Beschlussvorschlag:
Jugendhilfeausschuss
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, das Projekt zur Installation eines Objektes „Meerbusch-Welle“
an der A57 / Abfahrt Bovert zu unterstützen und den Gesamtprozess positiv zu
begleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag
aus Mitteln des NRW „Heimat-Fonds“ zu beantragen.
Die
erforderlichen kommunalen Eigenmittel in Höhe von max. 1.750 € sollen aus dem
Jugendetat zur Verfügung gestellt werden.
Kulturausschuss
Der
Kulturausschuss beschließt, das Projekt zur Installation eines Objektes
„Meerbusch-Welle“ an der A57 / Abfahrt Bovert zu unterstützen und den Gesamtprozess
positiv zu begleiten. Die erforderlichen kommunalen Eigenmittel in Höhe von
max. 1.750 € sollen aus dem Kulturetat zur Verfügung gestellt werden.
Sachverhalt:
Über
einen Kontakt zum NRW Verkehrsministerium wurde für die Stadt Meerbusch die
Möglichkeit eröffnet, an der A57 / Autobahnabfahrt „Bovert“ ein Kunstwerk bzw.
Objekt zu errichten.
Eine
besondere Bedeutung haben derartige Objekte für die Sicherheit auf den
Autobahnen. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Unfälle auch aufgrund
von monotonen Fahrsituationen, ohne äußere Reize, verursacht werden. Eine
reizvolle und abwechslungsreiche Gestaltung der Autobahnränder beugt der
Monotonie vor, ist der Sicherheit förderlich und trägt zur aktiven Verhinderung
von Unfällen bei. Von daher wird das hier angedachte Projekt aus Sicht des
NRW Verkehrsministeriums als ein Beitrag zur Unfallprävention bewertet.
Gleichwohl ist mit keiner finanziellen Unterstützung bei der Herstellung zu
rechnen.
In
einem gemeinsamen Termin am 09.10.2018 mit Vertretern des NRW-Verkehrsministeriums,
der Jugendfeuerwehr, der Vorsitzenden des Jugendhilfe- und des
Kulturausschusses sowie des Meerbuscher Kulturkreises wurde die
„Meerbusch-Welle“ als besonders geeignet angesehen. Zum einen ist dieses Symbol
für Meerbusch in der Umsetzung eine technisch zu bewerkstelligende
Herausforderung, zum anderen ist sie künstlerisch ansprechend. Sie verbindet
alle Stadtteile in ihrer Symbolik und dokumentiert Meerbusch auch als
(Kultur)Standort und Heimat am Rhein. Sie stiftet so – gerade an der angedachten
Autobahnabfahrt – Orientierung und Identität. Jeder Meerbuscher kann sich damit
identifizieren. Und dem „Vorbeifahrenden“ erschließt sich die Symbolik ohne
weitere Erklärung, womit zudem eine gewisse Werbewirksamkeit für die Stadt
erzielt wird.
Die
Identifikation mit der Stadt ist eine wirksame Ressource, die es weiter zu
erschließen, zu entwickeln und zu nutzen gilt - als Attraktivitätsmerkmal für
die Stadt selbst und als Bindungsfaktor für die Bewohner. Heimat hat einen
besonderen Wert!
An
den Bundesautobahnen ist „Werbung“ grundsätzlich verboten, durch Verwendung der
Meerbusch-Welle wird dennoch ein Werbeeffekt auf einem viel befahrenen
Streckenabschnitt für die Stadt erreicht.
Durch
die bisher geführten Vorgespräche wird der Werkstoff „Stahl“ zur Ausführung als
geeignet angesehen. Das Objekt soll dann aus „Cortenstahl“ hergestellt werden,
aufgrund seiner Edelrostoptik ist er für (Kunst) -Objekte ein ansprechender
Werkstoff und zudem in der Folge „pflegeleicht“.
Einen
besonderen gemeinnützigen Stellenwert soll das Projekt durch die geplante
Beteiligung der Jugendfeuerwehr bekommen. Gerade die Feuerwehr steht in der
Bevölkerung für „Sicherheit und Hilfe bei Unfällen“. Eine grundlegende Aufgabe
der Feuerwehr ist gleichwohl die Verhütung von Schadensfällen.
Insofern
ist es schlüssig, bei einem möglichen Projektpartner, die Feuerwehr bzw. die
Jugendfeuerwehr ins Boot zu holen. Die Leistungen der Feuerwehr für die
Bevölkerung rücken damit nochmals sehr positiv in den Fokus und es wird ein
präventiver Ansatz zur aktiven Unfallverhütung verfolgt.
Die
Jugendfeuerwehr zählt derzeit ca. 80 aktive Mitglieder im Alter von 10 bis 17
Jahren. Wie erfolgreich hier junge Menschen auf einen ehrenamtlichen Dienst für
die Bevölkerung vorbereitet werden, zeigt, dass rund 50% der Jugendlichen
später auch als junge Erwachsene ihren Dienst in der freiwilligen Feuerwehr
leisten. Die Teilnahme der Jugendfeuerwehr an einem derartigen Projekt ist in
Meerbusch neu. Die Intention und die damit einhergehenden Effekte wurden den
Jugendwarten in einem gesonderten Termin durch das Jugendamt vorgestellt. Neben
der konkreten Arbeit zur Realisation des Kunstobjektes steht für die
Jugendfeuerwehr auch der (logistische) Prozess innerhalb der Gruppen im Fokus.
Dieser intensive Prozess dient der Teambildung und der Weiterentwicklung
innerhalb der beteiligten Löschzüge. Der Gruppenprozess und die Arbeit der
Betreuer und Betreuerinnen insgesamt soll daher durch das Jugendamt pädagogisch
begleitet und durch zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Schulungen oder
erlebnispädagogische Angebote gefördert und unterstützt werden.
Durch
die Realisation des Objektes an der A57 entstehen nach bisheriger, erster
Kostenschätzung folgende Kosten:
für
die benötigten Corten-Stahlplatten ca.
20.000 €
für
die Fundamente und Träger ca. 2.000 €
für
Transport und Montage (je nach Eigenleistung) ca. 5.000 € – 10.000 €
GESAMTSUMME ca.
30.000 – 35.000 €
Zur
Finanzierung dieser Summe sollen Spenden eingeworben und die aktuellen Fördermöglichkeiten
des NRW Heimatministeriums könnten genutzt werden.
Aus
der NRW Förderposition „Heimat-Fonds“ sollen insbesondere „einzelne Projekte
und Maßnahmen zur Stiftung, Stärkung und Erhalt lokaler Identität, die
Gemeinschaft stärken und Menschen miteinander verbinden, gefördert werden.
Dabei können auch Investitionen in den öffentlichen Raum oder zur
Kenntlichmachung von Objekten, Landschaften (…) mit besonderer lokaler und
regionaler Bedeutung“ gefördert werden.
Bei
einer Förderung aus dem „Heimat-Fonds“ wird jeder durch die Stadt oder durch
Dritte für das Projekt zur Verfügung gestellte Euro verdoppelt. Damit würde
sich der aufzubringende Eigenanteil auf 50% reduzieren lassen.
Bürgerschaftliches
Engagement kann bei der Ermittlung der förderfähigen Gesamtausgaben des
Vorhabens mit 15 Euro pro Arbeitsstunde pauschal angesetzt werden. Dies
entspricht in diesem Falle 467 anrechnungsfähiger Arbeitsstunden. Die Höhe der
fiktiven Ausgaben darf dabei 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht
überschreiten.
Um
diese Fördermittel erhalten zu können, muss ein kommunaler Eigenanteil von 10%
der Gesamtsumme erbracht werden. Da das vorgesehene Objekt sowohl einen
kulturellen als auch jugendrelevanten Ansatz verfolgt, sollten die kommunalen
Eigenmittel aus den beiden Etats hälftig zur Verfügung gestellt werden.
Die
verbleibenden 20 % müssten über Spenden generiert werden.
Die
Finanzierung würde sich demnach wie folgt darstellen:
Gesamtkosten: 35.000 €
davon
50 % Förderung aus „Heimat-Fonds“
17.500 €
davon
20 % bürgerschaftliches Engagement 7.000 €
davon
20 % aus Spendenmitteln 7.000 €
davon 5 % Eigenanteil Stadt Kulturetat 1.750 €
davon 5 % Eigenanteil Stadt Jugendetat 1.750 €
Mit
dem Zuwendungsantrag an das Heimatministerium ist die Gesamtfinanzierung
darzustellen. Eine Bewilligung erfolgt nur, wenn Spenden bzw. Drittmittel und
der kommunale Anteil verbindlich zugesagt werden.
Durch
die angedachte Realisation des Objektes entstehen der Stadt keine weiteren
Folgekosten, da das Kunstwerk (je nach Vertragsgestaltung) nach 1 oder 2 Jahren
in den Besitz der Bundesrepublik Deutschland übergeht und sodann der Bund für
die weitere Unterhaltung zuständig wird.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Der Betrag von je 1.750 € müsste
im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 im Kulturetat und Jugendetat
zweckbestimmt vorgehalten werden.
Alternativen:
Das Projekt „Meerbusch-Welle“ an der A57 / Abfahrt Bovert
wird nicht unterstützt.