Betreff
Änderung Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020
Vorlage
FB2/0925/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Verteilung der Kita-Plätze der beiden zusätzlichen Gruppen in Osterath auf die Kita „St. Nikolaus“ (10 Plätze), Kita „Himmelszelt“ (15 Plätze) und Kita „Rasselbande“ (15 Plätze).

2.       Die Stadt Meerbusch übernimmt den Trägeranteil an den Kindpauschalen für die umverteilten Kita-Plätze.

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 27.02.2019 hat der Jugendhilfeausschuss die von der Verwaltung vorgelegte Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2019/2020 beschlossen. Inhalt war die einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung und die Beauftragung der Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen zum 15.03.2019 beim Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen.

 

Um dem wachsenden Bedarf an Kita-Plätzen in Osterath bis zur Eröffnung der neuen Einrichtung Rechnung zu tragen, sind zwei zusätzliche Gruppen (40 Plätze) geplant. Da deren Standort und Kita-Zugehörigkeit zum Zeitpunkt der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses nicht abschließend geklärt werden konnte, wurde die Anbindung an eine städtische Kita in der bisherigen Bedarfsplanung zugrunde gelegt. Im Rahmen der detaillierten Planung hat sich jedoch herausgestellt, dass die räumlichen Gegebenheiten in den städtischen Einrichtungen in Osterath eine Erweiterung um zwei zusätzliche Gruppen nicht zulassen. Um dennoch nicht auf diese zusätzlichen Plätze verzichten zu müssen, wird eine Splittung und Umverteilung der Kita-Plätze der beiden Gruppen angestrebt. Die insgesamt 40 Plätze sollen auf die katholische Kita „St. Nikolaus“ (10 Plätze) in Trägerschaft der Horizonte GmbH, die Kita „Himmelszelt“ (15 Plätze) in Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde und die städtische Kita „Rasselbande“ (15 Plätze) verteilt werden.

 

Durch die teilweise Umverteilung der Plätze von einer Kita in städtischer Trägerschaft zu Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft (Kita Himmelszelt und St. Nikolaus), ändert sich der Fördersatz des Landeszuschusses für diese Kindpauschalen.

 

Um die beiden kirchlichen Träger in ihrer Bereitschaft, die Kita-Plätze zu übernehmen, zu unterstützen und die daraus resultierenden finanziellen Aufwendungen für sie möglichst gering zu halten, ist eine Übernahme der Trägeranteile (12% der Kindpauschalen) für die umverteilten Plätze durch die Stadt Meerbusch beabsichtigt.

 

 

Die finanziellen Auswirkungen sind unterteilt nach Trägerart (kommunale Träger und kirchliche Träger) dargestellt.

 

 

 

 

Aufgrund des höheren Fördersatzes des Landes für Einrichtungen kirchlicher Träger führt die Platzumverteilung, trotz Übernahme der Trägeranteile für die umverteilten Plätze, zu keiner finanziellen Mehrbelastung.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die veranschlagten Mittel im HH 2019 sind weiterhin auskömmlich.

 


Alternativen:

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