Betreff
Monitoring der in Bebauungsplänen festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen
Vorlage
FB4/0327/2019
Aktenzeichen
FB/0325/2019
Art
Informationsvorlage

Die Gemeinden sind verpflichtet, die aufgrund der Durchführung von Bauleitplänen eintretenden Umweltauswirkungen zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geordnete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Zu dieser Überwachung gehört auch die Prüfung der Durchführung von den im Flächennutzungsplan dargestellten oder in Bebauungsplänen festgesetzten internen und externen Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a (3) S.2 sowie (3) S.3 BauGB.

 

Für das Monitoring gem. § 4c BauGB ist der Servicebereich 11 – Baubetriebshof, Friedhöfe und Grünfläche zuständig. Von hier wird auch der Ökopool bzw. das Ökokonto für Meerbusch betreut.

Es kann für die Jahre 2009 – 2019 folgenden Sachstand mitgeteilt werden:

 

Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen aus folgenden Bebauungsplänen wurden vollständig umgesetzt:

 

+ Bebauungsplan Nr. 276 Meerbusch-Strümp, Am Strümper Busch/Im Plötschen, 1. Änderung

+ Bebauungsplan Nr. 278 Meerbusch-Strümp, Am Strümper Busch, Schul- und Sportzentrum

 

Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen aus folgendem Bebauungsplan wurden noch nicht umgesetzt, da sich der Plan im Heilungsverfahren befindet und noch nicht umgesetzt wurde:

 

+ Bebauungsplan Nr. 280 Meerbusch-Strümp, Am Strümper Busch, Kreisstraße K9n, 1. BA

 

In den übrigen Planverfahren wurden keine Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt, da im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB die Eingriffsregelung keine Anwendung findet.


In Vertretung

 

gez.

 

Michael Assenmacher

Technischer Beigeordneter