Für die Fluglärmkommission im November 2017 hatte die Unterzeichnerin einen erneuten Antrag in die Fluglärmkommission eingebracht. Aufgrund der in der Folgesitzung der Fluglärmkommission im März 2018 vorgestellten Ergebnisse von Lärmmessungen bei unterschiedlichen Abflugverfahren ist die Fluglärmkommission in der Sitzung am 26. November 2018 dem Antrag der Stadt Meerbusch gefolgt, analog zum Vorgehen auf dem Flughafen Hamburg aus Lärmschutzgründen eine Eintragung ins Luftfahrthandbuch vorzunehmen, nach der für alle Abflüge mit strahlengetriebenen Luftfahrzeugen das Startverfahren NADP 1 mit Steigung mit maximalen Gradienten bis zur Höhe von 3.000 ft und Zurücknahme des Startschubes zum Steigflug in Höhe von 1.500 ft. anzuwenden.
Parallel zum Verfahren in der Fluglärmkommission hatte der Rat die Verwaltung in seiner Sitzung am 4. Juli 2018 beauftragt, die Möglichkeiten einer rechtlichen Beeinflussung auf das Startverfahren juristisch prüfen zu lassen.
Mit der juristischen Prüfung hat die Stadt Herrn Rechtsanwalt Sommer, Berlin, beauftragt.
Rechtsanwalt Sommer ist allgemein bundesweit
als hochqualifizierter Fachanwalt und Experte mit zahlreichen Referenzen im
gesamten Umwelt- und Planungsrecht anerkannt. Dies gilt sowohl im Bereich des
Luftverkehrsrechts als auch für alle Rechtsschutzfragen bei Großvorhaben wie
Flughäfen, Autobahnen und Straßen, Leitungen, Lärmaktionsplanungen, sonstigen
Fachplanungen und Genehmigungen usw. Speziell zum Thema Luftverkehr, Flughäfen
und Fluglärm vertritt Rechtsanwalt Sommer seit langem beim Flughafen Düsseldorf
auch den Verein der „Bürger gegen Fluglärm“ mit 6.500 Mitglieder. Außerdem
vertrat und vertritt er aktuell wieder Städte im Umfeld des Flughafens
Düsseldorf wie z.B. zuletzt die Stadt Ratingen und Meerbusch beim OVG und
BVerwG.
Auch
für die Bundesvereinigung gegen Fluglärm wurde RA Sommer tätig. Er vertritt die
Lärmschutzgemeinschaft beim aktuell laufenden Ausbau beim Flughafen Köln.
Zuletzt hat er erfolgreich den NABU beim Ausbau des Tiefbahnhofs am Flughafen
Stuttgart im Verfahren Stuttgart 21 vertreten. Der VGH
Baden-Württemberg hat Anfang Dezember 2018 deswegen das Bauvorhaben wegen
erheblicher Nachbesserungserfordernisse teilweise gestoppt. Auch für den BUND
Berlin hat er 2018 zur Frage Schließung des Flughafen Berlin-Tegel ein Rechtsgutachten erstellt. Beim
Flughafen Dortmund hat er erfolgreich Kläger vertreten.
An der
besonderen fachlichen Expertise von Herrn RA Sommer bestehen keine Zweifel.
Das Rechtsgutachten von Herrn RA Sommer ist als Anlage beigefügt.
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin
Anlage:
Rechtsgutachten