Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 3.12.2018 zu Tempo 30 auf dem Wienenweg
Vorlage
FB5/0898/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Haupt-, Finanz- und Wirtschaftförderungsausschuss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gem. § 24 GO NRW, auf Beschilderung der Tempo-30-Straße und Markierung der zulässigen Parkflächen an den zuständigen Bau- und Umweltausschuss.

 

Bau- und Umweltausschuss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bürgerantrag nicht zu folgen

 


Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin regt an:

1. den Wienenweg mit Parkbuchten auszustatten

2. eine auf den Schulweg und die Tempo-30-Straße hinweisende Beschilderung anzubringen

 

Bei der o.g. Bürgeranregung handelt es sich um den Wienenweg, der durch Verkehrszeichen 274.1-50 StVO (Beginn einer Tempo 30-Zone) ausgeschildert ist.

Des Weiteren wurde in der Zufahrt von der Meerbuscher Straße an der Einmündung Ivangsweg ein Piktogramm mit dem Verkehrszeichen 133-10 StVO (Kinder) im Jahr 2017 aufgetragen.

Bei Kontrollen wurde festgestellt, dass Fahrzeuge schon heute auch ohne Markierungen oder kostenträchtige Parkbuchten wechselseitig unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstückszufahrten parken.

Im Jahr 2018 wurde eine Verkehrszählung auf dem Winklerweg mit einer Topo-Box durchgeführt.

Eine Topo-Box ist ein Seitenradargerät, das zur Messung der Länge und Geschwindigkeit von Fahrzeugen eingesetzt werden kann. Die Klassifizierung erfolgt über die Klassifizierungsmerkmale aus Fahrzeuglänge, Achsabständen und akustischer Erfassung. Unterscheidungen wie die von Lkw und Bussen sowie von Krafträdern und Kleinstwagen sind nahezu fehlerfrei zu realisieren.

 

Die Geschwindigkeitsmessung fand an 6 aufeinanderfolgenden Tagen statt.

Wenn eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wird, erhält man eine große Zahl von Messwerten, oft mehrere tausend. Aus diesen umfangreichen Daten muss nun eine griffige Zahl ermittelt werden, um das Geschwindigkeitsniveau zu beurteilen. Dazu ist die „85%- Geschwindigkeit“ (V85) einer Straße aufschlussreich. Diese Kennzahl wird von Verkehrsingenieuren verwendet als die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15% überschritten wird. Man lässt die sehr schnellen Fahrer außer Betracht und hat damit einen praktisch gut nutzbaren Indikator.

Die 85%- Geschwindigkeit einer Straße sollte unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Falls nicht, wird das Tempolimit von mehr als jedem siebten Fahrer überschritten. Dies ist ein Sicherheitsmangel der Straße, der von der Behörde behoben werden sollte.

Dies trifft auf dem Wienenweg nicht zu. Die V85 auf dem Wienenweg lag im Jahr 2018 bei 30 km/h im absoluten Toleranzbereich.

 

Nach Rückfrage bei der Kreispolizeibehörde Neuss liegt auf dem Wienenweg auch kein Unfallschwerpunkt vor. Es sind keine Unfälle registriert worden.

 

Darüber hinaus bewertet die Verwaltung die städtischen Aktivitäten zur Schulwegsicherung im Vergleich zu anderen Kommunen und den sich im Detail ergebenden Möglichkeiten für mehr als gut an. In Meerbusch gibt es für alle Schulen Schulwegpläne, in denen ein sicherer Schulweg aus sämtlichen Richtungen zu Ende gedacht ist. An diesem Prozess sind die Polizei und auch die Schulen beteiligt, diese Pläne werden bei Änderungen fortgeschrieben.

 

Zur Verbesserung der Aufmerksamkeit wird die Verwaltung im Tempo-30-Bereich 2 weitere Piktogramme mit Tempo 30 auf der Fahrbahn aufbringen. Mit Piktogrammen hat die Verwaltung sehr gute Erfahrungen gemacht. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen sind auf dem Wienenweg nicht geplant und auch nicht notwendig.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 keine