Betreff
Umbau der Einmündung Meyersweg-Mollsfeld in Osterath
Vorlage
FB5/0949/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Fahrbahn Meyersweg zwischen Bahnübergang Görgesheide und Mollsfeld auf durchgehend 5,50 m aufzuweiten und parallel hierzu auf der Südseite in diesem Abschnitt einen kombinierten Geh- und Radweg anstatt des bisherigen alleinigen Fußweges anzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Im Bau- und Umweltausschuss wurde im Oktober 2017 ein Antrag und eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, den Einmündungsbereich des Meyersweges in das Mollsfeld aufzuweiten. Die Fahrbahn weist heute in diesem Bereich eine Breite von 4,25 m auf. Dies birgt die Gefahr eines Rückstaus von Fahrzeugen bis zum Bahnübergang, da die Leichtigkeit des Verkehres im Einmündungsbereich nicht gegeben ist. Im Zusammenhang mit der Fahrbahnerweiterung hat die Verwaltung auch eine Überarbeitung des gegenüber befindlichen Gehweges angedacht, da in diesem Bereich für Radfahrer keine eigene Fläche zur Verfügung steht. Die Verwaltung schlägt für den Fahrbahnabschnitt des Meyersweges zwischen Bahnübergang Görgesheide und der Straße Mollsfeld folgende Lösung vor.

 

Die Fahrbahn Meyersweg wird zwischen Bahnübergang und Einmündung Mollsfeld von 4,25 m auf durchgehend 5,50 m aufgeweitet. Daneben wird auf der Nordseite des Meyersweges ein 1,80 m breiter Fußweg vom Bahnübergang bis zum Parkplatz neu angelegt. Die Nase im Einmündungsbereich zum Mollsfeld wird mit Basaltpflaster überhöht, aber im Notfall befahrbar, ausgebaut.

 

Auf der Südseite des Meyersweges wird in diesem Abschnitt ein 3,00 m breiter kombinierter Geh- und Radweg angelegt. Damit wird der heute vorhandene alleinige deutlich schmälere Fußweg verbreitert und ersetzt. Der neue kombinierte Geh- und Radweg erhält in Richtung Bahnhaltestelle die Beschilderung benutzungspflichtiger Geh- und Radweg. Dies ist die logische Fortsetzung des kombinierten Geh- und Radweges, der auf der Südseite der Straße Mollsfeld von der Krefelder Straße heran geführt wird und weiter bis kurz vor den Bahnübergang verläuft. In Höhe des vorhandenen Trafogebäudes wird der Radfahrer aus Platzgründen mittels auffälliger Markierung auf die Fahrbahn geleitet.

Von der Bahn kommend wird der neue Weg als Fußweg mit Radfahrer frei beschildert, da ein kombinierter Geh- und Radweg in Gegenrichtung eine Mindestbreite von 5,30 m haben muss. Bei einem benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweg in Gegenrichtung müsste ein Radfahrer vom Bahnübergang kommend die Fahrbahn wechseln. Die Verwaltung erachtet es als sicherer und leichter die verbreitete Fahrbahn bis zum Einmündungsbereich zu nutzen.

 

Für die Verbreiterung des Gehweges ist es notwendig die auf der Südseite des Meyersweges befindlichen Recyclingcontainer umzusetzen. Die Verwaltung schlägt vor, die Wertstoffcontainer auf den nördlich befindlichen Parkplatz zu versetzen. Diese Lösung hat auch den Vorteil, dass ein Leeren der Container ohne Verkehrsbehinderung erfolgen kann und die Gehwegplatten nicht weiter beschädigt werden.

 

Parallel, aber unabhängig vom Umbau des Einmündungsbereiches, wird die Zufahrt zum Parkplatz vom Meyersweg im Einrichtungsverkehr auf den Parkplatz beschildert und die vorhandenen Poller werden entfernt. Sollte sich diese Maßnahme bewähren, so werden anschließend noch Piktogramme auf die Zufahrt markiert. Zusätzlich werden die Hinweisschilder für den Parkplatz von der Krefelder Straße kommend verbessert, um die Auslastung des Parkplatzes zu erhöhen.

 

Der für die Maßnahme erforderliche ziemlich geringe Grunderwerb wurde eingeleitet.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die geschätzten Kosten für die gesamte Maßnahme betragen 60.00,00 €.

Für das Jahr 2019 stehen keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Die Verwaltung wird die benötigten Mittel für 2020 anmelden, sofern dem Umbau des Einmündungsbereiches zugestimmt wird.

 


Alternativen:

 

Alternative 1: Beibehaltung des heutigen Zustandes

Alternative 2: Nur Verbreiterung der Fahrbahn ohne Neuanlegung des gegenüberliegenden kombinierten Geh- und Radweges