Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die derzeitigen
Verkehrszeichen 314-10 und 314-20 (Parken Anfang und Ende) der
Straßenverkehrsordnung (StVO) zusätzlich mit dem Zusatzzeichen 1048-10 (nur
Personenkraftwagen) der Straßenverkehrsordnung auf den Gemeindestraßen
Winklerweg, Gottlieb-Daimler Straße, Brühler Weg sowie der L137 zwischen dem
Erlenweg und Marienburger Straße zu ergänzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Änderung des Bau- und Umweltausschusses umzusetzen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung stellt seit mehreren Monaten fest, dass die
Parkbuchten/Parkstreifen durch Anhänger belegt werden, die in der Regel zu
reinen Werbezwecken dort abgestellt werden. Eine Kontrolle durch die Verwaltung
hinsichtlich der 14-Tage-Regelung ( Anhänger dürfen maximal 14 Tage ohne
Bewegung geparkt werden) gemäß dem § 12 StVO führt nicht weiter, da die Halter
der Anhänger diese Regelungen kennen und die Anhänger zum nächsten freien
Stellplatz an den o.g. Straßen versetzen.
Dadurch kommt es zu einer ständigen Dauerbelegung der öffentlichen
Stellplätze für reine Werbezwecke.
Der einzige Lösungsansatz ist die Parkregelung auf
Personenkraftwagen zu beschränken.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen
keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
Weiterhin uneingeschränktes Parken mit Duldung der Werbeanhänger.