Betreff
Eintragung eines Baudenkmals, Claudiusstr. 27 in Meerbusch Lank
Vorlage
FB4/0954/2019
Aktenzeichen
23278/2019/NF
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, dass das Wohnhaus an der Claudiusstr. 27 in Meerbusch Lank- Latum unter der lfd. Nr. 123 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Denkmalschutzgesetzt Nordrhein- Westfalen ( DSchG NRW) sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen.

Gem. § 9 Abs. 2 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch entscheidet der Kulturausschuss über die Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste.

Das gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 DSchG NRW qualifizierte Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 23. April 2019 stellt die Denkmaleigenschaft gem. § 2 DSchG NRW fest.

 

An der Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interesse, denn es ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und für seine Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche, hier architekturhistorische Gründe vor. Das Wohnhaus Claudiusstraße 27 ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, da es ein bauliches Dokument der unternehmensgeschichtlichen Entwicklung der Lanker Celluloidfabrik darstellt und hierüber für die Ortsgeschichte Lanks von großer Bedeutung ist.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

 


Alternativen:

 

keine