Betreff
Friedhofsentwicklungskonzept Meerbusch
Vorlage
SB11/1000/2019
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss  empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Rat der Stadt beschließt das als Anlage 1 beigefügte Friedhofsentwicklungskonzept  Meerbusch. Nach Ablauf von 5 Jahren wird die Verwaltung über das bisherige Ergebnis der Umsetzung berichten.  

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 2 beigefügte IV. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung.

 


Sachverhalt:

 

Die Bestattungskultur befindet sich bundesweit seit einem geraumen Zeitraum in einem Wandel, der sich zunehmend auf das Erscheinungsbild der Friedhöfe auswirkt. Insbesondere die Zunahme an Urnenbestattungen und der teilweise drastische Rückgang von Wiedererwerben an Erdbestattungswahlgrabstätten nach Ablauf der Nutzungszeit führt zu einem vermehrten Leerstand von Grabstätten, der zunehmend sichtbare Lücken in den Grabreihen verursacht. Darüber hinaus werden alternative Bestattungsangebote, wie pflegefreie Wiesen- oder Baumgrabstätten verstärkt nachgefragt.

Unter diesen veränderten Bedingungen stellt sich die Frage, ob die Friedhofsflächen in der bestehenden Größe zukünftig noch vorgehalten werden müssen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Arbeitskreis „Zukunft der Friedhöfe in Meerbusch“ ein Entwicklungskonzept erarbeitet.

 

Ziele des Entwicklungskonzeptes sind:

 

  • Bündelung des Flächenüberhanges
  • Kostenreduzierung durch Optimierung des Pflegeaufwandes
  • Sicherstellung von bezahlbaren Friedhofsgebühren
  • Schaffung von charaktervollen Friedhofsanlagen mit einer hohen Aufenthaltsqualität
  • Vorhaltung von Flächen für die Entwicklung neuer Bestattungsformen entsprechend der Bedürfnisse nachfolgender Generationen unter Berücksichtigung der kulturhistorischen und stadtgeschichtlichen Bedeutung der Friedhofsanlagen

Für die Friedhofsentwicklungsplanung wird ein allgemein anerkannter Leitwert von 2,5 – 4,0 m² Friedhofsfläche pro Einwohner zugrunde gelegt. Für die Friedhöfe in Meerbusch wird dieser Wert aktuell bei durchschnittlich 4,14 m²/EW knapp überschritten. Mögliche Erweiterungsflächen wurden hierbei bereits ausgenommen.

 

Die Situation auf den einzelnen Friedhöfen ist durchaus unterschiedlich. Daher hat die Verwaltung den Wert für jeden Friedhof nochmals separat ermittelt und geprüft, welche Flächen sich für einen sukzessiven Freizug eignen. Nach Abzug dieser Flächen wurde erneut berechnet, ob der planerische Leitwert für die verbliebenen Flächen eingehalten wird. Es wurden vornehmlich zusammenhängende Flächen im Bereich von Grabfeldern für Erdbestattungswahlgrabstätten ausgewählt, da hier die Bestattungszahlen und Wiedererwerbe teils drastisch zurückgegangen sind. Die Flächen sind in den als Anlage beigefügten Lageplänen farblich markiert.

 

Kriterien für eine mögliche langfristige Aufgabe von Grabfeldern sind bereits große bestehende Lücken im Bestand, zu hoher Grundwasserstand und eine zu enge Anordnung der Grabstätten.

Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen auf den einzelnen Friedhöfen verringert sich die vorgehaltene Friedhofsfläche pro Einwohner langfristig von derzeit 4,14 m²/EW auf 3,33 m²/EW und liegt damit im mittleren Bereich des planerischen Leitwertes. Für den Friedhof in Strümp besteht kein Handlungsbedarf, da die Friedhofsfläche hier bereits jetzt 3,46 m² pro Einwohner beträgt.

 

Alle Friedhofsplanungen sind auf Grund der vorgegebenen Ruhezeiten grundsätzlich nur langfristig umsetzbar. Vor dem Hintergrund, dass sich der Handlungsdruck in Meerbusch durch die nur knappe Überschreitung des planerischen Leitwertes zurzeit noch in Grenzen hält, hat sich der Arbeitskreis entschieden, auf eine Einschränkung bestehender Nutzungsrechte zunächst zu verzichten. Als sofortige Maßnahme sollen in den betreffenden Grabfeldern keine neuen Grabstätten mehr verkauft werden.  Damit wird indirekt auch Einfluss auf die mögliche Verlängerung von bestehenden Nutzungsrechten genommen, die in leerer werdenden Grabfeldern abnehmen wird. Durch dieses Steuerungsinstrument wird langfristig und behutsam eine Aufgabe dieser Flächen möglich. Anschließend ist eine Umwandlung in eine öffentliche Grünfläche denkbar, deren Pflege nicht mehr den Gebührenhaushalt der Friedhöfe belastet. 

 

Die bisher praktizierte volle „Wahlfreiheit“ soll in der Friedhofssatzung eingeschränkt werden.  In § 14 Abs. 1 muss dann der Hinweis erfolgen, dass das Wahlrecht aus friedhofswirtschaftlichen Gründen auf einzelne Felder beschränkt werden kann. Dieser Passus ist z.B. auch von der Stadt Troisdorf in die Satzung aufgenommen worden.

 

Der Arbeitskreis hat sich dafür ausgesprochen, dass die Auswirkung der genannten Einschränkungen zunächst über einen Zeitraum von 5 Jahren beobachtet wird. Die Verwaltung wird anschließend über das Ergebnis der Umsetzung auf den betreffenden Friedhöfen berichten. Sollte sich der Erfolg nicht in dem gewünschten Maß eingestellt haben, kann über weitere Maßnahmen beraten werden. So könnte der Freizug von Grabfeldern durch einen Eingriff in vorhandene Nutzungsrechte forciert werden. Möglich wäre eine Einschränkung des Nach- und Wiederwerwerbes bis hin zu einer sofortigen Schließung der entsprechenden Teilbereiche. Je stärker der Eingriff in das Nutzungsrecht ausfällt, desto mehr kann der Prozess zeitlich beschleunigt werden.

Weitere Erläuterungen zur Friedhofsentwicklungsplanung erfolgen in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses.

  

Neben der oben beschriebenen Änderung der Friedhofssatzung im Rahmen des Friedhofsentwicklungskonzeptes ist eine weitere Änderung der Friedhofssatzung erforderlich geworden:

§ 19 trifft Regelungen zu den Baumgrabstätten. Da mittlerweile neben dem Osterather Friedhof  auch Baumgrabstätten auf dem Büdericher Friedhof angeboten werden, muss dies in § 19 Abs. 1 aufgenommen werden. § 19 Abs. 7 kann dagegen entfallen, da die Baumgrabfelder fertiggestellt sind.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzeptes hat keine Auswirkung auf den Haushalt.


Alternativen:

 

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