Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat Mitte Januar 2019 seinen Asylgeschäftsbericht für das Jahr 2018 vorgelegt. Danach nahm das Bundesamt im letzten Jahr insgesamt 185.853 Asylanträge entgegen. Im Vergleich zum Vorjahr (222.683 Asylanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 16.5 %. Die größte Gruppe der Asylantragsteller kam erneut aus Syrien (27,3 %), danach folgen Irak, Iran und Afghanistan.
Fallzahlen für Meerbusch
Die im Jahr 2018 erfassten 207 Zugänge
beinhalten 103 Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Personen im
laufenden Asylverfahren), 41 Zuweisungen mit einer Wohnsitzauflage, 11
Rückkehrer und 52 sonstige Zugänge (Familiennachzug, Geburten etc.).
Erstmalig erfolgten im letzten Jahr
Zuweisungen von anerkannten Schutzbedürftigen mit einer Wohnsitzzuweisung.
Dieser Personenkreis besitzt bereits eine Anerkennung im Rahmen des
Asylverfahrens. Die Flüchtlinge erhalten somit keine Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz, müssen aber aufgrund der bestehenden
Wohnungslosigkeit zunächst in einem Übergangswohnheim untergebracht werden. Sie
sind nach Erteilung der Wohnsitzauflage verpflichtet, für die Dauer von drei
Jahren ihren Lebensmittelpunkt an dem ihnen zugewiesenen Wohnort zu wählen.
Bezüglich der Aufnahme von
Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Flüchtlinge im laufenden
Asylverfahren) liegt die Erfüllungsquote der Stadt Meerbusch bei 99,84 % (Stand
31.12.2018). Bei den Wohnsitzzuweisungen liegt sie bei 33,67 %, dies bedeutet
eine Aufnahmeverpflichtung von 307 Personen. Ob und in welchem Zeitraum
Personen aus diesem Personenkreis zugewiesen werden, ist grundsätzlich abhängig
von der Entscheidungsquantität des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge,
das für die Erteilung der Wohnsitzauflagen zuständig ist.
Aktuelle Belegung der Unterkünfte, Stand
31.12.2018
Unterkunft |
Soll |
Ist |
Freie Plätze* |
Lank-Latum |
120 |
87 |
33 |
Bösinghoven |
28 |
7 |
21 |
Büderich |
90 |
77 |
13 |
Osterath Fröbelstr.
4 |
152 |
99 |
53 |
Büderich Hülsenbuschweg 1-7 |
186 |
133 |
53 |
Osterath |
24 |
24 |
0 |
Gesamt |
600 |
427 |
173 |
Privatwohnungen |
59 |
59 |
0 |
Die Unterkünfte Neusser Feldweg und Paul-Jülke-Straße konnten aufgrund der sinkenden Belegungszahlen Mitte 2018 geschlossen werden.
Herkunftsländer der Bewohner städtischer Unterkünfte und
Privatwohnungen, Stand 31.12.2018
Herkunftsland |
Personen |
Herkunftsland |
Personen |
Herkunftsland |
Personen |
Gesamt |
Afghanistan |
42 |
Guinea |
42 |
Myanmar |
1 |
486 |
Ägypten |
2 |
Indien |
4 |
Nigeria |
25 |
|
Albanien* |
1 |
Irak |
62 |
Pakistan |
24 |
|
Algerien |
9 |
Iran |
28 |
Russland |
6 |
|
Angola |
2 |
Kongo |
3 |
Serbien* |
17 |
|
Armenien |
8 |
Kosovo* |
11 |
Somalia |
14 |
|
Aserbaidschan |
15 |
Libanon |
9 |
Sri Lanka |
8 |
|
Bangladesch |
17 |
Liberia |
1 |
Syrien |
35 |
|
Bosnien* |
1 |
Mali |
2 |
Tadschikistan |
3 |
|
China |
3 |
Marokko |
4 |
Türkei |
34 |
|
Eritrea |
12 |
Mazedonien* |
6 |
Ukraine |
3 |
|
Georgien |
10 |
Mongolei |
0 |
Deutschland |
4 |
|
Ghana* |
16 |
Montenegro* |
2 |
ungeklärt |
0 |
*Personen aus sicheren Herkunftsländern insgesamt: 54
Auszug von Flüchtlingen in Privatwohnungen
Im Jahr 2018 sind 200 Personen aus den städt. Unterkünften ausgezogen, davon sind insgesamt 115 Personen in eine Privatwohnung verzogen (die restlichen Personen sind zu Familienangehörigen verzogen, umverteilt oder nach unbekannt abgemeldet worden). Von diesen 115 Personen haben 111 Personen in Meerbusch privaten Wohnraum gefunden. Dies geschah teilweise in Eigenregie, aber auch mit Unterstützung des Fachbereichs Soziale Hilfen und Jugend in enger Absprache mit den Wohnungsgesellschaften. Auch für die Zukunft ist eine weitere Kooperation mit den Wohnungsgesellschaften bei der Vermittlung von geeigneten Familien bzw. Einzelpersonen in Bestands- bzw. Neubauwohnungen geplant, zumal der Anteil der anerkannten Flüchtlinge in den Unterkünften zunehmen wird.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter