Betreff
3. Änderung der Gestaltungssatzung Nr. 25 für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276, Beschluss der Gestaltungssatzung
Vorlage
FB4/0978/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), in Verbindung mit § 89 (1) Nr. 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung, BauO NRW), in Kraft getreten am 4. August 2018 und am 1. Januar 2019 (GV. NRW. 2018 S. 421); geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019 beschließt der Rat der Stadt die 3. Änderung der Gestaltungssatzung Nr. 25 für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 in Meerbusch-Strümp, Am Strümper Busch / Im Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp.

 


Sachverhalt:

 

Für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 galt bisher die 2. Änderung der Gestaltungssatzung Nr. 25. Die Gestaltungssatzung definiert konkrete Gestaltungszonen, die sich auf die im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen beziehen. Da diese überbaubaren Flächen im Rahmen der Bebauungsplanänderung modifiziert wurden, wird die Gestaltungssatzung mit der 3. Änderung an die geänderten Baufenster angepasst.

 

Das generelle, vom Rat der Stadt durch den Beschluss über die Gestaltungssatzung Nr. 25 sowie die 1. und 2. Änderung dieser formulierte und dokumentierte Planungsziel bleibt grundsätzlich unverändert. Allerdings erfolgt eine geringfügige Modifizierung der Festsetzungen zu Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen. Weitere Hinweise sind der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.


Alternativen:

 

Keine