Betreff
Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31.12.2016
Vorlage
RPA/0904/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:

 

1.1       Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den beiliegenden Bericht des durch das Rechnungsprüfungsamt beauftragten Wirtschaftsprüfers zu eigen.

 

1.2       Der Rechnungsprüfungsausschuss billigt gem. § 59 Abs. 3 GO NRW den vom Stadtkämmerer am 27.08.2018 aufgestellten und von der Bürgermeisterin am 31.08. 2018 bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2016.

 

1.3.     Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr nachfolgende schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung an den Rat unterschreiben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den von der Stadt Meerbusch aufgestellten Gesamtabschluss – bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung sowie Gesamtanhang – und den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 1.Januar bis 31.Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegt in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Stadt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und über den Gesamtlagebericht abzugeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seine Gesamtabschlussprüfung gem. § 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 59 Abs. 3 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden ( § 102 Abs. 3 GO NRW ). Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.

 

Seine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach seiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW wird der vom Stadtkämmerer am 27.08.2018 aufgestellte und von der Bürgermeisterin am 31.08.2018 bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 gebilligt.

 

Die schriftliche Stellungnahme wird der Niederschrift beigefügt und dem Rat entsprechend zugeleitet.

      

 

2.         Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer am 27.08.2018 aufgestellten und von der Bürgermeisterin am 31.08.2018 bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2016 gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu bestätigen.

 

             Der Gesamtabschluss weist folgende Werte aus:

 

             Gesamtbilanzsumme

 

 

Aktiva

Passiva

632.852.338,79 €

632.852.338,79 €

 

 

             Gesamtergebnisrechnung

 

Gesamterträge

Gesamtaufwendungen

Gesamtergebnis d. lfd. Geschäftstätigkeit

Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis

Gesamtjahresfehlbetrag              Konzernanteil

188.441.237,85 €

190.644.797,17 €

-2.203.559,32 €

-1.032.946,51 €

-3.236.505,83 €

 

 

3.         Den Mitgliedern des Rates empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 


 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

keine

 


Sachverhalt

 

 

Gemäß § 116 GO NRW hat die Stadt Meerbusch neben dem Jahresabschluss auch einen Gesamtabschluss zu erstellen, in den der eigene Abschluss sowie die Abschlüsse der verbundenen Unternehmen – hier die wbm Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH – einfließen.

 

Durch die Änderung der Gemeindeordnung im 2.NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW, die für das Prüfungsverfahren gem. Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.02.2019 seit dem 01.01.2019 gilt, wird im § 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 59 Abs. 3 GO NRW ausgeführt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbezug des Prüfungsberichtes des  Rechnungsprüfungsamtes zu prüfen hat. Gem. § 102 Abs. 11 GO NRW findet dies auch auf den Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht entsprechende Anwendung.

 

Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich gem. § 102 Abs. 3, 5 und 11 GO NRW insbesondere darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Gesamtlage der Gemeinde erwecken.

 

Mit der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31.12.2016 hat das Rechnungsprüfungsamt mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses einen externen Wirtschaftsprüfer beauftragt. Dieser hat die Prüfung im November - Dezember 2018 durchgeführt und mit der Erstellung des Prüfberichts im Januar 2019 abgeschlossen.

 

Insgesamt kommt der Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis, dass der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche entsprechendes Bild wiedergibt.

 

Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Gesamtentwicklung zutreffend dar.

 

Aufgrund dieses Ergebnisses ist von dem Wirtschaftsprüfer ein Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt worden.

 

Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses wird nach der Änderung der GO NRW gem. § 59 Abs. 3 GO NRW ersetzt durch eine schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, nachdem zuvor der mit der Prüfung Beauftragte – die Firma Concunia als Wirtschaftsprüfer – über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet und der Rechnungsprüfungsausschuss hierüber beraten hat.