d. h. in der Fassung ab 01.08.2020) für insgesamt 27 gesetzlich geförderte Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sowie 68 im Stadtgebiet tätige Tagespflegepersonen zur Geltendmachung der Landesförderung für die Fachberatung.

 


Sachverhalt:

 

Zum 15.03. eines jeden Jahres melden die Jugendämter, differenziert nach Betreuungsumfängen und Gruppenstruktur, einrichtungsscharf die Kindpauschalen für das kommende Kindergartenjahr an und darüber hinaus auch den Zuschuss für die Kindertagespflegeplätze nach § 22 Abs. 1 KiBiz alte Fassung (a. F.). Die Kindpauschalen stellen die Grundlage für die finanzielle Ausstattung der einzelnen Träger für den Betrieb der Einrichtungen.

 

Die örtlichen Jugendämter sind nach § 19 Abs. 4 KiBiz a. F. / § 33 Abs. 4 KiBiz neue Fassung (n. F.) verpflichtet, zum 15.03. eines Jahres die Höhe und Anzahl der für das nächste Kindergartenjahr benötigten Kindpauschalen an das Landesjugendamt zu melden.

 

Aufgrund der Planungstiefe und der finanziellen Bedeutung geht die Kindertagesstättenbedarfsplanung deutlich über andere Bereiche der Jugendhilfeplanung hinaus, der eine verbindliche Steuerungsverantwortung für die Kindertagesbetreuung zukommt. Über die Jugendhilfeplanung entscheidet gem. § 71 Abs. 2 SBG VIII der Jugendhilfeausschuss.

Seit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Kinder im Alter von unter einem Jahr. Anders als bei Kindern über 3 Jahren kann der Anspruch durch Bereitstellung eines Platzes in einer Kita oder in der Kindertagespflege realisiert werden.

 

Obwohl in Meerbusch im Rahmen des U3-Ausbaus nahezu alle vorhandenen Einrichtungen baulich für die Betreuung von unter Dreijährigen qualifiziert werden konnten, einige Neubauten entstanden und auch zusätzliche Einrichtungen geschaffen wurden, ist das derzeitige Platzangebot für alle Altersgruppen zwischen 0 und 6 Jahren nicht ausreichend bzw. nicht bedarfsgerecht. In der vorliegenden Planung sind daher bereits Überbelegungen und Provisorien einbezogen, so dass dadurch das Platzangebot im Ü3-Bereich voraussichtlich so auskömmlich ist, dass alle Rechtsansprüche auf einen Kita-Platz erfüllt werden können.

 

Zurückzuführen ist der höhere Bedarf an Betreuungsplätzen insbesondere auf die Zuzüge nach Meerbusch. Die Anzahl der Geburten ist ebenfalls steigend. Der sich daraus ergebende zunehmende Betreuungsbedarf ist für die Stadt Meerbusch eine weitere Herausforderung. Hinzu kommt, dass der größere Anmeldezuwachs meist zwischen den Monaten Februar und August erfolgt. Eine Bedarfsprognose ist somit zum Zeitpunkt der Meldung der Kindpauschalen nur eingeschränkt möglich.

 

1.   Platzbedarf „Kita-Navigator“

Die Vormerkung und die Platzvergabe in den Kindertageseinrichtungen erfolgt für das kommende Kindergartenjahr 2020/2021 bereits zum achten Mal über das Vormerksystem „Kita-Navigator“. Inzwischen ist dieses System bei Eltern und Kita-Leitungen sehr gut akzeptiert, so dass sowohl die Vormerkung der Kinder seitens der Eltern, als auch die Platzvergabe seitens der Kitas vollständig über das System abgewickelt wurde und noch wird.

 

Seit Einführung des Kita-Navigators ist es möglich, annähernd „objektiv“ den von den Eltern angemeldeten Bedarf zu erfassen. Ob dieser angemeldete Bedarf zum beantragten Zeitpunkt auch tatsächlich realisiert wird, ist nicht planbar. Häufig werden Kinder sehr frühzeitig für eine Betreuung angemeldet, weil die Mütter zunächst ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen und sich dann vorstellen, in den Beruf zurückzukehren. Im Verlauf dieses ersten Jahres entscheiden sich einige Eltern – aus verschiedenen Gründen – noch einmal anders und nehmen ggf. angebotene Plätze gar nicht an.

 

Platzbedarf (rechnerisch):

Zeile

Vormerkung Kita-Navigator für 2020/21 *

Gesamt

davon
 U3 **

davon
Ü3

1

Vorgemerkte Kinder gesamt

1.160

825

335

 

 

 

 

 

2

Anzahl der betreuten Kinder in Kitas im lfd. Kita-Jahr 2019/20

2.002

entfällt

entfällt

3

abzgl. Anzahl der Schulabgänger zum 31.07.2020

506

entfällt

entfällt

4

Anzahl der in den Kitas verbleibenden Kinder           (= bereits belegte Plätze für 2020/2021)

1.496

126

1.370

 

 

 

5

Anzahl der für das Jahr 2020/2021 zur Verfügung stehenden Plätze lt. JH-Planung

2.152

442

1.710

 

 

 

6

davon noch nicht belegt (Zeile 5 ./. Zeile 4)

656

316

340

 

 

 

7

Differenz  Bedarf / freie Plätze (Zeile 1 ./. Zeile 6)

504

509

-5

* die Vormerkungszahlen im Kita-Navigator weichen naturgemäß von den tatsächlichen Einwohnermeldedaten

    ab, da sich auch geplante Zuzüge bereits vormerken

** zum Stichtag 01.11.2020

 

Ein Teil der Bedarfe für U3-Kinder wird über Angebote der Kindertagespflege abgedeckt werden. Bereits zum aktuellen Zeitpunkt ist klar, dass mindestens 130 Kinder aus einem Betreuungsangebot der Kindertagespflege in eine Kindertageseinrichtung wechseln werden und somit einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege freimachen, die wiederum vornehmlich mit Kindern im Alter von unter drei Jahren neu belegt werden.

 

Im U3-Bereich verbleibt ein Anteil angemeldeter Bedarfe, der nicht gedeckt werden kann, aber aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist deren Inanspruchnahme auch nicht in allen Fällen zu erwarten. Grundsätzlich gibt es eine Tendenz der Eltern, für ihre Kinder bereits einen U3-Platz in der „Wunsch-Kita“ in Anspruch nehmen zu wollen, um dort dann auch ganz sicher bis zum Schulbeginn verbleiben zu können. Da die U3-Plätze in den Kitas nur begrenzt zur Verfügung stehen, können nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Einige Eltern stellen dann die Betreuung ihrer Kinder zunächst weiterhin selber sicher und machen ihren Betreuungsbedarf erst wieder zum folgenden Kita-Jahr geltend.

 

2.   Platzangebot

Mit der Vorlage im Jugendhilfeausschuss am 11.09.2019 zu den Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf den Infrastrukturbedarf in der Kindertagesbetreuung, bezugnehmend auf die von der Bürgermeisterin im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 18.06.2019 vorgestellte Informationsvorlage, wurde verwaltungsseitig bereits die geplante Siedlungsentwicklung in Meerbusch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Betreuungsbedarfe und die vorhandene Infrastruktur dargestellt und auch die bereits geplanten und noch erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes wurden erläutert. Gleichzeitig beschloss der Jugendhilfeausschuss mittelfristig das Ziel, die Versorgung von 98% aller Kinder im Alter von über drei Jahren und 52% aller Kinder im Alter von unter drei Jahren mit bedarfsgerecht ausgestalteten Betreuungsplätzen sicherzustellen. Bei der Ermittlung der Quote für die Versorgung der U3-Kinder wurde von einer Nachfragequote von 10% für Kinder im Alter von 0 – 1 Jahren, 50% im Alter von 1 – 2 Jahren und 95% im Alter von 2 – 3 Jahren ausgegangen. Betrachtet man nur die Kinder im Alter von 1 – 2 und 2 – 3 Jahren, müsste eine Betreuungsquote von 72,5% erreicht werden.

 

Die auf dieser Grundlage erforderlichen Neubaumaßnahmen wurden perspektivisch in der aktuellen und der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt und entsprechend abgebildet.

Derzeit sind folgende Maßnahmen erfasst:

Ortsteil

Maßnahme

vorauss. Umsetzung (chronologisch)

Osterath

6-gruppige Kita; Schweinheimer Kirchweg

Projekt läuft, Inbetriebnahme vorauss. 04/2020

Büderich

6-gruppige Kita;                  Laacher Weg/Ligusterweg

Projekt läuft, Inbetriebnahme vorauss. 08/2020

Büderich

6-gruppige Kita; Weißen-berger Weg/ Lötterfeld *

Projetkplanung bereits begonnen, 2020/2021

Osterath

4-gruppiger Neubau

2021/2022

Nierst

4-gruppiger Neubau

2021/2022

Büderich

6-gruppiger Neubau;         Böhler Erweiterungsfläche

2022/2023

Osterath

6-gruppiger Neubau;       Kamper Weg/Ivangsheide

2025/2026

* dieser Neubau ersetzt den mit der Ev. Kirchengemeinde geplanten 4-gruppigen Neubau

   an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße

 

2.1. Betreuungsangebote U3

 Im Bereich der unter Dreijährigen ist es bislang nahezu immer gelungen, die geltend gemachten
Bedarfe zu decken. Dies gelang mit Hilfe von interkommunal in der Praxis üblichen Überbelegungen in den Kitas oder durch kurzfristige Schaffung von Plätzen in der Kindertagespflege. Im Alterssegment der Zweijährigen ist die Bedarfsabdeckung schon recht gut, aber im Bereich der unter Zweijährigen besteht ein zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen, da zunehmend häufiger Eltern den Betreuungsanspruch für ihre einjährigen Kinder geltend machen. Hierbei ist eine deutliche Tendenz zu erkennen, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eines Kindes auch für den beruflichen (Wieder-) Einstieg eines Elternteils eingefordert wird, bzw. dass die Bereitschaft der Eltern, eine zweijährige Elternzeit einzuplanen, deutlich abnimmt. In der Folge wurden jugendamtsseitig zum Teil die Kosten für private - und somit von den Eltern selbst beschaffte – Betreuungsangebote erstattet.

 

U3-Plätze zum 01.08.2020 (nach aktuellem Ausbaustand)

U3-Plätze in Kitas nach Inbetriebnahme der beiden 6-gruppigen Neubauten in Osterath und Büderich

442

U3-Plätze in Kindertagespflege voraussichtlich

260

Summe

702

Angebotsquoten im Bereich der U3-Betreuung

Anzahl Kinder *

Angebots-quote  in %

Zielquote in %

bezogen auf alle Kinder im Alter von 0 - unter 3

1.590

44,2

52

bezogen auf die Kinder im Alter von 1 - unter 3

1.060

66,2

72,5

* Grundlage ist die Auswertung aus dem EWO-Meldebestand vom 01.02.2020

    – die Anzahl der 0 bis einjährigen Kinder basiert auf der Durchschnittsberechnung der letzten beiden Jahre.

 

 

Anmerkung: Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tagespflegeplätze ist naturgemäß schwankend, da immer wieder Tagespflegepersonen die Tätigkeit aufgeben und dafür neue Personen mit der Tätigkeit als Tagespflegeperson beginnen.

Es entscheiden sich zunehmend Kindertagespflegepersonen, ihr Platzangebot zu reduzieren. Gründe hierfür sind zum einen die zunehmenden Anforderungen an Kindertagespflege und der wachsende Anspruch der Eltern sowie zum anderen die persönliche Belastbarkeit der Kindertagespflegepersonen.

 

2.2 Betreuungsangebote Ü3

 

Ü3-Plätze zum 01.08.2020 (nach aktuellem Ausbaustand)

Ü3-Plätze in Kitas nach Inbetriebnahme der beiden 6-gruppigen Neubauten in Osterath und Büderich

1.710

Angebotsquoten im Bereich der Ü3-Betreuung

Anzahl Kinder *

Angebots-quote  in %

Zielquote in %

bezogen auf alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung

1.752

97,6

98

* Grundlage ist die Auswertung aus dem EWO-Meldebestand vom 01.02.2020

    – die Anzahl der 0 bis einjährigen Kinder basiert auf der Durchschnittsberechnung der letzten beiden Jahre.

 

3.   Betreuungsangebot Kindertageseinrichtungen

Vorweg wird zusammenfassend festgestellt, dass rein rechnerisch allein mit dem vorliegenden „regulären“ Platzangebot im Rahmen der diesjährigen Planung nicht alle im Kita-Jahr vorgemerkten Ü3-Kinder mit einem Betreuungsplatz versorgt werden können. Dies bedeutet, dass neben den beiden Neubauten voraussichtlich weiterhin drei Gruppen im Kita-Gebäude „Am Sonnengarten 2“ betrieben werden müssen. Die hierfür erforderlichen 60 Ü3-Plätze wurden in die Planung nunmehr schon einbezogen.

 

Die Entwicklung in den Ortsteilen Büderich und Osterath zeigt bereits in den letzten drei Kita-Jahren, dass durch die wachsenden Neubaugebiete sowie einem steten Generationenwechsel im Altbestand vermehrt Zuzüge von Familien mit Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren zu verzeichnen sind und hier Betreuungsbedarfe entstehen, die nicht mehr innerhalb des Ortsteils abgedeckt werden können und die eine weitere Zunahme des hereinwachsenden Jahrgangs erwarten lassen. Die zum Beginn des neuen Kindergartenjahres 2020/2021 zur Verfügung stehenden Ü3-Plätze werden voraussichtlich nach Abschluss des Vergabeverfahrens und entsprechender Nachsteuerung durch die Verwaltung im Jugendamt alle belegt sein.

 

Letztlich muss die hiesige Planung zwingend daran ausgerichtet werden, die Betreuungsbedarfe sowohl im Ü3-Bereich als auch im U3-Bereich in jedem Fall sicherzustellen. Es zeigt sich, dass eine noch weiter verbesserte Versorgungsquote für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren erforderlich ist und diese seitens der Eltern vermehrt eingefordert wird. Vor einigen Jahren noch hat die rege Inanspruchnahme des privat-gewerblichen Betreuungsangebotes in Büderich dafür gesorgt, dass das Jugendamt – insbesondere im Ortsteil Büderich - mit einer Versorgungsquote von rd. 90 % alle angemeldeten Betreuungsbedarfe decken konnte. Infolge des Ausbaus des gesetzlich geförderten Betreuungsangebotes und der Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres hat die Inanspruchnahme privat-gewerblicher Angebote insgesamt abgenommen. Nunmehr hat die Landesregierung ein zweites beitragsfreies Kindergartenjahr ab 2020/2021 beschlossen. Dies wird voraussichtlich zu einer noch geringeren Inanspruchnahme privater Betreuungsformen führen und eine weitere Belastung des öffentlich geförderten Systems bedeuten. In welchem Umfang dies geschehen wird, kann derzeit nicht eingeschätzt werden.

 

4.       Geplante Maßnahmen

Erst eine Planung zu einem bedarfsgerechten Platzangebot für alle U3 und Ü3 Kinder ohne nennenswerte Überbelegungen schafft die erforderlichen Spielräume, um künftig auch gewisse Spitzen durch Zuzüge oder auch kleinere Neubaugebiete etc. in der vorhandenen Infrastruktur auffangen zu können.

In Ermangelung benötigter Plätze in einer neuen Einrichtung müssen leider verwaltungsseitig alle Möglichkeiten in den Bestandseinrichtungen ausgeschöpft werden bzw. muss weiterhin mit Übergangslösungen gearbeitet werden.

 

Im Rahmen einer Trägerkonferenz im Januar 2020 wurde mit allen Trägern besprochen, dass eine Überbelegung (sofern nicht ohnehin schon eingeplant) von mindestens einem Kind pro Gruppe erwartet werden muss, um die Stadt bei der Verpflichtung zur Sicherstellung des Rechtsanspruches zu unterstützen. Allerdings geht hiermit aufgrund der angespannten Personalsituation und der bereits erfolgten Überbelegungen im laufenden Kita-Jahr die Erwartung der Träger einher, dass dieser Zustand schnellstmöglich durch erforderliche Neubauten abgelöst werden muss. Bei der nun vorliegenden Planung sind daher verbindlich zusätzliche Überbelegungen eingeplant (insgesamt 99 Plätze).

 

Mit dem Eigentümer des Gebäudes „Am Sonnengarten 2“ (GWH) konnte der aktuelle Mietvertrag bis zum 30.09.2021 verlängert werden. Daher kann das Kita-Gebäude, nach dem Umzug der derzeit dort betreuten 90 Kinder in die Kita „Rheinräuber“ (Neubau am Laacher Weg/Ligusterweg), zum
Beginn des neuen Kindergartenjahres erneut mit Ü3-Kindern belegt werden. Die Einrichtung wird weiterhin in städtischer Trägerschaft geführt, es ist jedoch beabsichtigt, mit dem späteren Träger der weiteren neuen Einrichtung in Büderich am Weißenberger Weg/Lötterfeld eine entsprechende Übernahmevereinbarung zu treffen, so dass diese Kinder nach Fertigstellung des Neubaus in die neue Einrichtung umziehen werden. Somit wäre sichergestellt, dass die Kinder nur rd. ein Jahr lang die Einrichtung „Am Sonnengarten 2“ besuchen. Hier wurden zunächst 60 Plätze eingeplant, die ebenfalls in der nun vorliegenden Planung enthalten sind.

 

5.        Das Platzangebot im Einzelnen

Im Hinblick auf die Finanzierungssicherheit haben die Einrichtungen der konfessionellen und freien Träger bereits frühzeitig die zum 01.08.2020 regulär verfügbaren Plätze verbindlich vergeben. Die Sicherstellung der Unterbringung von Kindern des hereinwachsenden Jahrgangs im Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für dreijährige Kinder wird im Wesentlichen durch die städtischen Kindertageseinrichtungen abgedeckt.

 

Sollten im Rahmen der seit dem 06.01.2020 laufenden Platzvergabe in einzelnen Einrichtungen freie Plätze übrigbleiben, die von den Trägern der Einrichtungen nicht aus der eigenen Warteliste vergeben werden können, werden die Träger diese freien Plätze dem Jugendamt melden. Dies ist seit Jahren gängige Praxis. Voraussichtlich in der ersten März-Woche wird die zentrale Platzabsage an die Eltern aller vorgemerkten Kinder, für die bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Vertrag geschlossen war, über den Kita-Navigator versandt. Hierin werden die Eltern aufgefordert, sich bei einem ungedeckten Betreuungsbedarf - nach Möglichkeit per Mail - beim Jugendamt zu melden. Dort werden die Meldungen der Eltern entgegengenommen und es wird dann versucht, die noch freien Plätze möglichst bedarfsgerecht an die noch auf einen Betreuungsplatz wartenden Eltern zu vermitteln. Derzeit warten lt. Auswertung aus dem Kita-Navigator zum Stichtag 10.02.2020 für eine Aufnahme bis 12/2020 noch 149 Ü3-Kinder und 516 U3-Kinder auf eine Zusage für einen Betreuungsplatz.

 

In den Ortsteilen ergeben sich folgende Belegungsmöglichkeiten:  Siehe Anlage (Seiten 1 – 4)

 

Hinweis: Das dargestellte Platzangebot für das nächste Kindergartenjahr enthält bereits die in der Trägerkonferenz mit den Trägern vereinbarten Überbelegungen von einem Kind pro Gruppe, für die ebenfalls die jeweiligen Kindpauschalen zum 15.03. mit beantragt werden sollen, sowie ein weiterer Betrieb der zusätzlichen Einrichtung „Am Sonnengarten 2“ mit 60 Plätzen für über Dreijährige.

 

Ein Teil der Überbelegungen resultiert bereits daraus, dass die Träger immer wieder mindestens die investiv geförderten U3-Plätze neu belegen müssen und gerne auch die Geschwisterkinder im Ü3-Bereich mit Plätzen in ihren Einrichtungen versorgen möchten. Die eingeplanten Überbelegungen haben also, wenn auch nur in geringerem Umfang, auch organisatorische Gründe. Das Platzangebot wurde jedoch darüber hinaus mit mindestens einer Überbelegung pro Gruppe (sofern möglich)
geplant, teilweise sogar mit der maximalen Überbelegung von 2 Kindern pro Gruppe.

 

Im Rahmen der inklusiven Betreuung, auch von Kindern mit Behinderungen in den Regeleinrichtungen, reduziert sich die Möglichkeit der Überbelegung einzelner Gruppen, da in Gruppen, in denen ein Kind mit Behinderung betreut wird, jeweils ein Platz unbesetzt bleiben muss (Reduzierung der Gruppenstärke). Demgegenüber steht die Finanzierung der höheren Kindpauschale zum Ausgleich des frei bleibenden Platzes sowie eine vom LVR finanzierte Pauschale i. H. v. 6.500 € jährlich zur Refinanzierung einer Aufstockung der Fachkraftstunden um wöchentlich 3,9 Stunden.

 

Erfreulicherweise ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass derzeit alle Kinder mit Behinderungen, die ihren Betreuungsanspruch geltend machen, mit entsprechenden Betreuungsplätzen versorgt werden können. Zu Beginn des kommenden Kita-Jahres werden voraussichtlich 24 Kinder mit Behinderung in den Kitas betreut. Die Plätze werden zum Teil in dem Modell der „Integrativen Gruppe“ (15 Kinder, davon 10 Kinder ohne und 5 Kinder mit Behinderung) und zum Teil im Rahmen von Einzelinklusion angeboten. Bei der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen oder für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, zeichnet sich in den letzten Jahren eine deutliche Tendenz zur Einzelinklusion ab, d.h., die Kinder werden in allen Kindertageseinrichtungen einzeln oder zu zweit in bestehende Gruppen integriert.

 

Gesamtstädtisch ergibt sich folgendes Platzangebot in Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2020:

 

Siehe Anlage (Seite 5)

 

Zum Vergleich:

 

Gesamtzahlen 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 (ohne Aufteilung auf Ortsteile)

 

 

Gruppe I - Kinder von 2 Jahren bis Einschulung, davon 4-6 Zweijährige

Gruppe II – Kinder unter 3 Jahren

Gruppe III – Kinder 3 Jahre und älter

 

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

Gesamt 2015/2016

1.782 Plätze

43

351

463

1

34

101

51

315

423

Gesamt 2016/2017

1.789,34 Plätze

39

361,67

504,67

1

36

97

45

286

419

Gesamt 2017/2018

1.863 Plätze

39

386

526

1

40

106

45

285

435

Gesamt 2018/2019

1.950 Plätze

38

391

565

0

54

105

47

298

452

Gesamt 2019/2020  2.059 Plätze

30

395

585

0

48

105

47

360

489

 

 

Losgelöst von den einzelnen Gruppenformen ergibt sich für das Stadtgebiet Meerbusch für das KG-Jahr 2020/2021 nun folgende Verteilung der Plätze auf die einzelnen Betreuungszeiten:

 

 

Im Hinblick auf die Betreuung der U3-Kinder ergibt sich für das KG-Jahr 2020/2021 folgende Übersicht:

 

 

 

Auch bei den unter drei Jahre alten Kindern zeichnet sich weiterhin deutlich der Bedarf nach Ganztagsbetreuung ab, da immerhin 59 % aller U3-Kinder mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich betreut werden. Im laufenden Kita-Jahr liegt dieser Anteil bei rd. 57,6 %.

 

6. Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2020/2021

In den nachfolgenden Tabellen ist dargestellt, welcher Versorgungsgrad jeweils auf Ortsteilebene erreicht wird. Die Daten ergeben sich aus einer aktuellen Auswertung aus dem Einwohnermelde-bestand der Stadt Meerbusch vom 01.02.2019

 

6.1 Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2020/2021 Ü 3 – Kinder in Kindertageseinrichtungen

 

 

Hinweis: Die Zielversorgungsquote wird annähernd erreicht, da Überbelegungen und Provisorien in der Planung berücksichtigt wurden.

 

 

6.2 Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2020/2021 U 3 – Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege

 

Ortsteil

Kinder

U 3

Plätze

U 3

Differenz

Versorgungs-

grad in %

(f. Kita)

Plätze Tagespfl.

Versorg.

in %

Büderich

653

150

503

23,0

Stadt-

gebiet

16,3

Osterath

380

107

273

28,2

 

 

Lank-Latum / Nierst

320

100

220

31,3

 

 

Strümp

174

63

111

36,2

260

 

Bösinghoven

65

22

43

33,8

 

 

Gesamt:

1.592

442

1.150

27,8

702

44,1

 

 

7. Finanzielle Auswirkungen

In der Landesmittelanforderung wurden die Kindpauschalen pro Trägerart (kirchliche Träger, andere freie Träger, Elterninitiativen und Kommunale Träger) zusammengestellt und jeweils die Gesamtsumme der Kindpauschalen und dem daraus resultierenden Trägeranteil errechnet.

 

 

Hierzu ergibt sich folgende Aufstellung:

 

 

 

 

 

* Hier handelt es sich um die Trägeranteile, die im Rahmen freiwilliger Zahlungen für einzelne Gruppen der freien Träger durch die Stadt Meerbusch übernommen werden, sowie um die Differenz zwischen der förderfähigen und der tatsächlichen Miete für die Kita „Pfarrstraße“ und der Kita „Josef-Werres-Str.“, die ebenfalls über die Stadt Meerbusch finanziert wird.

 

** Zur Sicherung der Trägervielfalt und der Qualität in Kindertageseinrichtungen gewährte das Land dem Jugendamt im Kindergartenjahr 2019/2020 im Rahmen des „Gesetzes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ für die Träger von Tageseinrichtungen in seinem Bezirk pauschalierte Zuschüsse. Diese zusätzlichen Pauschalen wurden zu 90 % aus Landesmitteln und zu 10 % von den Kommunen finanziert. Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes ab 01.08.2020 entfallen zusätzliche Zahlungen seitens des Landes.

 

*** Die Elternbeiträge können aktuell nicht zuverlässig kalkuliert werden, da ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr eingeführt wird. Zudem eröffnen zwei neue Kitas (Glückskinder und Rheinräuber), für dessen Plätze die Höhe der zu erhebenden Elternbeiträge ebenfalls nicht absehbar ist.  In der Planung sind derzeit 2 Mio. € an Elternbeiträgen einkalkuliert, wobei Abweichungen zu der tatsächlichen Höhe wahrscheinlich sind.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Die finanziellen Auswirkungen sind in der Gesamtberechnung dargestellt.