Betreff
Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt von Staatszuweisungen der Stadt Meerbusch im Jahr 2018
Vorlage
FB3/0281/2018
Art
Informationsvorlage

In der Zeit vom 30.07. bis zum 01.08.2018 hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) die Zuwendungen für die Durchführungen außerunterichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich im Fachbereich Schule, Sport, Kultur geprüft.

 

Der in der Anlage beigefügte Bericht über diese Prüfung zeigt eine wesentliche Zustimmung zum Verfahren und der Verwendung der Fördermittel. Lediglich zwei Beanstandungen (Absätze 5 und 10/12 der Managementübersicht) der GPA sind aus Sicht der Verwaltung regelungsbedürftig:

 

Der OBV e.V. verbindet die Betreuung der Kinder im Rahmen des Angebotes „Verlässliche Grundschule“ an allen Grundschulen mit der zwingenden Mitgliedschaft der Erziehungsberechtigten im Verein. Diese Koppelung ist rechtlich unzulässig.

 

Hierzu habe ich den OBV Meerbusch e.V. mit Schreiben vom 19.09.2018 aufgefordert, diese rechtlich unzulässige Kopplung bis zum 31.07.2019 (Ende des Schuljahres) abzustellen.

 

Die Elternbeiträge für das Betreuungsangebot „Verlässliche Grundschule“ werden ohne Satzung erhoben. Dieses Vorgehen ist rechtlich unzulässig.

 

Hier gibt es eine unterschiedliche Rechtsauffassung, die abschließend mit der Bezirksregierung Düsseldorf geklärt werden soll. Derzeit gibt es lediglich einen Erlass zur OGS, dieser Erlass regelt jedoch nicht die Verlässliche Grundschule (VGS). Nicht nur bei der Stadt Meerbusch, sondern auch in den Nachbarstädten ist es gängige Praxis, die pauschalen Fördermittel für die VGS (7.500 Euro je Grundschule) an den hierfür zuständigen Träger weiterzureichen.

 


gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin