Betreff
Erstmalige Herstellung der Gemeindestraße "Stichweg Necklenbroicher Straße 77 - 81" in Meerbusch Büderich
Vorlage
FB5/0958/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange den Plan für den Ausbau der Gemeindestraße  Stichweg Necklenbroicher Straße in Meerbusch-Büderich in der Fassung vom 9.5.2019 gem. §125 Abs. 2 BauGB.

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hatte dem Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung  am 19.09.2019 die erstmalige Herstellung der o.g. Straße vorgestellt und dem Ausschuss empfohlen, auf der Basis der vorgestellten Ausbauplanung eine Anliegerinformation durchzuführen (siehe hierzu Drucksache FB 5/0817/2018). Entsprechend der Beschlussfassung wurde die Anliegerinformation am 16.4.2019 durchgeführt.

 

Planerische und technische Randbedingungen:

 

Zum Erfordernis der erstmalige Herstellung wird auf die Beratungsvorlage FB 5/0817/2018 verwiesen, die in Anlage 2 beigefügt ist. Aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht ist eine grundhafte Ersterstellung des Straßenaufbaus unerlässlich.

 

Parallel zu der am 16.4.2019 durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung hat die Verwaltung eine interne Beteiligung und Abstimmung der Planung mit den betroffenen Fachbereichen und der Feuerwehr durchgeführt, deren Ergebnisse in die Planung eingeflossen sind.

 

Im Folgenden werden die in der Bürgerinformationsveranstaltung am 16.4.2019 geäußerten Wünsche und Anmerkungen zum Ausbauentwurf aufgeführt. Ein Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung ist als Anlage 3 der Vorlage angehängt.

 

 

Bestand:

 

Das vordringlichste Problem vieler Anlieger in der Stichstraße Necklenbroicher Straße 77 – 81 stellen die unzureichende Straßenentwässerung und der schlechte Deckenbelag dar. Eine Straßenentwässerung besteht im hinteren Bereich der Straße nicht, so dass es bei Regen zu Pfützenbildung kommt. Der Deckenbelag im hinteren Bereich besteht aus einem wassergebundenen Mineralgemisch, im vorderen Bereich sind durch den fehlenden Straßenaufbau zahlreiche Schlaglöcher entstanden.

 

Eine Straßenbeleuchtung besteht bereits.

 

In der Bürgerinformationsveranstaltung wurde den Anliegern eine Planung aufgezeigt, welche die oben genannten Aspekte berücksichtigt.

 

 

Baulicher Bestand und geplanter Ausbau:

 

Der schlechte Zustand des Stichwegs Necklenbroicher Straße, welcher geschuldet ist durch den nicht vorhandenen Aufbau (Frostschutzschicht, Tragschicht, Binderschicht), wird von den anwesenden Anliegern bestätigt.

 

Es handelt sich beim Stichweg Necklenbroicher Straße um eine Baustraße, die mit unzähligen betrieblichen Unterhaltungen (Asphaltflicken) verkehrssicher gehalten wurde. Eine Verbesserung des Zustands durch eine weitere Unterhaltung ist nicht möglich. Eine erstmalige Herstellung fand bisher nicht statt.

 

Eine wirtschaftliche Unterhaltung ist nicht mehr möglich. Betriebliche Unterhaltungsmaßnahmen nach der Frostperiode (Schlaglöcher füllen) dienen alleine der Herstellung der Verkehrssicherung und sind nicht nachhaltig, da die Wirksamkeit nur von kurzer Dauer ist. Ein Deckenüberzug ist wegen des fehlenden Unterbaus und der fehlenden Entwässerung nicht möglich.

 

Als Deckenbelag wurde Betonpflasterstein gewählt. Dieser ist bei diesem Ausbau im Vergleich zu einer Asphaltdeckschicht kostenneutral und bietet bei späteren Aufgrabungen die Möglichkeit einer flickenfreien Wiederherstellung. Auch der gewählte Belag wird von den Anliegern in der Bürgerinformationsveranstaltung begrüßt.

 

Um im hinteren Bereich der Straße zukünftig eine Straßenentwässerung zu gewährleisten, wird eine Rinne längs der Straße vorgesehen, welche in einen Straßeneinlauf mündet. Der bereits vorhandene Mischwasserkanal wird bis zum Sammelkanal entsprechend verlängert.

 

Der Baubeginn der erstmaligen Herstellung ist für Oktober/November 2019 geplant.

 

 

Verkehrskonzept:

 

Auf Grund der jetzigen Situation mit den Parkern im vorderen Bereich und den beengten Verhältnissen im hinteren Bereich ist ein Ausbau als Mischfläche und Tempo-30 Zone die richtige Wahl. Für eine Alternative zum Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich fehlt zum einen für geschwindigkeitsreduzierende Elemente der Platz und zum anderen sind in der Necklenbroicher Straße durch die abknickende Straße und die geringen Längen keine hohen Geschwindigkeiten möglich. Während der Bürgerinformationsveranstaltung sprachen sich die Anlieger für die geplante Tempo-30 Zone aus.

 

Nach Wunsch der Anlieger soll vor der Ausfahrt eine Sperrflächenmarkierung angebracht werden, so dass die notwendigen Schleppkurven durch parkende PKWs nicht beparkt werden. Dies wurde im Nachgang in der Planung berücksichtigt.

 

Ebenso wurde der Wunsch der Anlieger berücksichtigt, die Zugänge durch Poller zu schützen.

 

 

Beitragsrelevante Fragen:

 

Die Merkmale einer erstmaligen Herstellung nach BauGB (Grunderwerb, Oberbau mit Deckschicht, Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation, Beleuchtung) sind mit der bestehenden Baustraße nicht erfüllt. Da diese Merkmale nicht erfüllt sind, der Stichweg „Necklenbroicher Straße“ nur provisorisch hergestellt ist, wird die vorgestellte Maßnahme nach §§ 127 ff BauGB in Verbindung mit der Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS) abgerechnet. Es werden 90 % der beitragsfähigen Kosten auf die angrenzenden Grundstücke verteilt. Maßstab ist die Grundstücksfläche und ein Zuschlag gem. EBS für die bauliche Nutzung (Geschosse) verteilt. Die

Beleuchtungsanlage wurde bereits vor 3 Jahren installiert.

 

Aufgrund der Kostenkalkulation für den Ausbau zuzüglich der Kosten für den Grunderwerb ergeben sich folgende Beitragssätze pro m2 Grundstücksfläche:

 

I-Geschossig 16 – 17 €

II-Geschossig 20 – 21 €

 

Mit der Abrechnung der Maßnahme ist, bei einem Baubeginn in diesem Jahr, frühestens 2022 zu rechnen. Es wurde den Eigentümern angeboten, nach Ende der Veranstaltung Fragen zur Höhe des Beitrages pro Grundstück individuell zu beantworten. Auf Nachfrage teilte die Verwaltung mit, dass die Möglichkeiten einer Stundung – nach Erfüllung der Voraussetzungen hierfür – gegeben sind.

Zum Zeitpunkt der Abrechnung werden alle zugrunde zulegenden Daten, wie Grundstücksflächen und Geschosszahlen, noch einmal überprüft.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Sanierungskosten für die Verkehrsflächen gesamt: 90.000 

 

Davon sind beitragsfähig:

 

Verkehrsfläche zu 90 % nach §§ 127 ff. BauGB

 

Für die nicht beitragsrelevante Kanalarbeiten werden 40.000 € vorgesehen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im städtischen Haushalt beim Produkt 120 541 010 „Straßen, Wege, Plätze“ beim PSP-Element 7.120.01006.710.001-7852 0000 vorhanden.

 

Die Mittel für die Entwässerung sind beim Produkt 120 538 010 „Stadtentwässerung“ beim PSP-Element 7.110.02004.710.001 – 7852.0000 bereitgestellt.

 

 

 

 


Alternativen:

 

Die Ausbauplanung war im Ganzen bei den anwesenden Anliegern unstrittig. Alle Anregungen der Anlieger konnten in die Planung aufgenommen werden. Es gibt deshalb keinen Anlass für eine alternative Planung.