Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss beschließt die als Anlage 3 beigefügte Einteilung der Wahlbezirke entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG – unter Berücksichtigung der vom Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 20. Dezember 2019 vorgegebenen Auslegung der Landesverfassung.
Hiermit wird die im Beschluss vom 5. Februar 2020 erfolgte Einteilung ergänzt.
Sachverhalt:
Für die Einteilung des Stadtgebietes in Wahl- und Stimmbezirke zur Kommunalwahl 2020 ist laut Kommunalwahlgesetz die Einwohnerzahl zum 30.04.2019 maßgeblich.
Anhand des Melderegisters wurde
seitens der Verwaltung im September 2019 bezogen auf diesen Stichtag eine
Überprüfung der bestehenden Wahlbezirke vorgenommen. Dem Wahlausschuss wurde in
seiner Sitzung am 24.09.2019 infolge dieser Überprüfung verwaltungsseitig eine
Veränderung verschiedener Wahlbezirke entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
vorgeschlagen. Dabei wurde auch die zeitnahe Aufsiedelung der geplanten
Baugebiete bedacht. Dem Verwaltungsvorschlag wurde einstimmig gefolgt.
Ergänzend zu den Vorschlägen der Verwaltung wurde von Ratsherrn Eimer eine Verschiebung der Häuser
Bommershöfer Weg 52 bis 68 aus dem Wahlbezirk 13 in den Wahlbezirk 14 angeregt.
Allen Vorschlägen folgte der Ausschuss einstimmig. Weitere Informationen dazu
entnehmen Sie bitte der Vorlage FB1/1018/2019.
Diese Beschlusslage wurde durch Bekanntmachung des
entsprechend geänderten Verzeichnisses der Straßenzuordnung im Amtsblatt 11 vom
27.09.2019 öffentlich bekannt gemacht.
Infolge einer geänderten Rechtsprechung wurde zu
Beginn des laufenden Jahres eine erneute Überprüfung der bereits novellierten
Wahlbezirkseinteilung erforderlich. Demzufolge wurden erneut Änderungen der
Wahlbezirke notwendig, für die auch für eine Sitzung des Wahlausschusses am
5.02.2020 verwaltungsseitig entsprechende Vorschläge erarbeitet wurden. Bei der
Erarbeitung dieses Vorschlages blieb seitens der Verwaltung jedoch die im
September von Ratsherrn Eimer unterbreitete und auch beschlossene Änderung
bezüglich des Bommershöfer Wegs 52 – 68 (gerade) versehentlich
unberücksichtigt. Dadurch waren die Ausgangseinwohnerzahlen der Wahlbezirke 13
und 14, anhand derer die Berechnung der Abweichungstoleranz vorgenommen wurde,
diesbezüglich fehlerhaft. Diese Problematik wurde von Herrn Eimer auch in der
Sitzung vorgetragen, konnte im Rahmen des Sitzungsverlaufes selbst allerdings
nicht vollumfänglich geklärt und insoweit nur anteilig korrigiert werden.
Vor diesem Hintergrund blieb schließlich eine
Unterschreitung der zulässigen durchschnittlichen Einwohnerzahl des
Wahlbezirkes 13 um mehr als die möglichen 15% in der Sitzung unbearbeitet.
Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist daher in
Ergänzung zur gegebenen Beschlusslage nochmals eine geringe Anpassung der
Wahlbezirke zwingend erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, den
noch im Wahlbezirk 12 verbliebenen Abschnitt der Willicher Straße (Hausnummern
41 bis 89) auch dem Wahlbezirk 13 zuzuordnen. Damit wären die Vorgaben der
aktuellen Rechtsprechung abschließend erfüllt. Die daraus resultierenden
Änderungen einschließlich der anteiligen Verschiebung des Bommershöfer Weges
finden sich in Anlage 1.
Die korrigierte Einwohnerübersicht einschließlich der angepassten Prognose ist als Anlage 2 beigefügt. Anlage 3 beinhaltet das komplette berichtigte Straßenverzeichnis.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.
Alternativen:
Keine.