Betreff
Identitätsstiftendes Objekt für Meerbusch / A 57 Abfahrt Bovert
Vorlage
FB2/0863/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Projekt zur Installation eines Objektes „Meerbusch-Welle“ an der A57 / Abfahrt Bovert zu unterstützen und den Gesamtprozess positiv zu begleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag aus Mitteln des NRW „Heimat-Fonds“ zu beantragen.

Die erforderlichen kommunalen Eigenmittel in Höhe von max. 1.750 € sollen aus dem Jugendetat zur Verfügung gestellt werden.

 

Kulturausschuss

Der Kulturausschuss beschließt, das Projekt zur Installation eines Objektes „Meerbusch-Welle“ an der A57 / Abfahrt Bovert zu unterstützen und den Gesamtprozess positiv zu begleiten. Die erforderlichen kommunalen Eigenmittel in Höhe von max. 1.750 € sollen aus dem Kulturetat zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Sachverhalt:

 

Über einen Kontakt zum NRW Verkehrsministerium wurde für die Stadt Meerbusch die Möglichkeit eröffnet, an der A57 / Autobahnabfahrt „Bovert“ ein Kunstwerk bzw. Objekt zu errichten.

 

Eine besondere Bedeutung haben derartige Objekte für die Sicherheit auf den Autobahnen. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Unfälle auch aufgrund von monotonen Fahrsituationen, ohne äußere Reize, verursacht werden. Eine reizvolle und abwechslungsreiche Gestaltung der Autobahnränder beugt der Monotonie vor, ist der Sicherheit förderlich und trägt zur aktiven Verhinderung von Unfällen bei. Von daher wird das hier angedachte Projekt aus Sicht des
NRW Verkehrsministeriums als ein Beitrag zur Unfallprävention bewertet. Gleichwohl ist mit keiner finanziellen Unterstützung bei der Herstellung zu rechnen.

 

In einem gemeinsamen Termin am 09.10.2018 mit Vertretern des NRW-Verkehrsministeriums, der Jugendfeuerwehr, der Vorsitzenden des Jugendhilfe- und des Kulturausschusses sowie des Meerbuscher Kulturkreises wurde die „Meerbusch-Welle“ als besonders geeignet angesehen. Zum einen ist dieses Symbol für Meerbusch in der Umsetzung eine technisch zu bewerkstelligende Herausforderung, zum anderen ist sie künstlerisch ansprechend. Sie verbindet alle Stadtteile in ihrer Symbolik und dokumentiert Meerbusch auch als (Kultur)Standort und Heimat am Rhein. Sie stiftet so – gerade an der angedachten Autobahnabfahrt – Orientierung und Identität. Jeder Meerbuscher kann sich damit identifizieren. Und dem „Vorbeifahrenden“ erschließt sich die Symbolik ohne weitere Erklärung, womit zudem eine gewisse Werbewirksamkeit für die Stadt erzielt wird.

 

Die Identifikation mit der Stadt ist eine wirksame Ressource, die es weiter zu erschließen, zu entwickeln und zu nutzen gilt - als Attraktivitätsmerkmal für die Stadt selbst und als Bindungsfaktor für die Bewohner. Heimat hat einen besonderen Wert!

 

An den Bundesautobahnen ist „Werbung“ grundsätzlich verboten, durch Verwendung der Meerbusch-Welle wird dennoch ein Werbeeffekt auf einem viel befahrenen Streckenabschnitt für die Stadt erreicht.

 

Durch die bisher geführten Vorgespräche wird der Werkstoff „Stahl“ zur Ausführung als geeignet angesehen. Das Objekt soll dann aus „Cortenstahl“ hergestellt werden, aufgrund seiner Edelrostoptik ist er für (Kunst) -Objekte ein ansprechender Werkstoff und zudem in der Folge „pflegeleicht“.

 

Einen besonderen gemeinnützigen Stellenwert soll das Projekt durch die geplante Beteiligung der Jugendfeuerwehr bekommen. Gerade die Feuerwehr steht in der Bevölkerung für „Sicherheit und Hilfe bei Unfällen“. Eine grundlegende Aufgabe der Feuerwehr ist gleichwohl die Verhütung von Schadensfällen.

 

Insofern ist es schlüssig, bei einem möglichen Projektpartner, die Feuerwehr bzw. die Jugendfeuerwehr ins Boot zu holen. Die Leistungen der Feuerwehr für die Bevölkerung rücken damit nochmals sehr positiv in den Fokus und es wird ein präventiver Ansatz zur aktiven Unfallverhütung verfolgt.

 

Die Jugendfeuerwehr zählt derzeit ca. 80 aktive Mitglieder im Alter von 10 bis 17 Jahren. Wie erfolgreich hier junge Menschen auf einen ehrenamtlichen Dienst für die Bevölkerung vorbereitet werden, zeigt, dass rund 50% der Jugendlichen später auch als junge Erwachsene ihren Dienst in der freiwilligen Feuerwehr leisten. Die Teilnahme der Jugendfeuerwehr an einem derartigen Projekt ist in Meerbusch neu. Die Intention und die damit einhergehenden Effekte wurden den Jugendwarten in einem gesonderten Termin durch das Jugendamt vorgestellt. Neben der konkreten Arbeit zur Realisation des Kunstobjektes steht für die Jugendfeuerwehr auch der (logistische) Prozess innerhalb der Gruppen im Fokus. Dieser intensive Prozess dient der Teambildung und der Weiterentwicklung innerhalb der beteiligten Löschzüge. Der Gruppenprozess und die Arbeit der Betreuer und Betreuerinnen insgesamt soll daher durch das Jugendamt pädagogisch begleitet und durch zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Schulungen oder erlebnispädagogische Angebote gefördert und unterstützt werden.

 

Durch die Realisation des Objektes an der A57 entstehen nach bisheriger, erster Kostenschätzung folgende Kosten:

 

für die benötigten Corten-Stahlplatten                                                                       ca. 20.000 €

für die Fundamente und Träger                                                                                  ca.   2.000 €

für Transport und Montage (je nach Eigenleistung)                                  ca.   5.000 € – 10.000 €

GESAMTSUMME                                                                 ca. 30.000 – 35.000 €

 

 

 

Zur Finanzierung dieser Summe sollen Spenden eingeworben und die aktuellen Fördermöglichkeiten des NRW Heimatministeriums könnten genutzt werden.

 

Aus der NRW Förderposition „Heimat-Fonds“ sollen insbesondere „einzelne Projekte und Maßnahmen zur Stiftung, Stärkung und Erhalt lokaler Identität, die Gemeinschaft stärken und Menschen miteinander verbinden, gefördert werden. Dabei können auch Investitionen in den öffentlichen Raum oder zur Kenntlichmachung von Objekten, Landschaften (…) mit besonderer lokaler und regionaler Bedeutung“ gefördert werden.

 

Bei einer Förderung aus dem „Heimat-Fonds“ wird jeder durch die Stadt oder durch Dritte für das Projekt zur Verfügung gestellte Euro verdoppelt. Damit würde sich der aufzubringende Eigenanteil auf 50% reduzieren lassen.

 

Bürgerschaftliches Engagement kann bei der Ermittlung der förderfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens mit 15 Euro pro Arbeitsstunde pauschal angesetzt werden. Dies entspricht in diesem Falle 467 anrechnungsfähiger Arbeitsstunden. Die Höhe der fiktiven Ausgaben darf dabei 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.

 

Um diese Fördermittel erhalten zu können, muss ein kommunaler Eigenanteil von 10% der Gesamtsumme erbracht werden. Da das vorgesehene Objekt sowohl einen kulturellen als auch jugendrelevanten Ansatz verfolgt, sollten die kommunalen Eigenmittel aus den beiden Etats hälftig zur Verfügung gestellt werden.

 

Die verbleibenden 20 % müssten über Spenden generiert werden.

 

Die Finanzierung würde sich demnach wie folgt darstellen:

 

Gesamtkosten:                                      35.000 €

davon 50 % Förderung aus „Heimat-Fonds“     17.500 €

davon 20 % bürgerschaftliches Engagement        7.000 €

davon 20 % aus Spendenmitteln                          7.000 €

davon   5 % Eigenanteil Stadt Kulturetat              1.750 €

davon   5 % Eigenanteil Stadt Jugendetat            1.750 €

 

Mit dem Zuwendungsantrag an das Heimatministerium ist die Gesamtfinanzierung darzustellen. Eine Bewilligung erfolgt nur, wenn Spenden bzw. Drittmittel und der kommunale Anteil verbindlich zugesagt werden.

 

Durch die angedachte Realisation des Objektes entstehen der Stadt keine weiteren Folgekosten, da das Kunstwerk (je nach Vertragsgestaltung) nach 1 oder 2 Jahren in den Besitz der Bundesrepublik Deutschland übergeht und sodann der Bund für die weitere Unterhaltung zuständig wird.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

 

 

Der Betrag von je 1.750 € müsste im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 im Kulturetat und Jugendetat zweckbestimmt vorgehalten werden.

 


Alternativen:

Das Projekt „Meerbusch-Welle“ an der A57 / Abfahrt Bovert wird nicht unterstützt.