Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, die künftige Jugendhilfeplanung für das
Regelangebot in der Kindertagesbetreuung an der Versorgungsquote für Kinder Ü3
von 98% und für Kinder U3 von 52% als Zielplanung zu orientieren. Im Rahmen der
jährlichen Kindertagesstättenbedarfsplanung wird die Quote überprüft.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung des Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und Ausschusses für Planung und
Liegenschaften am 18.06.2019 wurde mit der Vorlage BM/0334/2019 unter dem TOP
„Stadt- und Bevölkerungsentwicklung; Evaluierung der Stadt- und
Bevölkerungsentwicklung 2014 - 2018 und Bevölkerungsvorausberechnung 2030“
unter anderem über künftige Anforderungen für die Jugendhilfeplanung
informiert. Hierzu wird auf die begründenden Tabellen und Anlagen der
o. g. Vorlage ausdrücklich verwiesen. Die in der Vorlage enthaltene
Kindertagesstättenbedarfsplanung ist im Jugendhilfeausschuss zu beraten.
Dem Jugendhilfeausschuss wird einmal jährlich Ende Februar/Anfang März eine Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung einschl. des Angebotes in der Kindertagespflege vorgestellt, die die Grundlage für das Platzangebot und die Finanzierung der Kita-Betreuung des jeweils nächsten Kindergartenjahres bildet.
In den Jahren 2008/2009 wurde schon mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch für Kinder unter 3 Jahren ein erheblicher Ausbaubedarf in den Kommunen ausgelöst. Die Stadt und die freien Träger haben seinerzeit große Anstrengungen unternehmen müssen, um ein an den damaligen Versorgungsquoten orientiertes gutes Ergebnis zu erreichen. Bis 2015 konnten so rd. 480 zusätzliche Betreuungsplätze für U3-Kinder inkl. Tagespflege geschaffen werden, gegenüber der Zahl der U3-Plätze vor Beginn der Ausbauaktivitäten. Verbunden mit den seinerzeitigen Bevölkerungsprognosen wurden der Ausbau bzw. Gruppenumwandlungen teils zu Lasten vorhandener Ü3-Plätze umgesetzt. Und auch hier stieg der Fachkräftebedarf für das System überproportional an und war kaum zu decken.
In den letzten drei Jahren mussten, zur Deckung zusätzlicher Betreuungsbedarfe – infolge der insgesamt höheren Geburtenrate verbunden mit vermehrten Zuzügen – Überbelegungen im Betreuungssystem forciert werden und zusätzliche Plätze in Übergangsgruppen eingerichtet werden.
Aufgrund der besonderen Dynamik in der Gesamtentwicklung kommt es nunmehr bereits unterjährig zu einer Aktualisierung bzw. Fortschreibung der Bedarfs-Ausbauplanung, die dem Ausschuss nachfolgend vorgestellt wird.
1.
Die
Siedlungsentwicklung
Im Rahmen des „Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK), der „Wohnbedarfsanalyse Meerbusch“ und dem
„Strategiekonzept Wohnen“, das das Büro Schulten gemeinsam mit der Verwaltung
erarbeitete, wurde ein Neubaubedarf von 2.341 Wohneinheiten (WE) bis zum Jahre
2030 prognostiziert. Von den 2.341 Wohneinheiten sind jeweils die Hälfte Ein-
und Zweifamilienhäuser und Geschosswohnungsbau geplant.
Insbesondere der Ein- und
Zweifamilienhausbau wird sich erheblich auf den Bedarf an Kita-Plätzen
auswirken.
Das Büro Schulte erstellte auf Grundlage der geplanten Baulandentwicklung eine prognostizierte Einwohnerentwicklung differenziert nach Altersgruppen.
In der Siedlungsentwicklung wurden zunächst Flächen berücksichtigt, zu deren Entwicklung der Rat die Verwaltung in seiner Sitzung am 26.04.2018 beauftragt hat (s. Kapitel 2.2 der Vorlage BM/0334/2019).
Soweit alle im Kapitel 2.2
aufgeführten Flächen entwickelt werden, würden allein auf diesen Flächen bis
2025 1.083 neue Wohneinheiten, bis 2030 weitere 702 Wohneinheiten entstehen.
Davon würden bis 2025 auf Büderich 331 WE, auf Osterath 539 WE, auf Strümp 147
neue WE entfallen. Ab 2026 würde mit 504 weiteren WE die stärkste Entwicklung
in Osterath stattfinden, 80 WE entfielen auf Lank, 70 WE auf Büderich und 40 WE
auf Nierst.
2.
Die
Betreuungsquote
Neben mehr Zuzügen und Geburten ist in den letzten Jahren eine verstärkte Inanspruchnahme der gesetzlich geförderten Betreuungsplätze zu verzeichnen. Dies betrifft sowohl den Bereich der über Dreijährigen, als auch die U3-Betreuung. Gründe liegen zweifellos in der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung hin zu einer stärkeren Akzeptanz, Kinder institutionell betreuen zu lassen. Arbeitgeber brauchen die gut ausgebildeten Frauen schnellstmöglich wieder in ihrem Unternehmen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeutet schließlich auch einen Mehrbedarf an Betreuungsplätzen. Auch das seitens der Landesregierung zum Kindergartenjahr 2011/2012 eingeführte beitragsfreie letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung hat zu einer stärkeren Inanspruchnahme geführt.
Im Zuge dieser Entwicklung haben einige der früher privat-gewerblich geführten Kitas in Meerbusch ihren Betrieb eingestellt, während im Bereich der gesetzlich geförderten Betreuungseinrichtungen das Platzangebot deutlich ausgeweitet werden musste. Die Zahl der Haushalte, in denen beide Elternteile voll berufstätig sind, ist in Meerbusch vergleichsweise hoch, der Anteil der 45 Stundenplätze liegt bei 57,3%. Das Ausbildungsniveau, der Lebensstandard und die Preise für Wohnraum sind ebenfalls vergleichsweise hoch. Sowohl für die berufliche Weiterentwicklung, aber auch um den Lebensstandard halten zu können, ist für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Kinderbetreuung wesentlich. Daher wird häufiger ein Betreuungsplatz schon für das Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr benötigt und die Versorgung der Zweijährigen wird zunehmend zur Regel. Entsprechend wird auch die künftige Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen mit dem vorhandenen Angebot wachsen.
Auf Grundlage der bisher benötigten, der absehbaren zusätzlich benötigten Betreuungsplätze und des prognostisch steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen aufgrund der Berufstätigkeit der Elternteile sowie des von der Landesregierung geplanten zweiten beitragsfreien Kita-Jahres etc., erstellte die Jugendhilfeplanung eine Nachfragequote in Form einer angestrebten Bedarfsquote an Betreuungsplätzen. Diese Berechnungsgrundlage versteht sich als Zielgröße, die in den nächsten 5 Jahren realisiert werden soll.
2.1.
Betreuungsquote
für Ü3-Kinder: 98%
Grundsätzlich gibt es einen Rechtsanspruch für Kinder ab dem dritten Lebensjahr auf einen Kita-Betreuungsplatz, somit ist theoretisch eine 100%-tige Betreuungsabdeckung für Ü3 Kinder anzustreben.
In Meerbusch, insbesondere in Büderich, wurde in der Vergangenheit ein Anteil der Betreuungsbedarfe von den Eltern in privat-gewerblichen Kitas, durch Au-Pairs oder Betriebs-Kitas gedeckt. In der Jugendhilfeplanung waren hier also deutlich stärker als in anderen Kommunen weitere Faktoren in der Planung zu berücksichtigen. Spätestens mit 2 beitragsfreien Kindergartenjahren werden sich mehr Eltern auch aus wirtschaftlichen Gründen für eine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung entscheiden. Zudem steigt die Nachfrage insbesondere einer unterjährigen Aufnahme und kann bei einer Platzauslastung schon zum Beginn eines Kita-Jahres nicht mehr zeitnah und bedarfsgerecht gedeckt werden. Wie in anderen Kommunen auch, ist für den Ü3-Bereich für Meerbusch eine hohe, in jedem Fall bedarfsdeckende, Betreuungsquote anzustreben. Dieses Ziel kann mit einer Quote von 98% für Ü3-Kinder erreicht werden.
2.2.
Betreuungsquote
für U3-Kinder: 52%
Derzeit haben ca. 41% der Kinder
unter drei Jahren einen Betreuungsplatz erhalten, der Bedarf ist jedoch
steigend und variiert nach Altersgruppe und Betreuungsform (Kita oder
Kindertagespflege). Obwohl auch noch nach der letzten Ausbaustufe in den
letzten Jahren sowohl im Bereich der Kindertagespflege als auch im Rahmen der
Veränderung von Gruppenstrukturen in den Kitas weitere U3-Plätze geschaffen
wurden, konnte die Versorgungsquote nicht verbessert werden, sondern hat sich
im Hinblick auf die angemeldeten Bedarfe verschlechtert. Schaut man sich
aktuell die Verteilung der vorhandenen U3-Plätze auf die einzelnen
Altersjahrgänge an, wird deutlich, dass mit zunehmendem Alter der
Versorgungsbedarf steigt und damit auch die Versorgungsquote steigen sollte.
Mit dem U3-Platzangebot zu Beginn des neuen Kita-Jahres werden rd. 76,6% der zum 01.08.2019 in Meerbusch gemeldeten Zweijährigen, rd. 30% der Einjährigen und rd. 4,2% der unter Einjährigen mit Betreuungsplätzen versorgt. Stichtag für die Zuordnung der Kinder ist der 01.11.2019 (Stichtag lt. KiBiz für die Zuordnung im Kita-Bereich).
Aktuell ist zudem festzustellen, dass die Eltern durchaus bereit sind, die finanzielle Abgeltung von selbst beschafften Betreuungsplätzen oder Verdienstausfall geltend zu machen.
Bei der Frage wie die Quoten ggf. mit Priorität zu entwickeln sind, wird in der Jugendhilfeplanung bzw. den Gruppenstrukturen die Zielquote von 95% bei den 2-jährigen zunächst in den Focus genommen. Dies bedeutet, dass verfügbare Ressourcen im Zuge des Ausbaus zunächst für die Schaffung von Gruppen, in denen gerade Zweijährige betreut werden können, verwendet werden.
Die angestrebte Versorgungsquote von 52% für die drei U3-Jahrgänge, setzt sich aus den prognostizierten Bedarfen bzw. den Nachfragequoten der jeweiligen Altersgruppen für Meerbusch zusammen:
- 0-1-jährige:
- ca. 10% Nachfragequote
- Kita oder Kindertagespflege werden nahezu ähnlich selten gewählt, wobei der Kindertagespflege der Vorzug gegeben wird – rd. 61% der versorgten Kinder werden von einer Tagespflegeperson betreut
- 1-2-jährige:
- Ca. 50% Nachfragequote
- Bereits in dieser Altersklasse werden bevorzugt Betreuungsangebote in
Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen; ca. 67,5% der versorgten
Einjährigen werden in Kitas betreut, 32,5% in Kindertagespflege
- 2-3-jährige:
- Ca. 95% Nachfragequote der Kinder ab dem zweiten und bis zu Beginn des dritten Lebensjahres
- Etwa 70% der Kinder werden in einer Kita betreut und lediglich ca. 30% in der Kindertagespflege
Hieraus ergibt sich im Mittel für die Kinder unter drei Jahren eine Betreuungsquote von 52% (Kita und Kindertagespflege), welche Grundlage für die Bedarfsplanung werden sollte.
2.3 Tatsächliche
aktuelle Situation / Betreuungsquote
Für das aktuell gestartete
Kindergartenjahr 2019/2020 würde ohne die eingerichteten Übergangsgruppen und
die Ausschöpfung der Überbelegungsmöglichkeiten eine Versorgungsquote von
rd. 40,9% im U3-Bereich (inkl. Tagepflege) und 81,8% im Ü3-Bereich erreicht
werden. Infolge aller getroffenen Maßnahmen ist es gelungen, zunächst alle
aktuell zu versorgenden Ü3-Kinder (95%) mit einem Betreuungsplatz zu bedienen.
Für Kinder, die im laufenden Kita-Jahr noch zuziehen oder innerhalb des
Kita-Jahres das dritte Lebensjahr vollenden und noch nicht in einer Betreuung
sind, müssen weitere Betreuungsmaßnahmen geschaffen werden.
3.
Auswirkungen
der Bevölkerungsentwicklung auf den Kita-Bedarf in den einzelnen Stadtteilen
Wie zuletzt auch der Vorlage im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 18.06.2019 zu entnehmen ist, arbeitet die Verwaltung intensiv an der Deckung der wachsenden Betreuungsbedarfe und hat einen Plan bis 2025 erarbeitet. Ziel hierbei ist, neben den angestrebten Versorgungsquoten, die Überbelegungen und die provisorischen Gruppen abzubauen. Die dann verbesserte Betreuungssituation wirkt sich nicht nur positiv auf die Kinder aus, sondern bietet auch den dringend benötigten Erzieherinnen eine Entlastung in ihrer Arbeit.
Eine über Jahre weniger planbare Größe stellt das Platzangebot der Kindertagespflege dar, da dieses aufgrund der Selbstständigkeit der Kindertagespflegepersonen erfahrungsgemäß schwankend ist. Gleichwohl ist es auch hier das Ziel, mehr Plätze im Rahmen der Kindertagespflege insbesondere der Großtagespflege zu generieren.
3.1.
Büderich
Bereits geplante Maßnahmen:
Im Kindergartenjahr 2019/2020
werden aufgrund der starken Zuwächse in der Altersgruppe der
U6-jährigen 90 Kinder in Provisorien und weitere 41 durch Überbelegungen
betreut. Ziel der Verwaltung ist es, beides zeitnah abzubauen.
In der konkreten Planung ist die
Errichtung einer 4-gruppigen Einrichtung mit 74 Ü3-Plätzen und
10 U3-Plätzen an der Dietrich-Bonhoeffer-Str., in Trägerschaft der ev.
Kirchengemeinde Büderich. Diese Einrichtung soll im Kindergartenjahr 2020/2021
fertiggestellt werden. Ein 6-gruppiger Neubau wird durch die Stadt am Laacher
Weg/Ligusterweg hinter dem Mataré-Gymnasium entstehen. Eine Fertigstellung der
Einrichtung, die in Trägerschaft der Kinderzentrum Kunterbunt gGmbH übergeht,
wird zu Beginn des Kita Jahres 2020/2021 erwartet.
Die bestehende Übergangslösung im alten „Sonnengarten“ hat für das Kita-Jahr 2019/2020 eine Betriebserlaubnis für 90 Plätze erhalten, welche dann alle in den Neubau „Laacher Weg“ übergeleitet werden sollen. Vor diesem Hintergrund hat auch die Personalauswahl für diese Einrichtung in Abstimmung mit dem künftigen Träger, mit dem Ziel einer Personalübernahme, stattgefunden.
Für Büderich führen die geplanten Maßnahmen zur Deckung des Ü3-Bedarfs.
Weitere erforderliche
Maßnahmen:
Der verbleibende U3-Bedarf wird durch die Umwandlung der noch vorhandenen U3-tauglichen Gruppen, welche derzeit allerdings noch als Ü3-Gruppen betrieben werden, gedeckt. In Büderich wäre dies in drei Kitas grundsätzlich möglich und hätte einen Gewinn von max. 30 Plätzen im U3-Bereich zur Folge. Gleichwohl gingen dadurch ca. 80 Plätze im Ü3-Bereich verloren, die über die Schaffung eines weiteren Neubaus wieder hergestellt werden müssen.
Eine solche Herangehensweise hätte den Vorteil, dass tatsächlich im gesamten Stadtgebiet, im Sinne des Anspruchs „kurze Beine, kurze Wege“ U3-Plätze geschaffen werden können.
Ein weiterer Neubau für Büderich, dessen künftiger Standort verwaltungsseitig zu prüfen und zu planen ist, sollte mit 6 Gruppen einerseits den Bedarf von ca. 80 Plätzen sowie die Schaffung weiterer U3-Plätze ermöglichen. Die Verwaltung wird mit weiteren Plätzen in der Kindertagespflege eine gute Annäherung im Hinblick auf die Quote erzielen können.
Im Rahmen des U3-Ausbaus in den letzten Jahren wurden alle sinnvollen Optionen für eine bauliche Qualifizierung im Bestand ausgeschöpft. Für Anbauten muss eine ausreichende Außenfläche zur Verfügung stehen, hier kommt evtl. ein Ausbau der Einrichtung „Marienheim“ in Trägerschaft der kath. Kirchengemeinde mit 2 Gruppenbereichen in Frage. Allerdings müsste auch hier der Fokus auf die U3-Plätze gelegt werden.
Inwieweit weitere Baugebiete in Büderich künftig zusätzliche Bedarfe auslösen, ist derzeit noch unklar. Durch die Schaffung dieser zusätzlichen Einrichtung kommt es zu einer Stärkung des Regelbetreuungssystems für den Stadtteil, so dass ggf. temporär bestehende Bedarfe innerhalb des Systems abgefangen werden können.
3.2.
Osterath
Bereits geplante Maßnahmen:
2020 wird der 6-gruppige Neubau
in Trägerschaft des OBV Meerbusch e.V. fertig gestellt. Es bleibt jedoch, auch
ohne absehbare neue Baugebiete, ein weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen von
8 U3-Plätzen und 44 Ü3-Plätzen, der auch mit der weiteren Überbelegung von ca.
37 Plätzen im
Ü3-Bereich – zumindest vor dem Hintergrund der angestrebten Quote - nicht
gänzlich gedeckt werden könnte.
Weitere erforderliche
Maßnahmen:
Zur Erreichung der Bedarfsquoten sind, zunächst für 2020-2022, weiterhin flexible Überbelegungen einzuplanen. Zum Abbau der Überbelegungen und Aufgrund der absehbaren Entwicklung der Flächen Ivangsheide I und II, Kamper Hof und Kalverdonksweg ist es schon jetzt erforderlich, eine weitere 6-gruppige Einrichtung möglichst quartiersnah und bald zu planen. Verwaltungsseitig wird eine Standortsuche erfolgen.
Eine Gruppenumwandlung zu Gunsten der U3-Kinder ist in Osterath bereits ausgeschöpft. Eine Verbesserung der U3-Versorgung wird im Zuge der weiteren Neubauten erreicht werden können.
Für eine weitere längerfristige Planung nach 2025 muss frühzeitig berücksichtigt werden, dass ab 2025 prognostisch der Bedarf an U3- und Ü3-Plätzen, wie aus den Tabellen der Vorlage BM/0334/2019, Anlage 1 hervorgeht, nochmals ansteigen wird und entsprechend weitere Maßnahmen geplant werden müssen.
3.3.
Lank-Latum
und Rheingemeinden
Bereits geplante Maßnahmen:
Das techn. Dezernat prüft derzeit
die Möglichkeit, die städtische Kita Tabaluga um 2 Gruppen auf
6 Gruppen zu erweitern.
Erforderliche Maßnahmen:
In den Kitas in Lank-Latum und Nierst wird es auch in den nächsten Jahren weiterhin Bedarf an Plätzen im Ü3-Bereich geben, wenn auch in überschaubarem Umfang. Gleichwohl ist ohne weitere Maßnahmen die Betreuungsquote nicht zu erreichen. Insofern wäre die Erweiterung der Kita Tabaluga eine Lösung.
Aufgrund der dargestellten Versorgung im Ü3-Bereich ist eine Umwandlung bestehender Ü3-Gruppen zugunsten der U3-Betreuung nicht möglich. Ein weiterer Ausbau im Bestand der vorhandenen Kitas ist voraussichtlich ebenfalls nicht möglich. Um den Platzbedarf im U3-Bereich entsprechend der Bedarfsquote decken zu können, wären weitere Maßnahmen für Lank-Latum und die Rheingemeinden erforderlich.
3.4.
Strümp
und Bösinghoven
Die Bedarfe in Bösinghoven können in den nächsten fünf Jahren größtenteils durch das Platzangebot in Strümp gedeckt werden und die derzeit 24 Plätze in Überbelegung in Strümp abgebaut werden.
4.
Ausblick…
Mit den hier beschriebenen erforderlichen Maßnahmen würden die Betreuungsquoten weitestgehend erreicht und für eine stabile bedarfsgerechte Betreuungssituation über das Jahr 2025 hinaus gesorgt werden. Mit der vorliegenden Planung besteht die Möglichkeit, auf unterjährige oder temporäre Bedarfe flexibel reagieren zu können.
Seitens der Landesregierung
besteht noch bis 2022 die Zusage, dass jeder neugeschaffene Ü3- und U3-Platz
investiv gefördert wird. Der Bau der neuen Kitas sollte daher möglichst in
diesem Bewilligungszeitraum erfolgen.
…..für die Tagespflege
Im Rahmen der weiteren Planungen
werden auch die Möglichkeiten für weitere Plätze in der Kindertagespflege
geprüft. Um im Bereich der Tagespflege den weiteren Ausbau der U3-Betreuung zu
erreichen, ist ggf. eine gezielte strukturelle Förderung
erforderlich. Großtagespflegestellen benötigen z.B. geeignete Räumlichkeiten
für die Betreuung der Kinder, jedoch ist der hiesige Immobilienmarkt ohnehin
angespannt und es sind kaum geeignete und dabei noch bezahlbare Flächen
anzumieten. In diesem Zusammenhang wird verwaltungsseitig auch über ein
Anreizsystem nachgedacht, über das konkret neugeschaffene Plätze evtl.
befristet gefördert werden könnten, die Stadt ggf. selbst Träger von
Großtagespflegestellen wird oder eine konzeptionelle Anbindung an bestehende
Kitas ermöglicht wird.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die erforderlichen Mittel werden in
den Folgehaushalten berücksichtigt.
Alternativen:
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