Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 3.4.2019 zu einem ganztägigen LKW-Durchfahrtsverbot ( außer Lieferverkehr) auf der Römerstraße
Vorlage
FB5/0931/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 3.4.2019 zu einem ganztägigen LKW-Durchfahrtsverbot ( außer Lieferverkehr) auf der Römerstraße an den zuständigen Bau- und Umweltausschuss.

 

 

Bau- und Umweltausschuss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss weist den Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW vom 3.4.2019 zu einem ganztägigen LKW-Durchfahrtsverbot ( außer Lieferverkehr) auf der Römerstraße zurück, da die geforderten Maßnahmen im Falle einer Beschlussfassung der Vorlage FB5/0959/2019 zur Verkehrssituation Römerstraße bereits beschlossen oder behandelt worden sind.

 


Sachverhalt:

 

Nach heutigem Stand können LKWs allein über die Römerstraße ins Gewerbegebiet Hessenweg fahren. Auch die Hochbautätigkeiten am Laacher Weg und am Amselweg werden bevorzugt über die Römerstraße angedient.

 

LKW-Mengen Römerstraße Höhe Am Kniekamp:

Die Verwaltung hat auf der Römerstraße in Höhe Am Kniekamp im Oktober 2018, März 2019 (außerhalb der Ferien) und April 2019 (innerhalb der Ferien) jeweils für eine Woche Verkehrsmessungen durchgeführt. Im Oktober 2018 fuhren 11 bis 21 LKW pro Tag, im März 2019 fuhren 11 bis 34 LKW pro Tag und im April 2019 fuhren null bis 20 LKW pro Tag durch diese Messstelle (in beide Richtungen). Busse sind darunter nicht erfasst. In der verbotenen Nachtzeit fuhr kein oder maximal 1 LKW an dieser Messstelle vorbei.

 

LKW-Mengen Römerstraße Höhe Autobahnbrücke:

Weiterhin hat die Verwaltung auf der Römerstraße in Höhe Autobahnbrücke im Oktober 2018 und April 2019 jeweils für eine Woche Verkehrsmessungen durchgeführt. Im Oktober 2018 fuhren 10 bis 72 LKW pro Tag und im April 2019 fuhren 3 bis 53 LKW pro Tag durch diese Messstelle (in beide Richtungen). An dieser Stelle ist der LKW-Verkehr uneingeschränkt zulässig.

 

Der LKW-Verkehr ist auf der Römerstraße anhand der durchgeführten Messungen allenfalls als durchschnittlich zu verzeichnen. Das kann allerdings daran liegen, dass alle LKW`s aufgrund der ganztägigen Durchfahrtsperre für LKW´s (7,5 to) auf dem Laacher Weg nun über die Römerstraße zu ihren Zielen, z.B. Gewerbegebiet Hessenweg, fahren müssen. Durch Sperrungen von Straßen für einzelne Verkehrsraten ist es unumgänglich, dass sich der Verkehr auf andere Ortsstraße (hier Römerstraße) verlagert.

 

In den gleichen oben genannten Zeiträumen wurden an den gleichen Stellen auch die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge gemessen. Wenn eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wird, erhält man eine große Zahl von Messwerten, oft mehrere tausend. Aus diesen umfangreichen Daten muss nun eine griffige Zahl ermittelt werden, um das Geschwindigkeitsniveau zu beurteilen. Dazu ist die „85%- Geschwindigkeit“ (V85) einer Straße aufschlussreich. Diese Kennzahl wird von Verkehrsingenieuren verwendet als die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15% überschritten wird. Man lässt die sehr schnellen Fahrer außer Betracht und hat damit einen praktisch gut nutzbaren Indikator. Die 85%- Geschwindigkeit einer Straße sollte unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Falls nicht, wird das Tempolimit von mehr als jedem siebten Fahrer überschritten. Dies ist ein Sicherheitsmangel der Straße, der von der Behörde behoben werden sollte.

 

Dieses trifft allerdings auf die Römerstraße nicht zu. Die V85 auf der Römerstraße in Höhe Am Kniekamp im Wohnbereich lag mit ca. 33-45 km/h im absoluten Toleranzbereich. Die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke in diesem würde kaum Änderungen bewirken. Tagsüber können aufgrund der Verkehrsbelastung und der parkenden Fahrzeuge keine höheren Geschwindigkeiten als bei Tempo 50 gefahren werden. Nachts wird sich die Durchschnittsgeschwindigkeit auch nicht merklich nach unten bewegen, da sich die Fahrwiderstände wegen der geringeren Verkehrsbelastung reduzieren.

 

Parken und Linienbusverkehr: Einerseits wird wegen fehlenden Parkplätzen in den Seitenstraße und der hohen Bevölkerungsdichte jeder Parkplatz auf der Römerstraße benötigt. Andererseits trat die Rheinbahn als Betreiber der Buslinie bereits mehrfach an die Verwaltung heran, in Teilbereichen eine Entparkung vorzunehmen mit dem Ziel der Beschleunigung des Busverkehrs. Bisher wurden folglich mehre Teilabschnitte der Straße mit Parkverboten versehen. Eine weitergehende Entparkung führt folglich zu einer Zunahme der Fahrgeschwindigkeiten und wird auch aufgrund des Parkplatzbedarfes von der Verwaltung kritisch gesehen.

 

Als Ergebnis der oben dargelegten Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, auf der Römerstraße zwischen Düsseldorfer Straße und Stadtgrenze nach Neuss ein ganztägiges LKW-Verbot mit Ausnahme für Lieferverkehr auszuschildern.

 

Die Verwaltung will noch in diesem Jahr die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes beauftragen. In diesem Konzept sind schwerpunktmäßig die verkehrlichen Fragen in Belastungsbereichen zu klären. Daraus kann sich möglicherweise auch eine zufriedenstellende Lösung für den Bereich Laacher Weg und Römerstraße ergeben.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Für die Beschilderung entstehen nur geringe Kosten.

 


Alternativen:

 

In diesem Fall bestehen keine Alternativen, da sowohl der Antrag als auch die Beschlussvorlage zur Römerstraße gleiche Forderungen als auch Beschlüsse haben.