Betreff
Jahresabschluss 2017 - Vorschlag für die Abwicklung des Jahresüberschusses
Vorlage
SFI/1021/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, den Jahresüberschuss i.H.v. 455.413,72 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Des Weiteren wird die Allgemeine Rücklage i.H.v. 1.435.810,33 € zu Gunsten des Sonderpostens für den Gebührenausgleich belastet.

 


Sachverhalt:

 

Die Haushaltssatzung 2017 wurde mit einem Jahresergebnis i.H.v. 601.520 € verabschiedet. Im Rahmen der Haushaltsausführung wurde die Planvorgabe lediglich um rd. 145.000 € unterschritten.

 

Gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO NRW) beschließt der Rat über die Behandlung des Jahresüberschusses aus dem Jahresabschluss 2017 i.H.v. insgesamt 455.413,72 €.

 

Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss i.H.v. 455.413,72 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

 

Darüber hinaus ist entsprechend den Erläuterungen des Anhangs gem. Nr. 1.1 und 2.3. der Passiva über eine Zuführung aus der Allgemeinen Rücklage an den Sonderposten für den Gebührenaus-gleich i. H. v. 1.435.810,33 € zu beschließen.

 

Dadurch wird die Allgemeine Rücklage i.H.v. 1.435.810,33 € zu Gunsten des Sonderpostens für den Gebührenausgleich belastet, da eine ergebniswirksame Abwicklung wegen des durch das Innenministerium gesetzten Abschlusstermins zum 31.03.2018 nicht mehr möglich war. Die Buchung ist daher ergebnisneutral als Bilanzbuchung (Passivtausch) vorzunehmen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Keine, lediglich ein Passivtausch in der Bilanz.

 


Alternativen: