Betreff
Forum Wasserturm - Entwurf zur Verbesserung der Eingangssituation,
Beanstandung des Beschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 13. Juni 2018, TOP 9, durch die Bürgermeisterin
Vorlage
BM/0819/2018
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss  hebt seinen Beschluss zum Ausbau des Theaters am Wasserturm – TOP 9 der Sitzung vom 13.06.2018 -  auf.


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 13.06.2018 hat der Bau- und Umweltausschuss mehrheitlich den Ausbau des Forum Wasserturm gem. Beschlussvorlage der Verwaltung SIM/0761/2018 mit der Änderung beschlossen, dass die verwaltungsseitig vorgeschlagenen Einsparungen im Kostenvolumen von 130.000 € nicht realisiert werden sollten.

 

Zur Tagesordnung waren von Fraktionen diverse Änderungsanträge gestellt worden.

 

Aufgrund des Schreibens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.06.2018 mit Kritik am Ablauf der Sitzung und am Abstimmungsverfahren hat die Unterzeichnerin den vorgenannten Beschluss mit folgender Begründung gem. § 54 GO NW beanstandet:

 

Die Beschlussvorlage der Verwaltung SIM/0761/2018 war zunächst nicht Gegenstand der Tagesordnung, sondern lediglich die hierzu eingegangenen Änderungsanträge der Fraktionen. Ausweislich der Niederschrift hat der Ausschuss auf Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Juni 2018 die Beschlussvorlage der Verwaltung mit in die Tagesordnung aufgenommen. Ein rechtliches Erfordernis eine Änderung der Tagesordnung im Wege einer Abstimmung durchzuführen bestand zwar nicht, da der Antrag gem. § 4 letzter Satz der GeschO des Rates fristgemäß gestellt und damit auf die Tagesordnung zu nehmen war. Eine Behandlung ausschließlich von Änderungsanträgen macht auch keinen Sinn, wenn der Hauptantrag, also die Beschlussvorlage der Verwaltung, nicht Gegenstand der Tagesordnung ist.

 

Gem. § 20 der Geschäftsordnung des Rates ist über jeden Antrag gesondert abzustimmen. Bei mehreren Anträgen, die den gleichen Gegenstand betreffen, ist zunächst über den weitestgehenden Antrag abzustimmen. Wenn zweifelhaft ist, welches der weitergehende Antrag ist, entscheidet der Ausschussvorsitzende. Ausdrücklich ist dies nicht geschehen.

 

Dem Ausschussvorsitzenden steht grundsätzlich ein Entscheidungsspielraum zu, in welcher Reihenfolge gestellte Anträge behandelt werden müssen. Dabei ist der Grundsatz des Vorranges des weitergehenden Antrages insofern beachtlich, als dieser zumeist logisch die Erledigung der weniger weitgehenden Anträge zur Folge hat.

 

Ein Ausschussvorsitzender ist in der Entscheidung damit nicht frei, sondern hat diese nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Als Faustregel gilt insoweit der Grundsatz der Abstimmungsökonomie, d.h., dass der Beschlussvorschlag z.B. der Weitestgehende ist, der die anderen Beschlussvorschläge mit umfasst, weil dann über die weniger weitgehenden Beschlussvorschläge inhaltlich nicht mehr abzustimmen ist. Weitergehend ist ein Beschlussvorschlag auch dann, wenn er bei Zustimmung die Abstimmung über weniger weitgehende Alternativen sicher entbehrlich macht.

 

Insofern ist entscheidend, welcher Beschlussvorschlag die gravierendste Veränderung zum bestehenden Zustand oder zum Vorschlag der Beschlussvorlage vorsieht.

 

Im vorliegenden Fall hat der Ausschussvorsitzende ohne Angabe eigener Überlegungen nicht über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen lassen, der erkennbar erhebliche Aspekte des Beschlussvorschlages nicht umfasst. Angesichts des tatsächlichen, finanziellen und zeitlich umfassenderen Beschlussantrages spricht überwiegendes dafür, dass das Ermessen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zu behandeln, fehlerhaft überschritten wurde. Auch über die Änderungsanträge der Linken/Piratenpartei und der F.D.P.–Fraktion ist eine Abstimmung nicht erfolgt.

 

Im vorliegenden Fall ist es in der Sitzung laut dem Protokoll allerdings so gewesen, dass die übrigen Fraktionen im nachhinein ihr Einverständnis erklärt haben, dass sich durch den Beschluss über den Verwaltungsvorschlag die Diskussion über die einzelnen Anträge erübrigt haben. Wie dies auszulegen ist, ist unklar, denn dies wird gerade durch das Schreiben von Bündnis 90/Die Grünen vom 19.06.2018 gerügt.

 

Die Beanstandung des Beschlusses hat aufschiebende Wirkung.

 

Die Beanstandung hat zur Folge, dass der Bau- und Umweltausschuss seinen Beschluss zum Ausbau des Theaters am Wasserturm – TOP 9 der Sitzung vom 13.06.2018 -  aufheben muss, da dieser rechtswidrig ist. Soweit er dennoch bei seinem Beschluss verbleibt, so hat gem. § 54 Abs. 3 S. 2 GO der Rat über die Angelegenheit zu beschließen. Sollte dieser den rechtswidrigen Beschluss nicht aufheben, so erfolgte eine Beanstandung des Ratsbeschlusses und schlussendlich eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde.