Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 1.615.120,01 € gegen die All-gemeine Rücklage auszugleichen.
Des Weiteren wird die Allgemeine Rücklage i.H.v. 692.716,58 € zu Gunsten des Sonderpostens für den Gebührenausgleich belastet.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine, lediglich ein Passivtausch in der Bilanz.
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung 2016 wurde mit einem Fehlbedarf i.H.v. 2.728.300 € verabschiedet. Im Rahmen der Haushaltsausführung ist es gelungen, das geplante Defizit um rd. 1,1 Mio. € zu unterschreiten.
Gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO NRW) beschließt der Rat über die Behandlung des Jahresfehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2016 i.H.v. insgesamt 1.615.120,01 €.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 1.615.120,01 € gegen die Allgemeine Rücklage auszugleichen.
Darüber hinaus ist entsprechend den Erläuterungen des Anhangs gem. Nr. 1.1 und 2.3. der Passiva über eine Zuführung aus der Allgemeinen Rücklage an den Sonderposten für den Gebührenaus-gleich i. H. v. 692.716,58 € zu beschließen.
Dadurch wird die Allgemeine Rücklage i.H.v. 692.716,58 € zu Gunsten des Sonderpostens für den Gebührenausgleich belastet, da eine ergebniswirksame Abwicklung wegen des durch das Innenministerium gesetzten Abschlusstermins zum 31.03.2017 nicht mehr möglich war. Die Buchung ist daher ergebnisneutral als Bilanzbuchung (Passivtausch) vorzunehmen.