Betreff
Einteilung des Stadtgebiets in Wahl- und Stimmberzirke zur Kommunalwahl 2020
Vorlage
FB1/1097/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss beschließt die als Anlage 3 beigefügte Einteilung der Wahlbezirke entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG – unter Berücksichtigung der vom Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 20. Dezember 2019 vorgegebenen Auslegung der Landesverfassung.

 

Hiermit wird die im Beschluss vom 5. Februar 2020 erfolgte Einteilung ergänzt.

 


Sachverhalt:

 

Für die Einteilung des Stadtgebietes in Wahl- und Stimmbezirke zur Kommunalwahl 2020 ist laut Kommunalwahlgesetz die Einwohnerzahl zum 30.04.2019 maßgeblich.

 

Anhand des Melderegisters wurde seitens der Verwaltung im September 2019 bezogen auf diesen Stichtag eine Überprüfung der bestehenden Wahlbezirke vorgenommen. Dem Wahlausschuss wurde in seiner Sitzung am 24.09.2019 infolge dieser Überprüfung verwaltungsseitig eine Veränderung verschiedener Wahlbezirke entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorgeschlagen. Dabei wurde auch die zeitnahe Aufsiedelung der geplanten Baugebiete bedacht. Dem Verwaltungsvorschlag wurde einstimmig gefolgt. Ergänzend zu den Vorschlägen der Verwaltung wurde von Ratsherrn Eimer eine Verschiebung der Häuser Bommershöfer Weg 52 bis 68 aus dem Wahlbezirk 13 in den Wahlbezirk 14 angeregt. Allen Vorschlägen folgte der Ausschuss einstimmig. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Vorlage FB1/1018/2019.

 

Diese Beschlusslage wurde durch Bekanntmachung des entsprechend geänderten Verzeichnisses der Straßenzuordnung im Amtsblatt 11 vom 27.09.2019 öffentlich bekannt gemacht.

 

Infolge einer geänderten Rechtsprechung wurde zu Beginn des laufenden Jahres eine erneute Überprüfung der bereits novellierten Wahlbezirkseinteilung erforderlich. Demzufolge wurden erneut Änderungen der Wahlbezirke notwendig, für die auch für eine Sitzung des Wahlausschusses am 5.02.2020 verwaltungsseitig entsprechende Vorschläge erarbeitet wurden. Bei der Erarbeitung dieses Vorschlages blieb seitens der Verwaltung jedoch die im September von Ratsherrn Eimer unterbreitete und auch beschlossene Änderung bezüglich des Bommershöfer Wegs 52 – 68 (gerade) versehentlich unberücksichtigt. Dadurch waren die Ausgangseinwohnerzahlen der Wahlbezirke 13 und 14, anhand derer die Berechnung der Abweichungstoleranz vorgenommen wurde, diesbezüglich fehlerhaft. Diese Problematik wurde von Herrn Eimer auch in der Sitzung vorgetragen, konnte im Rahmen des Sitzungsverlaufes selbst allerdings nicht vollumfänglich geklärt und insoweit nur anteilig korrigiert werden.

 

Vor diesem Hintergrund blieb schließlich eine Unterschreitung der zulässigen durchschnittlichen Einwohnerzahl des Wahlbezirkes 13 um mehr als die möglichen 15% in der Sitzung unbearbeitet.

 

Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist daher in Ergänzung zur gegebenen Beschlusslage nochmals eine geringe Anpassung der Wahlbezirke zwingend erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den noch im Wahlbezirk 12 verbliebenen Abschnitt der Willicher Straße (Hausnummern 41 bis 89) auch dem Wahlbezirk 13 zuzuordnen. Damit wären die Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung abschließend erfüllt. Die daraus resultierenden Änderungen einschließlich der anteiligen Verschiebung des Bommershöfer Weges finden sich in Anlage 1.

 

Die korrigierte Einwohnerübersicht einschließlich der angepassten Prognose ist als Anlage 2 beigefügt. Anlage 3 beinhaltet das komplette berichtigte Straßenverzeichnis. 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Keine.