Betreff
Festlegung der Zügigkeit auf drei parallele Eingangsklassen an der Städt. Eichendorff-Schule ab dem Schuljahr 2019/20
Vorlage
FB3/0860/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat zu beschließen, ab dem Schuljahr 2019/20 die Zügigkeit an der Städt. Eichendorff-Schule gem. § 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW auf drei parallele Eingangsklassen festzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Abfrage der Einwohnermeldedaten von August 2018 gibt es zum Schuljahr 2019/20 insgesamt 125 schulpflichtige Kinder im Ortsteil Osterath. Bei der Anmeldungsphase im Oktober haben sich 59 Schülerinnen und Schüler am Städt. Grundschulverbund Wienenweg und 57 Schülerinnen und Schüler an der Städt. Eichendorff-Schule angemeldet. Es ist damit zu rechnen, dass von den verbliebenen 9 Schülerinnen und Schülern sich noch einige im Nachgang an einer der beiden Schulen anmelden werden.

 

Um eine ausgewogene Belegung der Schulen in Osterath und vor allem eine vernünftige Klassenfrequenz zu erreichen, sollte die Städt. Eichendorff-Schule vorsorglich auf drei parallele Eingangsklassen festgelegt werden. Dies entspricht auch dem Wunsch der dortigen Schulleitung und ist bereits im Vorfeld mit der Schulaufsicht kommuniziert worden.

 

Für das Schuljahr 2019/20 ist der benötigte Klassenraum vorhanden, da auch dreizügig entlassen werden wird, für die Folgejahre müsste bei Bedarf eine geänderte Konzeption im Schulgebäude erfolgen. Kapazitäten sind durch weitere Klassenräume gegeben, die derzeit als Bibliothek und Computerraum genutzt werden.

 

Durch diese Maßnahme stehen dem Ortsteil Osterath zukünftig dauerhaft 6 Grundschulzüge zur Verfügung. Dies wäre auch unter Berücksichtigung der steigenden Schülerzahlen zukünftig ausreichend.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine.

 


Alternativen:

 

Keine.