Betreff
1. Bericht zur Finanzsituation 2019 zum 31.05.2019
Vorlage
SFI/0335/2019
Aktenzeichen
08.20.45
Art
Informationsvorlage

Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird hiermit der 1. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2019 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2019 mit Stand 31.03. und 31.05.2019. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen zum 31.05.2019.

 

2019

veranschlagt

Stand

31.03.2019

Stand

31.05.2019

Prognose

31.12.2019

1.     Kreisumlage

27.457.000 €

10.990.204 €

10.990.204 €

26.528.000 €

2.     Gewerbesteuer

31.300.000 €

31.325.518 €

33.487.057 €

31.300.000 €

3.     Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

41.623.000 €

0 €

10.405.578 €

41.623.000 €

4.     Personalkosten

40.205.000 €

8.016.687 €

14.293.599 €

40.205.000 €

5.     Pensionszahlungen an Versorgungskasse

3.250.000 €

2.929.680 €

3.283.106 €

3.283.106 €

6.     Grundstücksverkäufe

a)        Erträge

b)     Einzahlungen

 

2.028.000 €

4.670.000 €

 

0.€

0 €

 

0 €

0 €

 

1.150.000 €

2.990.000 €

7.     Baumaßnahmen

19.926.649 €

1.211.575 €

3.037.535 €

 

8.     Staatszuschüsse

1.612.400 €

0 €

0 €

0 €

9.     Kreditaufnahme

c)        Neuaufnahme

d)     Umschuldungen

 

0 €

1.916.000 €

 

0 €

0 €

 

0 €

0 €

 

0 €

1.916.000 €

10.   Tilgung

a)        Kreditmarkt

b)     Umschuldungen

 

4.951.500 €

1.916.000 €

 

729.740 €

0 €

 

1.672.276 €

0 €

 

4.951.500 €

1.916.000 €

11.   Kredite zur Liquiditätssicherung

 

0 €

0 €

0 €

12.   Sach- und Dienstleistungen

29.370.400 €

4.729.771 €

11.526.579 €

28.700.000 €

13.   Gesamtvollstreckungsvolumen

 

 

1.877.000 €

 


Erläuterungen

 

zu Nr. 1:

Bei der Aufstellung des Haushaltes war die zu zahlende Kreisumlage mit einem Hebesatz von 36,5 % kalkuliert worden.

 

Der Doppelhaushalt des Kreises wurde in der Sitzung des Kreistages am 27.03.2019 verabschiedet. Dieser sieht für das Jahr 2019 einen Umlagesatz von 34,64 % vor. Für den Fall, dass die Absenkung der Bundesbeteiligung gem. § 46 Abs. 7 SGB II zur Vermeidung eines Umschlages in die Bundesauftragsverwaltung (Art. 104 a Abs. 3 GG) beschlossen wird, sieht der Haushalt eine Erhöhung des Umlagesatzes auf 35,34 % vor.

 

Erwartungsgemäß wurde mittlerweile diese Absenkung der Bundesbeteiligung beschlossen, so dass sich unter Zugrundelegung der 35,34 % eine zu zahlende Kreisumlage in Höhe von 26,528 Mio. € ergibt.

 

 

zu Nr. 2:

Aktuell gehen die ersten Messbescheide für 2017 ein, die positive Entwicklung lässt auf ein Ergebnis schließen, das dem Planansatz entspricht.

 

 

zu Nr. 3:

Nach der vorliegenden Mitteilung der IT.NRW zum I. Quartal 2019 ist aktuell von einem Ergebnis in Höhe des Planansatzes auszugehen.

 

 

zu Nr.4:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Personalkosten 2019 zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.5:

Aufgrund der Anhebung des Bemessungssatzes durch die Rhein. Versorgungskasse war für das Jahr 2018 eine Nachzahlung zu leisten, die zu einem Mehraufwand für das Jahr 2019 geführt hat.

 

 

zu Nr.6:

Nach derzeitigem Stand wird nicht mit einer Veräußerung des eingeplanten Grundstücks im Mollsfeld gerechnet (215.000 €). Der Satzungsbeschluss für das Grundstück Am Alten Teich ist vom Rat bereits in seiner Sitzung am 29.06.2017 abgelehnt, die Erträge i.H.v. 900.000,- € und die investiven Einzahlungen i.H.v. 1.178.000,- € aus den Grundstücksverkäufen allerdings in den Haushalt 2019 eingeplant worden. Soweit keine Anträge gestellt werden, wird die Verwaltung nach der Sommerpause einen erneuten Beschlussvorschlag einbringen.

 

 

zu Nr. 7:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine belastbare Prognose nicht möglich.

 

 

zu Nr. 8:

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2019 wurden für mehrere größere investive Baumaßnahmen Zuschüsse eingeplant. Der Bericht enthält eine entsprechende Übersicht.

 

 

zu Nr. 9a und b:

Für das Haushaltsjahr 2019 besteht keine Kreditermächtigung und auch im Vorjahr war für eine Kreditaufnahme keine Ermächtigung in der Haushaltssatzung vorgesehen, so dass eine Neuaufnahme von Krediten nicht erfolgt.

Ende des Jahres steht ein Betrag von 1.916.000,- € zur Umschuldung an. Ob die Umschuldung vorgenommen oder einfach nur zurückgezahlt wird, entscheidet sich im Laufe des Jahres 2019.

 

 

zu Nr. 10a und b:

Da in 2019 keine neuen Kredite aufgenommen werden, werden die Tilgungsauszahlungen wie geplant abfließen.

 

 

zu Nr.11:

Nach heutigem Stand werden bis zum Jahresende keine Kassen-/Liquiditätskredite aufgenommen.

 

 

zu Nr. 12:

Die Prognose entspricht dem durchschnittlichen Volumen der letzten zwei Jahre. Für das Jahresende ist momentan mit einem entsprechenden Bedarf unterhalb des Planansatzes zu rechnen.

 

 

zu Nr. 13:

Gegenüber dem Stand des 3. Finanzberichtes 2018 ist das Volumen, insbesondere durch die Absetzung eines Falles i.H.v. rd. 1,130 Mio. €, weiter gesunken.

 

 

 

 


gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin