Betreff
Startverfahren am Flughafen Düsseldorf - Rechtsmöglichkeiten der Stadt
Vorlage
BM/0292/2019
Art
Informationsvorlage

Seit dem Sommer 2014 haben diverse Fluggesellschaften, u.a. Lufthansa, Eurowings und TuiFly ihr Abflugverfahren dahingehend geändert, dass die Cut-Back-Höhe mit Einfahren der Klappen zur Beschleunigung von 1.500 Fuß auf 1.000 Fuß gesenkt wurde. Ein bereits 2014 in der Fluglärmkommission gestellter Antrag der Stadt Meerbusch, zum früheren Abflugverfahren zurückzukehren, fand seinerzeit keine Mehrheit.

 

Für die Fluglärmkommission im November 2017 hatte die Unterzeichnerin einen erneuten Antrag in die Fluglärmkommission eingebracht. Aufgrund der in der Folgesitzung der Fluglärmkommission im März 2018 vorgestellten Ergebnisse von Lärmmessungen bei unterschiedlichen Abflugverfahren ist die Fluglärmkommission in der Sitzung am 26. November 2018 dem Antrag der Stadt Meerbusch gefolgt, analog zum Vorgehen auf dem Flughafen Hamburg aus Lärmschutzgründen eine Eintragung ins Luftfahrthandbuch vorzunehmen, nach der für alle Abflüge mit strahlengetriebenen Luftfahrzeugen das Startverfahren NADP 1 mit Steigung mit maximalen Gradienten bis zur Höhe von 3.000 ft und Zurücknahme des Startschubes zum Steigflug in Höhe von 1.500 ft. anzuwenden.

 

Parallel zum Verfahren in der Fluglärmkommission hatte der Rat die Verwaltung in seiner Sitzung am 4. Juli 2018 beauftragt, die Möglichkeiten einer rechtlichen Beeinflussung auf das Startverfahren juristisch prüfen zu lassen.

 

Mit der juristischen Prüfung hat die Stadt Herrn Rechtsanwalt Sommer, Berlin, beauftragt.

 

Rechtsanwalt Sommer ist allgemein bundesweit als hochqualifizierter Fachanwalt und Experte mit zahlreichen Referenzen im gesamten Umwelt- und Planungsrecht anerkannt. Dies gilt sowohl im Bereich des Luftverkehrsrechts als auch für alle Rechtsschutzfragen bei Großvorhaben wie Flughäfen, Autobahnen und Straßen, Leitungen, Lärmaktionsplanungen, sonstigen Fachplanungen und Genehmigungen usw. Speziell zum Thema Luftverkehr, Flughäfen und Fluglärm vertritt Rechtsanwalt Sommer seit langem beim Flughafen Düsseldorf auch den Verein der „Bürger gegen Fluglärm“ mit 6.500 Mitglieder. Außerdem vertrat und vertritt er aktuell wieder Städte im Umfeld des Flughafens Düsseldorf wie z.B. zuletzt die Stadt Ratingen und Meerbusch beim OVG und BVerwG.

 

Auch für die Bundesvereinigung gegen Fluglärm wurde RA Sommer tätig. Er vertritt die Lärmschutzgemeinschaft beim aktuell laufenden Ausbau beim Flughafen Köln. Zuletzt hat er erfolgreich den NABU beim Ausbau des Tiefbahnhofs am Flughafen Stuttgart im Verfahren Stuttgart 21 vertreten. Der VGH Baden-Württemberg hat Anfang Dezember 2018 deswegen das Bauvorhaben wegen erheblicher Nachbesserungserfordernisse teilweise gestoppt. Auch für den BUND Berlin hat er 2018 zur Frage Schließung des Flughafen Berlin-Tegel ein Rechtsgutachten erstellt. Beim Flughafen Dortmund hat er erfolgreich Kläger vertreten.

 

An der besonderen fachlichen Expertise von Herrn RA Sommer bestehen keine Zweifel.

 

Das Rechtsgutachten von Herrn RA Sommer ist als Anlage beigefügt.

 


 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin

 

 

 

Anlage:

Rechtsgutachten