Betreff
Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Musikschule
Vorlage
FB3/0859/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die beigefügte Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische Musikschule (Anlage 1) zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Mit einer Neufassung der Benutzungs-und Gebührensatzung werden folgende Ziele verfolgt:

 

  • Anhebung der Unterrichtsgebühren um rund 5 %
  • Anpassung der Gebührensatzung vom 09. Juni 2006
  • Flexibilisierung der Unterrichtsformen und – dauern
  • Förderung des gemeinsamen Musizierens von Anfang an
  • Stärkung der Ensemble- und Orchesterstruktur
  • Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten mit den allgemeinbildenden Schulen
  • Anpassung der Erwachsenengebühren

 

Die Gebührensatzung in der jetzt geltenden Form wurde am 09. Juni 2006 vom Rat der Stadt Meerbusch beschlossen und trat am 01. Oktober 2006 in Kraft. Es folgten sechs Änderungen in den Jahren 2007 bis 2017 insbesondere aufgrund der vom Rat beschlossenen Gebührenerhöhungen, zuletzt die 5%ige Erhöhung mit Gültigkeit  ab 01. Oktober 2017. Die letzten strukturellen Änderungen wurden im Jahr 2011 eingeführt mit der vom 1. Oktober 2011 an geltenden Fassung, entsprechend der 3. Änderung vom 17.12.2010.

 

Die neueren Entwicklungen insbesondere im Bereich der Kooperationen mit den allgemeinbildenden Schulen, aber auch die allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen und die pädagogischen Erfahrungen im Unterrichtsalltag machen eine Überarbeitung und Anpassung der Satzung erforderlich. Ein Vergleich mit Gebührensatzungen anderer öffentlich-rechtlicher Musikschulen des Landesverbandes NRW bestätigt diese Notwendigkeit.

 

Mit der neuen Satzung werden flexiblere Unterrichtsformen und –dauern ermöglicht. Die bisherige Einteilung in 25- oder 50-Minuten-Einheiten wird ersetzt durch Einheiten von 30, 45 und 60 Minuten. Der Einzelunterricht wird anstelle des bisherigen Gruppenunterrichtes ergänzt um den sogenannten Kombi-Unterricht. Der Kombi-Unterricht ist eine neue, pädagogisch jedoch bereits vielfältig erprobte Unterrichtsform, in der Einzel- und Gruppenunterricht miteinander flexibel verbunden werden. Das gemeinsame Lernen und Musizieren der Schüler in der Gruppe und das individuelle Lernen werden dabei gleichermaßen berücksichtigt. Der Unterricht wird zur Lernwelt als soziales System, in dem Schüler mit- und voneinander lernen und mit dem Lehrer eine musikalische „Community of practice“ bilden (vgl. Prof. Peter Röbke, Institut für Musikpädagogik, Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien, „Vom wilden Lernen“, Schott-Verlag 2009). Die Schüler sollen damit von Anfang an zum gemeinsamen Musizieren motiviert, darin angeleitet und so auf die Teilnahme in Ensembles, Bands und Orchestern vorbereitet werden.

 

Die neuen Gebühren enthalten in den meisten Fällen eine Steigerung um 5 %. Eine darüber hinaus gehende Steigerung erfolgt unter § 4, 2.2 Musikalische Grundausbildung aufgrund des Vergleichs mit umliegenden Musikschulen. Hier lag Meerbusch bisher deutlich unter den Gebühren anderer kommunaler Musikschulen (siehe Anlage 3, Gebührenvergleich öffentlich-rechtliche Musikschulen der Region). Die Unterrichtszeit wird hier verkürzt von 50 auf 45 Minuten. Die tatsächliche Erhöhung liegt bei 2,80 € pro Monat pro Teilnehmer.

Unter § 4, 3.12 (45-Minuten-Einheit statt 50 Minuten) ist lediglich eine 3,5%ige Steigerung vorgesehen. Dieser Gebührentatbestand betrifft eine deutlich geringere Anzahl von Schülern. Die längere Unterrichtsdauer ist in der Regel fortgeschrittenen und besonders förderungswürdigen Schülern vorbehalten.

Durch die Mischkalkulation wird das Haushaltsziel einer insgesamt 5%igen Gebührensteigerung mindestens erreicht.

 

Um eine größere Kompatibilität mit den allgemeinbildenden Schulen z. B. im Hinblick auf den angestrebten „Drehtürunterricht“ zu erreichen, aber auch um der Erfahrung und Gewohnheit der Schüler aus ihrem Schulalltag entgegen zu kommen, wird anstelle der 50-Minuten-Einheit eine 45-Minuten-Einheit angeboten.  Die Einheit von 25 Minuten wöchentlich wird ersetzt durch eine 30- Minuten-Einheit.

 

Bei den Gebühren für Instrumental-, Vokal- und Kompositionsunterricht wird künftig auf die Unterscheidung zwischen Tasteninstrumenten und anderen Fächern verzichtet. Stattdessen wird eine neue Nutzungsgebühr eingeführt, um die Beschaffungs- und Wartungskosten für musikschuleigene Instrumente (Klaviere, Harfen, Schlagwerk) abzufedern. 

 

§ 10 „Eintrittsgebühren bei Veranstaltungen“ wird aus der Satzung gestrichen. Für öffentliche Veranstaltungen, die nicht einen rein pädagogischen Charakter haben, sondern sich durch ihren Charakter und ihrer Qualität an ein breites Publikum richten, wird künftig ein Eintritt gemäß der jeweiligen Art der Veranstaltung und dem jeweiligen Kostenaufwand ermittelt und festgelegt. Dies ist vergleichbar mit dem Verfahren bei zeitlich befristeten Projekten der Musikschule, für die jeweils entsprechende Projektgebühren berechnet werden (z. B. Musikküken, Instrumentenkarussell, Workshops). Es entfällt damit auch die bisher für alle Veranstaltungen im obigen Sinne geltende Ermäßigungs- und Gutscheinregelung für gebührenpflichtige Musikschul-Teilnehmer sowie deren aufwändige verwaltungstechnische Abwicklung. Ermäßigungen können künftig weiterhin in angemessenem Umfang gewährt werden. Diese sind dann jeweils pro Veranstaltung festzulegen.

 

Die Gebühren für Erwachsene unter § 5 wurden überarbeitet und neu berechnet. Grundlage ist der Personalaufwand des pädagogischen Personals pro Jahreswochenstunde auf Basis des Haushaltsansatzes 2018/ Produkt 040.263.010/ Musikschule (Personalaufwendungen in Höhe von 1.255.800€ abzüglich der Kosten für Verwaltungsmitarbeiter laut Berichtsbogen 2017 in Höhe von 74.596€). Im Einzelunterricht für Erwachsene § 5 1.1 werden künftig ebenfalls Einheiten von 30 und 45 Minuten wöchentlich angeboten, anstelle der bisherigen 25- und 50- Minuten-Einheiten. Der Gruppenunterricht für Erwachsene § 5 1.2 wird nur noch in 45-Minuten-Einheiten angeboten.

 

Personalaufwand

pädagogisches Personal

Jahreswochenstunden

(Berichtsbogen 2017)

Personalaufwand pädagogisches Personal pro Jahreswochenstunde (= 50 Minuten wöchentlich)

1.181.204 €

588

2.009 €

 

Gebührenberechnung Einzelunterricht Erwachsene unter § 5, 2.1:

Unterrichtsminuten wöchentlich

Personalaufwendungen jährlich

Personalaufwendungen monatlich (gerundet)

50

2.009 €

167 €

45

1.808 €

151 €

30

1.205 €

100 €

 

Bei der Berechnung der Ensemblegebühren für Erwachsene unter § 5, 2. werden künftig die Jahresgebühren nach der jeweils durchschnittlichen Teilnehmerzahl kostendeckend berechnet. Die neue Regelung dient einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung und größerer Kundenfreundlichkeit.

 

Die Gebühren für Erwachsene an den umliegenden öffentlichen Musikschulen (Rhein-Kreis Neuss, Städte Neuss, Dormagen, Düsseldorf und Krefeld) wurden zum Vergleich herangezogen. Meerbusch liegt nach der geltenden Gebührensatzung deutlich über den Erwachsenengebühren der umliegenden Musikschulen. Eine Nachfrage ist in diesem Bereich zwar vorhanden, die hohen Gebühren wirken jedoch abschreckend auf Interessenten, so dass es nur selten zu einem Vertragsabschluss kommt. Im Hinblick auf den gesellschaftlichen demographischen Wandel und unter dem Aspekt des höheren Deckungsbeitrages durch erwachsene Teilnehmer strebt der neue Satzungsentwurf eine für potenzielle Interessenten etwas attraktivere Gebührenstruktur an. Die bisherige Praxis, Unterrichtsplätze an Erwachsene nur bei freien Kapazitäten und nach Abbau der Wartelisten für Kinder und Jugendliche zu vergeben, wird beibehalten.

 

 

Finanzielle Auswirkung

Die Gebührenerhöhung wird im Produkt 040.263.010, Sachkonto 4321 0000 Benutzungsgebühren einkalkuliert.

Anlagenverzeichnis:

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Gebührenerhöhung wird im Produkt 040.263.010, Sachkonto 4321 0000 Benutzungsgebühren einkalkuliert.

 

 


Alternativen:

keine