Beschlussvorschlag:
Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftförderungsausschuss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gem. § 24 GO NRW, auf Beschilderung der Tempo-30-Straße und Markierung der zulässigen Parkflächen an den zuständigen Bau- und Umweltausschuss.
Bau- und
Umweltausschuss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bürgerantrag nicht zu folgen
Sachverhalt:
Die Antragstellerin regt an:
1. den Wienenweg mit Parkbuchten
auszustatten
2. eine auf den Schulweg und die
Tempo-30-Straße hinweisende Beschilderung anzubringen
Bei der o.g. Bürgeranregung handelt es
sich um den Wienenweg, der durch Verkehrszeichen 274.1-50 StVO (Beginn einer
Tempo 30-Zone) ausgeschildert ist.
Des Weiteren wurde in der Zufahrt von
der Meerbuscher Straße an der Einmündung Ivangsweg ein Piktogramm mit dem
Verkehrszeichen 133-10 StVO (Kinder) im Jahr 2017 aufgetragen.
Bei Kontrollen wurde festgestellt, dass
Fahrzeuge schon heute auch ohne Markierungen oder kostenträchtige Parkbuchten
wechselseitig unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstückszufahrten
parken.
Im Jahr 2018 wurde eine Verkehrszählung
auf dem Winklerweg mit einer Topo-Box durchgeführt.
Eine Topo-Box ist ein Seitenradargerät, das zur Messung der Länge
und Geschwindigkeit von Fahrzeugen eingesetzt werden kann. Die Klassifizierung
erfolgt über die Klassifizierungsmerkmale aus Fahrzeuglänge, Achsabständen und
akustischer Erfassung. Unterscheidungen wie die von Lkw und Bussen sowie von
Krafträdern und Kleinstwagen sind nahezu fehlerfrei zu realisieren.
Die Geschwindigkeitsmessung fand an 6 aufeinanderfolgenden Tagen
statt.
Wenn eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wird, erhält man
eine große Zahl von Messwerten, oft mehrere tausend. Aus diesen umfangreichen
Daten muss nun eine griffige Zahl ermittelt werden, um das
Geschwindigkeitsniveau zu beurteilen. Dazu ist die „85%- Geschwindigkeit“ (V85)
einer Straße aufschlussreich. Diese Kennzahl wird von Verkehrsingenieuren
verwendet als die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrer
eingehalten und von 15% überschritten wird. Man lässt die sehr schnellen Fahrer
außer Betracht und hat damit einen praktisch gut nutzbaren Indikator.
Die 85%- Geschwindigkeit einer Straße sollte unterhalb der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Falls nicht, wird das Tempolimit von
mehr als jedem siebten Fahrer überschritten. Dies ist ein Sicherheitsmangel der
Straße, der von der Behörde behoben werden sollte.
Dies trifft auf dem Wienenweg nicht zu. Die V85 auf dem Wienenweg
lag im Jahr 2018 bei 30 km/h im absoluten Toleranzbereich.
Nach Rückfrage bei der Kreispolizeibehörde Neuss liegt auf dem
Wienenweg auch kein Unfallschwerpunkt vor. Es sind keine Unfälle registriert
worden.
Darüber hinaus bewertet die Verwaltung die städtischen Aktivitäten
zur Schulwegsicherung im Vergleich zu anderen Kommunen und den sich im Detail
ergebenden Möglichkeiten für mehr als gut an. In Meerbusch gibt es für alle
Schulen Schulwegpläne, in denen ein sicherer Schulweg aus sämtlichen Richtungen
zu Ende gedacht ist. An diesem Prozess sind die Polizei und auch die Schulen
beteiligt, diese Pläne werden bei Änderungen fortgeschrieben.
Zur Verbesserung der Aufmerksamkeit wird die Verwaltung im Tempo-30-Bereich 2 weitere Piktogramme mit Tempo 30 auf der Fahrbahn aufbringen. Mit Piktogrammen hat die Verwaltung sehr gute Erfahrungen gemacht. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen sind auf dem Wienenweg nicht geplant und auch nicht notwendig.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
keine