Betreff
X. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
Vorlage
FB5/0846/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2019 wird auf 2,30 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2019 wird auf 1,00 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.       Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2016 zu 50%, das sind 96.942,83 €, kostenmindernd vorgetragen. Das Betriebsergebnis 2017 wird ebenfalls zu 50%, das sind 122.282,80 € kostenmindernd vorgetragen. Der Vortrag beläuft sich somit auf insgesamt 219.225,63 €.

 

3.       Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2015 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 20% (93.027,32 €). Die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2016 wird zu 50% (189.910,01 €) und die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 zu 30% (89.356,03 €) in die Gebührenkalkulation 2019 vorgetragen. Der Vortrag beläuft sich somit auf insgesamt 372.293,36 €.

 

4.       Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,70 € festgesetzt.

 

5.       Die X. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2018 festgesetzt worden.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 hat ergeben, dass eine Anpassung der Schmutzwasser- und der Niederschlagswassergebühr wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.

 

1.       Gebühren

 

Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr 2019 auf 2,30 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,20 €/m³) Die Niederschlagswassergebühr beläuft sich derzeit auf 0,99 € pro Quadratmeter versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche und steigt 2019 auf 1,00 €.

 

2.       Ergebnisvorträge

 

Nach der Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände, Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen.

 

Es können in der Gebührenkalkulation Vorträge aus den Betriebskostenabrechnungen 2015, 2016 und 2017 erfolgen. Die Vorträge wurden so gewählt, dass die Gebühren möglichst stabil bleiben und es auch in den nächsten Jahren nicht zu starken Gebührenschwankungen kommt.

 

 

2.1. Ergebnisvorträge Schmutzwasserbeseitigung:

 

Die Betriebskostenabrechnung für 2015 hat für die Schmutzwasserbeseitigung eine Überdeckung von 397.371,33 € ergeben. Dieses Ergebnis wurde bereits kostenmindernd in die Gebührenkalkulationen 2017 und 2018 vorgetragen.

 

Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2016 belief sich auf eine Überdeckung in Höhe von 193.885,66 € und wird mit 50% (96.942,83 €) in die Gebührenkalkulation 2019 vorgetragen.

 

Die Betriebskostenabrechnung 2017 weist eine Überdeckung von 244.565,60 € aus, die zu 50% (122.282,80 €) in die Gebührenkalkulation 2019 einfließt.

 

2.2. Ergebnisvorträge Niederschlagswasserbeseitigung:

 

Die Betriebskostenabrechnung 2015 hat eine Überdeckung von 465.136,61 € ergeben. Für die verbleibenden 20%, die bisher nicht vorgetragen wurden, besteht in der Gebührenkalkulation 2019 die letzte Möglichkeit. Der Vortrag beträgt 93.027,32 €.

 

Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2016 für die Niederschlagswasserbeseitigung weist eine Überdeckung in Höhe von 379.820,02 € aus, die zu 50% (189.910,01 €) in die Gebührenkalkulation 2019 einfließt.

 

Die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 in Höhe von 297.853,43 € wird zu 30% (89.356,03 €) in die Gebührenkalkulation 2019 vorgetragen.

 

 

3.       Gebühren Wasserzwischenzähler

 

Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,70 €. 2018 belaufen sich diese Kosten auf 25,76 € pro Zähler.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im Haushaltsjahr 2019 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.440.000,00 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 5.003.000,00 € erwartet.

 


Alternativen:

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