1. Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Anregungen aus
der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt gemäß § 3 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Stellungnahme aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.
2. Beschluss der
öffentlichen Entwurfsauslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276, Meerbusch-Strümp, Am Strümper Busch / Im Plötschen, im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat am 14.12.2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276, Meerbusch-Strümp, Am Strümper Busch / Im Plötschen, im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp beschlossen.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat dazu am 05. Dezember 2017 beschlossen, auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen.
Der Vorentwurf und der Erläuterungsbericht lagen in der Zeit vom 25.01.2018 bis 13.02.2018 einschließlich im Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht im Technischen Dezernat in Meerbusch-Lank-Latum aus. Es bestand Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Aus der Öffentlichkeit wurde eine
Einwendung zum Erhalt des Gebietscharakters, den maximalen Gebäudehöhen und der
Dichte der geplanten Bebauung gemacht.
Die
Stellungnahme und deren Behandlung ist der Anlage 1 dieser Beratungsvorlage zu
entnehmen.
Auf
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde verzichtet, da mit der 2. Änderung des
Bebauungsplans 276 keine wesentlichen Änderungen vorgenommen worden sind. So
sind überbaubare Grundstücksflächen geringfügig neu geordnet und
Verkehrsflächen optimiert worden. Mit dem Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen hat eine Vorabstimmung stattgefunden.
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften kann nunmehr die während der
frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahme zur Kenntnis nehmen und der
Behandlung der Stellungnahme unter Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange gegeneinander und untereinander zustimmen und im Rahmen seiner
Vorberatung dem Rat eine spätere Beschlussfassung empfehlen.
Der
Bebauungsplan mit Begründung soll nun offengelegt werden.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB soll i.V.m. § 4a (2) BauGB parallel zur öffentlichen Entwurfsauslegung erfolgen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
keine