Beschlussvorschlag:
1. Zuständigkeit des Rates:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 1 (2) der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse, die Entscheidung über den Grundsatzverkaufsbeschluss zur Veräußerung von Wohnbaugrundstücken in Meerbusch-Strümp, Gerhart-Hauptmann-Straße, an sich zu ziehen.
2. Grundsatzverkaufsbeschluss
Der Rat der Stadt beschließt, die 10 Wohnbaugrundstücke in Meerbusch-Strümp,
Gemarkung Strümp, Flur 9,
Flurstück-Nrn. 553 – 555 sowie 558 – 560, groß jeweils 210 m²;
Flurstück-Nrn. 556 und 557, groß jeweils 283 m²;
Flurstück-Nr. 552, groß 490 m²
und Flurstück-Nr. 561 (Mehrgenerationenhausgrundstück), groß 1.065 m²,
zum Wert von jeweils 450 €/m² zu veräußern.
Die Veräußerung erfolgt nach den derzeit gültigen „Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Meerbusch beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken“ sowie der Anwendung der „Grundsätze beim Verkauf städtischer Baugrundstücke und Auswahlkriterien der Stadt Meerbusch bei Bewerbungen zu Baugrundstücken für Selbstnutzer“.
Sachverhalt:
Die Wohnbaugrundstücke wurden im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276, Meerbusch-Strümp, Am Strümper Busch / Im Plötschen, im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp gebildet. Die 2. Änderung befindet sich derzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB.
Die Grundstückskaufpreise wurden der allgemeinen Marktpreissituation angepasst.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Veräußerung generiert
Einzahlungen in Höhe von insgesamt 1.521.450 €; darin enthalten sind
Anliegerbeiträge in Höhe von 208.940,87 €. Die Erträge belaufen sich auf
538.564,42 €.
Die Einzahlungen aus dem Verkauf
sind im Haushalt 2019 veranschlagt.
Alternativen:
Von einer Veräußerung der Baugrundstücke wird abgesehen.