Betreff
Standortsuchverfahren für den nördlichen Konverter, Verabschiedung einer Resolution
Vorlage
BM/0752/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Resolution gegen einen Konverter in Osterath und beauftragt die Verwaltung, diese den Mitgliedern des Regionalrates, der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW zu übersenden.


Sachverhalt:

 

Am 31. Januar 2018 hatte das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW zu einem runden Tisch „Regionaler Einfluss auf die Konverter-Standortfestlegung“ in den Landtag eingeladen. An dem dreistündigen Gesprächstermin mit insgesamt 33 Teilnehmern unter Leitung von Staatssekretär Dammermann nahmen neben den Bürgermeisterinnen aus Kaarst und Meerbusch die Bürgermeister aus Neuss und Willich, Vertreter des Wirtschaftsministeriums, die Regierungspräsidentin sowie weitere Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf, die Bundesnetzagentur, Amprion als Vorhabenträgerin sowie der von Amprion beauftragte Gutachter, für den Regionalrat Landrat Petrauschke, sowie Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Grüne im Regionalrat und der Vorsitzende des Kreisplanungsausschusses.

 

Für die BNA hat Herr Erster Direktor Dr. Otte ausgeführt, dass Amprion als Vorhabenträgerin aufgefordert sei, bis September 2018 die Antragsunterlagen für das Ultranet zu überarbeiten. Auch wenn der Konverter selbst nicht Gegenstand der laufenden Bundesfachplanung sei sondern erst im Rahmen eines späteren Planfeststellungsverfahrens beantragt werde, müsse er im laufenden Verfahren zur Festlegung des Trassenkorridors „mitgedacht“ werden. Im Antrag für den Trassenkorridor habe Amprion deshalb die realisierbaren Konverterstandorte darzustellen. Aufgrund der aktuellen regionalplanerischen Ausweisung bestehe für den Standort 20, Dreiecksfläche ein Realisierungshinderungsgrund. Die BNA beabsichtigt, im 1. Quartal 2019 über den Antrag auf Bundesfachplanung zu entscheiden.

 

Aus dem Plenum heraus wurde das Gutachten als solches kritisiert und eingelassen, dass nicht alle in Betracht kommenden Standorte geprüft worden seien. Es fehlten nördliche Flächen auf dem Stadtgebiet Krefeld, die südlichen Standorte wie Gohr und Frimmersdorf hätten nicht ausgeschlossen werden dürfen. Auch der Standort II/Dreistädtedreieck wurde diskutiert, der sich zu rd. 25% auf Meerbuscher zu 65% auf Kaarster und zu 10% auf Willicher Stadtgebiet befindet. Allein auf Meerbuscher Stadtgebiet liegt die Fläche im Eigentum von 6 Eigentümern. Amprion hat kein Eigentum an der Fläche II.

 

Sowohl die BNA als auch die Landesregierung halten lt. eigener Erklärung im Termin die Abwägungen des Standortgutachtens und die Bewertung der Ergebnisse für plausibel.

 

Amprion hat wie bereits bei früheren Terminen erklärte, Standort 20/Dreiecksfläche Kaarst habe für die Vorhabenträgerin klare Priorität. Dies wurde inhaltlich fachlich begründet und damit, dass Amprion Eigentümer der Fläche sei.  Sollte sich der Standort allerdings wegen einer anderen regionalplanerischen Belegung nicht realisieren lassen, rücke automatisch Standort 2 – Osterath an die 1. Stelle.

 

Zum Suchverfahren ist anzumerken, dass insgesamt 51 Standorte geprüft wurden. Das Standortsuchverfahren wurde in 7 Gesprächskreisen auf Einladung von Amprion kommuniziert. An diesen Veranstaltungen war die Stadt Meerbusch allerdings nicht beteiligt, weil Standorte in Osterath über 2 Jahre überhaupt nicht mehr Gegenstand des Suchverfahrens waren.

 

Die Bezirksregierung hat im Termin zwei Handlungsoptionen vorgestellt, die BSAB-Fläche in Kaarst aufzuheben. Die Aufhebung der Belegung bedeutet nicht, dass dies im späteren Verfahren automatisch auch der Standort des Konverters ist, die Bundesnetzagentur hätte aber die Möglichkeit, sich für diesen Standort zu entscheiden, wenn er aus den übrigen Erwägungen heraus der beste Standort wäre.

 

Die Handlungsoptionen lassen sich wie folgt skizzieren:

 

a)    Der Regionalrat ändert den Regionalplan nur bezogen auf die Dreiecksfläche – Einzeländerung - ohne das gesamte Auskiesungskonzept aufzuschnüren. Die Verfahrensdauer würde aufgrund des verhältnismäßig geringen Abwägungsaufwandes mit rd. einem Jahr dargestellt.

 

b)    Das gesamte Auskiesungskonzept wird geändert. Eine solche Gesamtänderung ließe sich lt. Bezirksregierung mit Blick auf die Änderung des Landesentwicklungsplanes begründen. Der Bericht des geologischen Dienstes und der in Arbeit befindlichen Monitoring-Bericht würden Anlass für den Regionalrat bieten, sich mit der Thematik zu befassen. Es wäre sachgerecht, wenn der Regionalrat die Erkenntnisse des Monitoring-Berichtes zum Anlass nehmen würde, die Bezirksregierung mit der Fortschreibung des Auskiesungskonzeptes zu beauftragen. Der Regionalrat wäre in seinem späteren Beschluss zu BSAB-Flächen nicht gehindert, der Energiewende ein besonderes Gewicht zu geben. Als Zeitraum für eine Gesamtbearbeitung wurden mindestens 2 Jahre angegeben. Möglich, so die Bezirksregierung im Termin, sei ein politisches Signal des Regionalrates während des konkreten Beratungsprozesses schon vor einer finalen Beschlussfassung zur Herausnahme der Dreiecksfläche als Auskiesungsfläche, die es der BNA ermögliche, die Dreiecksfläche im Genehmigungsverfahren für die Bundesfachplanung nicht auszuschließen.

 

 

Amprion hat aus Sicht des Unternehmens die Eilbedürftigkeit von Entscheidungen mit den Worten „der Zug fährt“ deutlich gemacht.

 

Die Stadt hat nach Bekanntwerden des Gutachtens vom 28. Juni 2017 mit dem überraschenden Ergebnis, dass der Standort 2, der aufgrund des geringen Abstandes zur Wohnbebauung  bei zwei vorhergehenden Gutachten überhaupt nicht mehr betrachtet wurde und der Sondersitzung des Rates am 24.08.2017 versucht, durch Anträge an den Regionalrat die Belegung als Auskiesungsfläche aufzuheben. Alternativ wurde die Aufnahme einer Ausnahme nach § 6 Raumordnungsgesetz beantragt, die den Standort 20 als Konverterstandort grundsätzlich ermöglicht hätte. Die Anträge der Stadt und parallele Anträge von Amprion wurden abgelehnt.

Die ablehnende Entscheidung des Regionalrates hat zur Konsequenz, dass der bestbewerteste Standort 20/Dreiecksfläche nicht realisiert werden kann, wenn der Regionalrat sich zur Frage des Konverterstandortes nicht durch eine zeitnahe Entscheidung verhält.

 

Der Rat sollte aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit in einer Resolution Position beziehen und den Regionalrat auffordern, zeitnah eine Änderung des Regionalplanes in der Weise durchzuführen, dass der Standort 20/Dreiecksfläche als Konverterstandort von Amprion mit beantragt werden kann, was nach dem Vortrag der Bezirksregierung im Termin am 31.01.2018 offensichtlich juristisch und faktisch möglich ist.