Betreff
Parkraumbewirtschaftung im Bereich Necklenbroicherstraße 24-26 in Büderich
Vorlage
FB5/0948/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt im Bereich Necklenbroicher Straße 24-26 in Büderich auf den beiden Längsparkern eine Parkzeitbegrenzung von 1 Stunde zwischen 7 und 18 Uhr von Montag bis Freitag einzuführen und beauftragt die Verwaltung die beschlossenen Parkraumbewirtschaftung mittels Beschilderung umzusetzen.

 


Sachverhalt:

 

In Büderich an der Necklenbroicher Straße 24 bis 26 sind in Fahrtrichtung Zentrum 2 Längsparkplätze ohne zeitliche Parkbegrenzung vorhanden. Geschäftskunden mit PKW haben aufgrund der vorhandenen Parksituation nur sehr selten Gelegenheit zu parken und in den benachbarten Einzelhandelsgeschäften Einkäufe zu tätigen.

 

Die benachbarten Parkplätze vor dem Gebäude Necklenbroicher Straße 30 sind wegen der dort befindlichen Arztpraxen tagsüber fast immer komplett belegt. Auf diesen Parkplätzen darf nur für 2 Stunden von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr geparkt werden.

 

Damit in der Nähe der Häuser Necklenbroicher Straße  Nr. 24 bis 26 Kunden kurz parken und einkaufen können, schlägt die Verwaltung vor, auf den dort befindlichen 2 Längsparkplätzen eine Parkzeitbegrenzung von 1 Stunde zwischen 7 und 18 Uhr von Montag bis Freitag einzuführen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: nur geringfügige Ausgaben für Erstellung und Aufstellung der Schilder

 


Alternativen:

 

Beibehaltung der heutigen Situation.