Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276, Meerbusch-Strümp, "Am Strümper Busch/Im Plötschen, im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp"

1. Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage
FB4/0891/2019
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt gemäß § 3 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Stellungnahme aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.

                      

2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gemäß § 3 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276, Meerbusch-Strümp, Am Strümper Busch / Im Plötschen, im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat am 14.12.2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276, Meerbusch-Strümp, Am Strümper Busch / Im Plötschen, im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp beschlossen.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat dazu am 05. Dezember 2017 beschlossen, auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen.

 

Der Vorentwurf und der Erläuterungsbericht lagen in der Zeit vom 25.01.2018 bis 13.02.2018 einschließlich im Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht im Technischen Dezernat in Meerbusch-Lank-Latum aus. Es bestand Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Aus der Öffentlichkeit wurde eine Einwendung zum Erhalt des Gebietscharakters, den maximalen Gebäudehöhen und der Dichte der geplanten Bebauung gemacht.

Die Stellungnahme und deren Behandlung ist der Anlage 1 dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.

 

Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde verzichtet, da mit der 2. Änderung des Bebauungsplans 276 keine wesentlichen Änderungen vorgenommen worden sind. So sind überbaubare Grundstücksflächen geringfügig neu geordnet und Verkehrsflächen optimiert worden. Mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat eine Vorabstimmung stattgefunden.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften kann nunmehr die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahme zur Kenntnis nehmen und der Behandlung der Stellungnahme unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zustimmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine spätere Beschlussfassung empfehlen.

 

Der Bebauungsplan mit Begründung soll nun offengelegt werden.

 

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB soll i.V.m. § 4a (2) BauGB parallel zur öffentlichen Entwurfsauslegung erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 

 


Alternativen:

 

keine