Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Meerbusch (Anlage 1) zu beschließen.
Sachverhalt:
Am 01.06.2012 tritt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Nachfolgegesetz zum heutigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Kraft. Es ist erforderlich, die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Meerbusch an das neue Abfallrecht des Bundes anzupassen, da sie mit dem jeweils geltenden Bundesrecht in Einklang stehen muss. In der Satzung wurde deshalb auf die geänderten §§ des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes Bezug genommen.
Aus der daraus resultierenden neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Meerbusch (Anlage 1) ergeben sich keine Veränderungen für die Meerbuscher Bürger.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
keine
Alternativen:
keine