Vorlage
FB3/0910/2019
Art
Beschlussvorlage

Aufhebung eines Sperrvermerkes „Kunst im öffentlichen Raum“

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Sperrvermerk über den Betrag von 8.000,00 € bei Produkt 040.281.010, Sachkonto 54310000, wird aufgehoben.
  2. 3.000,00 € werden für das Aufstellen einer Skulptur am Wienenweg in Meerbusch-Osterath verwandt. Welches Exponat ausgestellt wird, entscheidet der Kulturausschuss nach Durchführung eines Wettbewerbes.
  3. 5.000,00 € werden für die Nutzung von Wartehäuschen des ÖPNV als Ausstellungsfläche für bildende Künstlerinnen/Künstler verwandt. Dies ist allerding erst ab dem Jahr 2020 möglich. Eine entsprechende Anmietung der Ausstellungs- bzw. Werbeflächen erfolgt im Jahr 2019 durch die Verwaltung, so dass ab dem Jahr 2020 eine Ausstellung erfolgen kann.

 


Sachverhalt:

 

  1. In der Sitzung des Kulturausschusses am 28.11.2018 haben die Fraktionen der SPD und der Linken/Piratenpartei den gemeinsamen Antrag gestellt, für eine Ausstellung von Kunstwerken in Wartehäuschen und einer Plastik am neuen Kindergarten in Osterath 8.000,00 € einzustellen. Der Antrag wurde angenommen und mit einem Sperrvermerk versehen. Der Sperrvermerk soll nun aufgehoben werden.

 

  1. Ziel der Aufstellung einer Plastik an der Haltestelle am Wienenweg ist sowohl die Förderung Meerbuscher Künstler als auch die Aufwertung der Haltestelle. Um dies zu ermöglichen, schreibt in den kommenden Monaten die Stadt Meerbusch eine temporäre Aufstellung einer Skulptur am besagten Ort aus. Die eingegangenen Vorschläge werden im Anschluss dem Kulturausschuss vorgestellt, dieser entscheidet, welche Idee umgesetzt wird. Der oder die vom Kulturausschuss ausgewählte Künstler oder Künstlerin erhält daraufhin 3000,00 € für die Umsetzung. Die Stadtverwaltung überprüft während der Projektlaufzeit die sachmäßige Verwendung der Gelder. Das Jahr 2019 ist zunächst Pilotphase, danach entscheidet der Kulturausschuss, ob dies ein langfristig, wiederkehrendes Projekt wird.

 

 

  1. An den Wartehäuschen des ÖPNV sind Schaukästen im Format „CityLight“ angebracht. In der Recherche zu diesem Antrag stellte sich heraus, dass eine Mindestabnahme von 20 Bildern in diesem Format und der Bildqualität vorherrscht. Darüber hinaus sind die Schaukästen dieses Jahr bereits belegt. Somit ist die Umsetzung der Plakat-Aktion langfristig zu planen.

Es wird vorgeschlagen, 20 Schaukästen für 2020 über einen Zeitraum von einem Monat anzumieten, jedoch bereits dieses Jahr den Kunstwettbewerb auszuschreiben. Die eingegangenen Vorschläge werden dem Kulturausschuss vorgestellt und dort ausgewählt. Die Kosten verteilen sich auf folgende Posten: Ca. 2.000 € für den Druck, 500 € für die Aufhängung und Transport und ca. 2.500 € für Anmietung. Das Jahr 2020 ist zunächst Pilotphase, danach entscheidet der Kulturausschuss, ob dies ein langfristig, wiederkehrendes Projekt wird.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Im Jahr 2019 wird zunächst ein Betrag von ca. 3.000,00 € für die Aufstellung einer Skulptur benötigt. Die Verwaltung wird weiterhin ermächtigt, die Ausstellungsflächen an den Wartehäuschen im Jahr 2019 für das Jahr 2020 anzumieten.

 


Alternativen:

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