Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden
Beschluss zu fassen:
1.
Die
Schmutzwassergebühr für das Jahr 2019 wird auf 2,30 €/m3, die
Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2019 wird auf 1,00 €/m2
festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 (Anlage B) wird
Gegenstand des Beschlusses.
2.
Bei der
Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2016 zu 50%, das sind 96.942,83 €, kostenmindernd
vorgetragen. Das Betriebsergebnis 2017 wird ebenfalls zu 50%, das sind
122.282,80 € kostenmindernd vorgetragen. Der Vortrag beläuft sich somit auf
insgesamt 219.225,63 €.
3.
Bei der
Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der
Betriebskostenabrechnung 2015 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 20%
(93.027,32 €). Die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2016 wird
zu 50% (189.910,01 €) und die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung
2017 zu 30% (89.356,03 €) in die Gebührenkalkulation 2019 vorgetragen. Der
Vortrag beläuft sich somit auf insgesamt 372.293,36 €.
4.
Die
Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des
Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes
wird auf 25,70 € festgesetzt.
5.
Die X.
Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und
Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2018 festgesetzt worden.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 hat ergeben, dass eine
Anpassung der Schmutzwasser- und der Niederschlagswassergebühr wegen des
gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des
Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.
1. Gebühren
Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr
2019 auf 2,30 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich: die
Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,20 €/m³) Die
Niederschlagswassergebühr beläuft sich derzeit auf 0,99 € pro Quadratmeter
versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche und steigt 2019 auf
1,00 €.
2.
Ergebnisvorträge
Nach der Änderung des § 6
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende
eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es
besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände,
Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von
vier Jahren auszugleichen.
Es können in der Gebührenkalkulation
Vorträge aus den Betriebskostenabrechnungen 2015, 2016 und 2017 erfolgen. Die
Vorträge wurden so gewählt, dass die Gebühren möglichst stabil bleiben und es
auch in den nächsten Jahren nicht zu starken Gebührenschwankungen kommt.
2.1. Ergebnisvorträge
Schmutzwasserbeseitigung:
Die Betriebskostenabrechnung für 2015 hat
für die Schmutzwasserbeseitigung eine Überdeckung von 397.371,33 € ergeben. Dieses Ergebnis
wurde bereits kostenmindernd in die Gebührenkalkulationen 2017 und 2018
vorgetragen.
Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung
2016 belief sich auf eine Überdeckung in Höhe von 193.885,66 € und wird mit 50% (96.942,83 €) in die Gebührenkalkulation 2019
vorgetragen.
Die Betriebskostenabrechnung 2017 weist eine
Überdeckung von 244.565,60 €
aus, die zu 50% (122.282,80 €) in die Gebührenkalkulation 2019 einfließt.
2.2. Ergebnisvorträge
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Betriebskostenabrechnung 2015 hat eine
Überdeckung von 465.136,61 € ergeben. Für die verbleibenden 20%, die bisher nicht vorgetragen
wurden, besteht in der Gebührenkalkulation 2019 die letzte Möglichkeit. Der
Vortrag beträgt 93.027,32 €.
Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung
2016 für die Niederschlagswasserbeseitigung weist eine Überdeckung in Höhe von
379.820,02 € aus, die zu 50% (189.910,01 €) in die
Gebührenkalkulation 2019 einfließt.
Die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2017 in Höhe von 297.853,43 € wird zu 30%
(89.356,03 €) in die Gebührenkalkulation 2019 vorgetragen.
3. Gebühren
Wasserzwischenzähler
Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,70 €. 2018 belaufen sich diese Kosten auf 25,76 € pro Zähler.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Im Haushaltsjahr 2019 werden für die
Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.440.000,00 € und
für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 5.003.000,00 € erwartet.
Alternativen:
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