Betreff
Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt von Staatszuweisungen der Stadt Meerbusch im Jahr 2018
Vorlage
FB3/0310/2019
Art
Informationsvorlage

In der Zeit vom 30.07. bis zum 01.08.2018 hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) die Zuwendungen für die Durchführungen außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich im Fachbereich Schule, Sport, Kultur geprüft.

 

Der in der Anlage beigefügte Bericht über diese Prüfung zeigt eine wesentliche Zustimmung zum Verfahren und der Verwendung der Fördermittel. Lediglich zwei Beanstandungen (Absätze 5 und 10/12 der Managementübersicht) der GPA sind aus Sicht der Verwaltung regelungsbedürftig:

 

Der OBV e.V. verbindet die Betreuung der Kinder im Rahmen des Angebotes „Verlässliche Grundschule“ an allen Grundschulen mit der zwingenden Mitgliedschaft der Erziehungsberechtigten im Verein. Diese Koppelung ist rechtlich unzulässig.

 

Hierzu habe ich den OBV Meerbusch e.V. mit Schreiben vom 19.09.2018 aufgefordert, diese rechtlich unzulässige Kopplung bis zum 31.07.2019 (Ende des Schuljahres) abzustellen.

 

Mit Schreiben vom 31.01.2019 hat der OBV Meerbusch e.V. bestätigt, seine Satzung entsprechend geändert zu haben.

 

Die Elternbeiträge für das Betreuungsangebot „Verlässliche Grundschule“ werden ohne Satzung erhoben. Dieses Vorgehen ist rechtlich unzulässig.

 

Auch die Bezirksregierung Düsseldorf ist inzwischen der Rechtsauffassung, dass hierfür eine separate Satzung erforderlich ist, obwohl es lediglich einen Erlass zur OGS, nicht jedoch eine Regelung für die  Verlässliche Grundschule (VGS) gibt. Nicht nur bei der Stadt Meerbusch, sondern auch in den Nachbarstädten ist es bis dato gängige Praxis, die pauschalen Fördermittel für die VGS (7.500 Euro je Grundschule) an den hierfür zuständigen Träger weiterzureichen.

 

Im Januar 2019 kündigte der Familienminister für NRW, Joachim Stamp, überraschend an, dass ab dem Jahr 2020 nunmehr zwei Kitajahre vor der Einschulung beitragsfrei werden. Das Land werde den Kommunen die Einnahmeausfälle erstatten.

 

Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule um den Bereich Verlässliche Grundschule erst ab dem Schuljahr 2020/2021 zu ergänzen und so nicht schon im Jahr 2019 und dann wieder im Jahr 2020 eine Satzungsänderung vornehmen zu müssen.


 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin

 

 

Anlage:

GPA-Bericht 2018 – OGS Meerbusch