Betreff
Schuldnerberatung - Anpassung der Vereinbarung
Vorlage
FB2/0809/2018
Aktenzeichen
FB 2 / 6
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. (SKM) zur Schuldnerberatung dahingehend anzupassen, dass jährlich ab dem 01.01.2019 eine 1,5 %ige Steigerung des Zuschusses erfolgt.

 


Sachverhalt:

 

Die soziale Schuldnerberatung ist nach den Bestimmungen des SGB II und SGB XII Aufgabe des örtlichen Trägers der Sozialhilfe bzw. des kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Rhein-Kreis Neuss hat mit verschiedenen Trägern der Schuldnerberatungsstellen eine Leistungsvereinbarung getroffen, die eine kreisweite und bedarfsgerechte Versorgung sicherstellt und, orientiert an den Auslastungszahlen, in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut wurde.

 

Neben dem vom Rhein-Kreis Neuss vorgehaltenen und gesetzlich verpflichtenden Angebot, hält die Stadt darüber hinaus ein freiwilliges Angebot vor. In Meerbusch ist die Entschuldungshilfe des Sozialdienstes Katholischer Männer Neuss (SKM) tätig. Das „freiwillige Kontingent“, welches von der Stadt Meerbusch finanziert wird, beträgt 25 Std. wöchentlich, hinzu kommt das Stundenkontingent aufgrund der verpflichtenden Beratung nach den Bestimmungen des SGB II für Bezieher von SGB II-Leistungen (ca. 11 Stunden pro Woche). Für Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger steht in Meerbusch insgesamt somit ein Stundenbudget von ca. 36 Stunden für die Beratung durch den Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. (SKM) zur Verfügung.

 

Die eingesetzte Fachkraft des SKM hat montags ganztägig und freitags vormittags „Bürozeiten“ in Meerbusch-Büderich am Badener Weg 26. Außerhalb dieser offiziellen Sprechzeiten ist die Schuldnerberatung telefonisch zu erreichen und Termine erfolgen zusätzlich nach Vereinbarung. Der jährliche städt. Zuschuss beträgt aktuell seit vielen Jahren unverändert 28.116 €.

 

In einer Langzeitberatung werden gemeinsam existenzsichernde Maßnahmen getroffen, Haushaltspläne erstellt, Kontakte zu Gläubigern, Ämtern, Institutionen etc. aufgenommen und entsprechende Vereinbarungen getroffen. Das Ziel, das durch diesen ganzheitlichen Ansatz erreicht werden soll, ist, Ursachen und Auslöser der aktuellen Notsituation zu erkennen, den Ratsuchenden bei der aktiven Veränderung seiner Lebenssituation und des eigenen Verhaltens zu unterstützen und Lösungen zu erarbeiten.

 

Bereits seit November 2012, zuletzt in der Haushaltssitzung 2017, wurde der Sozialausschuss im Zusammenhang mit der Verlängerung der Vereinbarung mit dem SKM Neuss e.V. über die Finanzierung der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss umfänglich informiert. In der Vergangenheit haben auf hiesige Anregung verschiedene Gespräche zwischen dem Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss und der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungen im Rhein-Kreis Neuss stattgefunden, jedoch konnte eine Veränderung bei der Verteilung der sonstigen Drittmittel nicht erreicht werden. Die Verteilung dieser Mittel führt nach hiesiger Einschätzung für uns zu einem höheren städtischen Zuschussbedarf bei vergleichbaren Leistungen in den Kommunen.

 

Im Hinblick auf die langjährige und sehr gute Kooperation mit dem Träger sollte hier eine weitere Zusammenarbeit gefördert und erreicht werden. Hinzu kommt, dass die bestehende Vereinbarung seit Jahren nicht angepasst wurde. Um das notwendige und sinnvolle Angebot der Schuldnerberatung auch weiter vorhalten zu können, schlägt die Verwaltung daher vor, die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. dahingehend anzupassen, dass eine jährliche 1,5 %ige Zuschusssteigerung aufgrund kontinuierlich steigender Personal- und Sachkosten vorzunehmen ist. Dies entspricht auch der Handhabung in anderen bestehenden Vereinbarungen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt bei Produkt 050.331.010 Produkt-Konto 53180000:

 

Der bisher geplante Zuschuss erhöht sich für das Jahr 2019 um 421,74 €. Diese Mittel sind in die Haushaltsplanung für 2019 noch mit aufzunehmen. Zukünftig ist in den Folgejahren die Steigerung des Zuschusses um 1,5 % mit in die Haushaltsplanung aufzunehmen.

 


Alternativen: