Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Verteilung der Kita-Plätze der beiden zusätzlichen Gruppen in Osterath auf die Kita „St. Nikolaus“ (10 Plätze), Kita „Himmelszelt“ (15 Plätze) und Kita „Rasselbande“ (15 Plätze).
2. Die Stadt Meerbusch übernimmt den Trägeranteil an den Kindpauschalen für die umverteilten Kita-Plätze.
Sachverhalt:
In
seiner Sitzung am 27.02.2019 hat der Jugendhilfeausschuss die von der
Verwaltung vorgelegte Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2019/2020 beschlossen.
Inhalt war die einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung und die
Beauftragung der Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen zum 15.03.2019
beim Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen.
Um
dem wachsenden Bedarf an Kita-Plätzen in Osterath bis zur Eröffnung der neuen
Einrichtung Rechnung zu tragen, sind zwei zusätzliche Gruppen (40 Plätze)
geplant. Da deren Standort und Kita-Zugehörigkeit zum Zeitpunkt der letzten
Sitzung des Jugendhilfeausschusses nicht abschließend geklärt werden konnte,
wurde die Anbindung an eine städtische Kita in der bisherigen Bedarfsplanung
zugrunde gelegt. Im Rahmen der detaillierten Planung hat sich jedoch
herausgestellt, dass die räumlichen Gegebenheiten in den städtischen Einrichtungen
in Osterath eine Erweiterung um zwei zusätzliche Gruppen nicht zulassen. Um
dennoch nicht auf diese zusätzlichen Plätze verzichten zu müssen, wird eine
Splittung und Umverteilung der Kita-Plätze der beiden Gruppen angestrebt. Die
insgesamt 40 Plätze sollen auf die katholische Kita „St. Nikolaus“ (10 Plätze)
in Trägerschaft der Horizonte GmbH, die Kita „Himmelszelt“ (15 Plätze) in
Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde und die städtische Kita
„Rasselbande“ (15 Plätze) verteilt werden.
Durch
die teilweise Umverteilung der Plätze von einer Kita in städtischer
Trägerschaft zu Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft (Kita Himmelszelt und
St. Nikolaus), ändert sich der Fördersatz des Landeszuschusses für diese
Kindpauschalen.
Um
die beiden kirchlichen Träger in ihrer Bereitschaft, die Kita-Plätze zu
übernehmen, zu unterstützen und die daraus resultierenden finanziellen
Aufwendungen für sie möglichst gering zu halten, ist eine Übernahme der
Trägeranteile (12% der Kindpauschalen) für die umverteilten Plätze durch die
Stadt Meerbusch beabsichtigt.
Die
finanziellen Auswirkungen sind unterteilt nach Trägerart (kommunale Träger und
kirchliche Träger) dargestellt.
Aufgrund
des höheren Fördersatzes des Landes für Einrichtungen kirchlicher Träger führt
die Platzumverteilung, trotz Übernahme der Trägeranteile für die umverteilten
Plätze, zu keiner finanziellen Mehrbelastung.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die veranschlagten Mittel im HH
2019 sind weiterhin auskömmlich.
Alternativen:
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