Betreff
Aktueller Sachstand Zuwanderung
Vorlage
FB2/0294/2019
Art
Informationsvorlage

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat Mitte Januar 2019 seinen Asylgeschäftsbericht für das Jahr 2018 vorgelegt. Danach nahm das Bundesamt im letzten Jahr insgesamt 185.853 Asylanträge entgegen. Im Vergleich zum Vorjahr (222.683 Asylanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 16.5 %. Die größte Gruppe der Asylantragsteller kam erneut aus Syrien (27,3 %), danach folgen Irak, Iran und Afghanistan.

 

 

Fallzahlen für Meerbusch

 

 

 

 

 

 

Die im Jahr 2018 erfassten 207 Zugänge beinhalten 103 Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Personen im laufenden Asylverfahren), 41 Zuweisungen mit einer Wohnsitzauflage, 11 Rückkehrer und 52 sonstige Zugänge (Familiennachzug, Geburten etc.).

 

Erstmalig erfolgten im letzten Jahr Zuweisungen von anerkannten Schutzbedürftigen mit einer Wohnsitzzuweisung. Dieser Personenkreis besitzt bereits eine Anerkennung im Rahmen des Asylverfahrens. Die Flüchtlinge erhalten somit keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, müssen aber aufgrund der bestehenden Wohnungslosigkeit zunächst in einem Übergangswohnheim untergebracht werden. Sie sind nach Erteilung der Wohnsitzauflage verpflichtet, für die Dauer von drei Jahren ihren Lebensmittelpunkt an dem ihnen zugewiesenen Wohnort zu wählen.

 

Bezüglich der Aufnahme von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren) liegt die Erfüllungsquote der Stadt Meerbusch bei 99,84 % (Stand 31.12.2018). Bei den Wohnsitzzuweisungen liegt sie bei 33,67 %, dies bedeutet eine Aufnahmeverpflichtung von 307 Personen. Ob und in welchem Zeitraum Personen aus diesem Personenkreis zugewiesen werden, ist grundsätzlich abhängig von der Entscheidungsquantität des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das für die Erteilung der Wohnsitzauflagen zuständig ist.

 

 

 

Aktuelle Belegung der Unterkünfte, Stand 31.12.2018

 

Unterkunft

Soll

Ist

Freie Plätze*

Lank-Latum
Am Heidbergdamm 2

120

87

33

Bösinghoven
Bösinghovener Str. 57

28

7

21

Büderich
Cranachstr. 2

90

77

13

Osterath

Fröbelstr. 4

152

99

53

Büderich

Hülsenbuschweg 1-7

186

133

53

Osterath
Strümper Str. 81+83

24

24

0

Gesamt

600

427

173

Privatwohnungen

59

59

0

 

Die Unterkünfte Neusser Feldweg und Paul-Jülke-Straße konnten aufgrund der sinkenden Belegungszahlen Mitte 2018 geschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herkunftsländer der Bewohner städtischer Unterkünfte und Privatwohnungen, Stand 31.12.2018

 

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Gesamt

Afghanistan

42

Guinea

42

Myanmar

1

486

Ägypten

2

Indien

4

Nigeria

25

Albanien*

1

Irak

62

Pakistan

24

Algerien

9

Iran

28

Russland

6

Angola

2

Kongo

3

Serbien*

17

Armenien

8

Kosovo*

11

Somalia

14

Aserbaidschan

15

Libanon

9

Sri Lanka

8

Bangladesch

17

Liberia

1

Syrien

35

Bosnien*

1

Mali

2

Tadschikistan

3

China

3

Marokko

4

Türkei

34

Eritrea

12

Mazedonien*

6

Ukraine

3

Georgien

10

Mongolei

0

Deutschland

4

Ghana*

16

Montenegro*

2

ungeklärt

0

 

*Personen aus sicheren Herkunftsländern insgesamt: 54

 

 

Auszug von Flüchtlingen in Privatwohnungen

 

Im Jahr 2018 sind 200 Personen aus den städt. Unterkünften ausgezogen, davon sind insgesamt 115 Personen in eine Privatwohnung verzogen (die restlichen Personen sind zu Familienangehörigen verzogen, umverteilt oder nach unbekannt abgemeldet worden). Von diesen 115 Personen haben 111 Personen in Meerbusch privaten Wohnraum gefunden. Dies geschah teilweise in Eigenregie, aber auch mit Unterstützung des Fachbereichs Soziale Hilfen und Jugend in enger Absprache mit den Wohnungsgesellschaften. Auch für die Zukunft ist eine weitere Kooperation mit den Wohnungsgesellschaften bei der Vermittlung von geeigneten Familien bzw. Einzelpersonen in Bestands- bzw. Neubauwohnungen geplant, zumal der Anteil der anerkannten Flüchtlinge in den Unterkünften zunehmen wird.

 

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter