Betreff
Sachstand zum Skaterpark Meerbusch-Strümp
Vorlage
DezII/0337/2019
Art
Informationsvorlage

Die querkopf-akademie gUG (haftungsbeschränkt) führt seit Anfang 2015 in Meerbusch ein Partizipationsprojekt mit dem Titel „yes we can“ durch. Ziel ist es dabei, Kinder und Jugendliche an Entscheidungen, die sie betreffen, nicht nur zu beteiligen, sondern diese Entscheidungen eigenständig von Jugendlichen auch initiieren zu lassen. Damit soll eine eigenständige Jugendpolitik gefördert werden.

 

Die querkopf-akademie gUG (haftungsbeschränkt) wurde im März 2015 durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Meerbusch als Träger der Freien Jugendhilfe, zunächst befristet auf 2 Jahre, anerkannt. Im November 2016 erfolgte die unbefristete Anerkennung.

 

Die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe war Voraussetzung dafür, dass die querkopf-akademie gUG zur Durchführung des Partizipationsprojektes Landeszuschüsse erhalten konnte.

 

Als Teil des Partizipationsprojektes haben engagierte Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit der Firma Maier Landschaftsarchitektur aus Köln ihren „Traum-Skaterpark“ für Meerbusch entworfen. Aufgrund eines ersten Entwurfes wurden ein Finanzierungskonzept und eine Marketingstrategie entwickelt. Der Finanzierungsrahmen liegt bei 400.000 Euro, der umfänglich über Sponsoring eingeworben werden soll. Bei verschiedenen Veranstaltungen wurden die Pläne und Konzepte der Politik und der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Um zunächst das Vorhaben „Bau einer Skaterbahn“ zu unterstützen und voran zu bringen, haben zwischen der Verwaltung und der querkopf-akademie diverse Gespräche stattgefunden. In diesen Gesprächen, an denen die Dezernate II, III und IV mit den jeweiligen Fachabteilungen beteiligt waren, konnte man sich auf ein geeignetes Grundstück verständigen, auf dem sich sowohl die beteiligten Jugendlichen, als auch die Verwaltung eine Skateranlage vorstellen können.

 

Es handelt sich hierbei um das Grundstück in Meerbusch-Strümp, im Landschaftspark Buschend, Flurstück 153, Gem. Strümp, Flur 10, B-Plan 277 mit rund 3.600 qm. Dieses Grundstück ist als „Spielfläche“ ausgewiesen.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.09.2016 und des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 27.09.2016 wurde beschlossen, das oben genannte Grundstück unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, sobald die Finanzierung für eine eigenständig nutzbare Skateranlage, die alleinige Betonbahn (Badewanne) gesichert ist. Auf Grundlage einer abgeschlossenen Teilplanung sollte es der querkopf-akademie ermöglicht werden,

1. zunächst die Finanzierung für die Skateranlage (Badewanne) nachweisen zu können,

2. in der Folge das Grundstück zur Verfügung gestellt zu bekommen und

3. dann mit dem Bau beginnen zu können.

 

Des Weiteren wurde in den Beratungen des Jugendhilfeausschusses am 14.09.2016 und des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 27.09.2016 seitens der Ausschussmitglieder als Voraussetzung für den Baubeginn der Nachweis von eingeworbenen Sponsorengeldern in Höhe von 200.000 Euro genannt.

 

Mit Schreiben vom 19.12.2017 der Verwaltung an die querkopf-akademie wurde Frau Bundrock-Muhs über die Einreichung des Bauantrages informiert und auf den Nachweis der Sponsorengelder hingewiesen, des Weiteren mit Schreiben vom 05.09.2018 und 01.10.2018 Frau Bundrock-Muhs um Mitteilung des aktuellen Sachstandes der Sponsorengelder gebeten. In einem Antwortschreiben vom 03.10.2018 wurde von der querkopf-akademie der Sachstand zu eventuellen Sponsoren und Förderanträgen mitgeteilt, der aktuelle Stand der bereits eingegangen Spenden wurde nicht beziffert.

 

In den Haushaltsberatungen des Ausschusses für Schule und Sport vom 27.11 2018 und des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 06.12.2018 sowie im Rat am 13.12.2018 wurde auf Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, FDP, UWG, SPD und Linke und Piraten im Haushalt 2019 Mittel für die Errichtung der Skateranlage in Höhe von maximal 80.000 Euro beschlossen, wobei 140.000 Euro durch Sponsorengelder und 180.000 Euro durch Landeszuschüsse refinanziert werden sollen.

 

Daraufhin hat die Verwaltung mit Schreiben vom 07.12.2018 Frau Bundrock-Muhs zu einem Koordinierungsgespräch mit der Bürgermeisterin und den betroffenen Fachbereichen für den 31. Januar 2019 eingeladen. Der Inhalt des Koordinierungsgesprächs sollte

-        das Erreichen der Finanzierung der Skateranlage,

-        Verantwortlichkeiten im Projekt mit der Beantragung von Fördermitteln durch die Stadt,

-        Förderprogramme des Landes NRW,

-        Bauantrag in Zuständigkeit der Stadt Meerbusch mit der Folge des Entfalls einer späteren Schenkung,

-        Nachweis bisher eingenommener Spenden und bisher verauslagter Kosten für die Skateranlage,

 

sein.

 

Bedauerlicherweise wurde dieser Termin von Frau Bundrock-Muhs abgesagt mit der Begründung einer fehlenden vertraglichen Regelung mit der Stadt Meerbusch und der querkopf-akademie sowie dem Wunsch, einen öffentlichen Termin gemeinsam mit den Jugendlichen, Vertretern der Politik, dem Architekten Herrn Maier, der den Bauantrag fertig gestellt hat und Vertretern der querkopf-akademie gUG abzuhalten.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter