Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Resolution gegen einen Konverter in Osterath und beauftragt die Verwaltung, diese den Mitgliedern des Regionalrates, der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW zu übersenden.
Sachverhalt:
Am 31. Januar 2018 hatte das Ministerium für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie NRW zu einem runden Tisch „Regionaler
Einfluss auf die Konverter-Standortfestlegung“ in den Landtag eingeladen. An
dem dreistündigen Gesprächstermin mit insgesamt 33 Teilnehmern unter Leitung
von Staatssekretär Dammermann nahmen neben den Bürgermeisterinnen aus Kaarst
und Meerbusch die Bürgermeister aus Neuss und Willich, Vertreter des
Wirtschaftsministeriums, die Regierungspräsidentin sowie weitere Vertreter der
Bezirksregierung Düsseldorf, die Bundesnetzagentur, Amprion als
Vorhabenträgerin sowie der von Amprion beauftragte Gutachter, für den
Regionalrat Landrat Petrauschke, sowie Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, FDP
und Grüne im Regionalrat und der Vorsitzende des Kreisplanungsausschusses.
Für die BNA hat Herr Erster Direktor Dr. Otte ausgeführt,
dass Amprion als Vorhabenträgerin aufgefordert sei, bis September 2018 die
Antragsunterlagen für das Ultranet zu überarbeiten. Auch wenn der Konverter
selbst nicht Gegenstand der laufenden Bundesfachplanung sei sondern erst im
Rahmen eines späteren Planfeststellungsverfahrens beantragt werde, müsse er im
laufenden Verfahren zur Festlegung des Trassenkorridors „mitgedacht“ werden. Im
Antrag für den Trassenkorridor habe Amprion deshalb die realisierbaren
Konverterstandorte darzustellen. Aufgrund der aktuellen
regionalplanerischen Ausweisung bestehe für den Standort 20, Dreiecksfläche
ein Realisierungshinderungsgrund. Die BNA beabsichtigt, im 1. Quartal 2019
über den Antrag auf Bundesfachplanung zu entscheiden.
Aus dem Plenum heraus wurde das Gutachten als solches
kritisiert und eingelassen, dass nicht alle in Betracht kommenden Standorte
geprüft worden seien. Es fehlten nördliche Flächen auf dem Stadtgebiet Krefeld,
die südlichen Standorte wie Gohr und Frimmersdorf hätten nicht ausgeschlossen
werden dürfen. Auch der Standort II/Dreistädtedreieck wurde diskutiert, der
sich zu rd. 25% auf Meerbuscher zu 65% auf Kaarster und zu 10% auf Willicher
Stadtgebiet befindet. Allein auf Meerbuscher Stadtgebiet liegt die Fläche im
Eigentum von 6 Eigentümern. Amprion hat kein Eigentum an der Fläche II.
Sowohl die BNA als auch die Landesregierung halten lt.
eigener Erklärung im Termin die Abwägungen des Standortgutachtens und die
Bewertung der Ergebnisse für plausibel.
Amprion hat wie bereits bei früheren Terminen erklärte,
Standort 20/Dreiecksfläche Kaarst habe für die Vorhabenträgerin klare
Priorität. Dies wurde inhaltlich fachlich begründet und damit, dass Amprion
Eigentümer der Fläche sei. Sollte
sich der Standort allerdings wegen einer anderen regionalplanerischen Belegung
nicht realisieren lassen, rücke automatisch Standort 2 – Osterath an die 1.
Stelle.
Zum Suchverfahren ist anzumerken, dass insgesamt 51
Standorte geprüft wurden. Das Standortsuchverfahren wurde in 7 Gesprächskreisen
auf Einladung von Amprion kommuniziert. An diesen Veranstaltungen war die Stadt
Meerbusch allerdings nicht beteiligt, weil Standorte in Osterath über 2 Jahre
überhaupt nicht mehr Gegenstand des Suchverfahrens waren.
Die Bezirksregierung hat im Termin zwei Handlungsoptionen
vorgestellt, die BSAB-Fläche in Kaarst aufzuheben. Die Aufhebung der Belegung
bedeutet nicht, dass dies im späteren Verfahren automatisch auch der Standort
des Konverters ist, die Bundesnetzagentur hätte aber die Möglichkeit, sich für
diesen Standort zu entscheiden, wenn er aus den übrigen Erwägungen heraus der
beste Standort wäre.
Die Handlungsoptionen lassen sich wie folgt skizzieren:
a) Der Regionalrat ändert den
Regionalplan nur bezogen auf die Dreiecksfläche – Einzeländerung - ohne
das gesamte Auskiesungskonzept aufzuschnüren. Die Verfahrensdauer würde
aufgrund des verhältnismäßig geringen Abwägungsaufwandes mit rd. einem Jahr
dargestellt.
b) Das gesamte Auskiesungskonzept
wird geändert. Eine solche Gesamtänderung ließe sich lt.
Bezirksregierung mit Blick auf die Änderung des Landesentwicklungsplanes
begründen. Der Bericht des geologischen Dienstes und der in Arbeit befindlichen
Monitoring-Bericht würden Anlass für den Regionalrat bieten, sich mit der
Thematik zu befassen. Es wäre sachgerecht, wenn der Regionalrat die
Erkenntnisse des Monitoring-Berichtes zum Anlass nehmen würde, die
Bezirksregierung mit der Fortschreibung des Auskiesungskonzeptes zu
beauftragen. Der Regionalrat wäre in seinem späteren Beschluss zu BSAB-Flächen
nicht gehindert, der Energiewende ein besonderes Gewicht zu geben. Als Zeitraum
für eine Gesamtbearbeitung wurden mindestens 2 Jahre angegeben. Möglich, so die
Bezirksregierung im Termin, sei ein politisches Signal des Regionalrates
während des konkreten Beratungsprozesses schon vor einer finalen
Beschlussfassung zur Herausnahme der Dreiecksfläche als Auskiesungsfläche, die
es der BNA ermögliche, die Dreiecksfläche im Genehmigungsverfahren für die
Bundesfachplanung nicht auszuschließen.
Amprion hat aus Sicht des Unternehmens die Eilbedürftigkeit
von Entscheidungen mit den Worten „der Zug fährt“ deutlich gemacht.
Die Stadt hat nach Bekanntwerden des Gutachtens vom 28. Juni
2017 mit dem überraschenden Ergebnis, dass der Standort 2, der aufgrund des
geringen Abstandes zur Wohnbebauung bei
zwei vorhergehenden Gutachten überhaupt nicht mehr betrachtet wurde und der
Sondersitzung des Rates am 24.08.2017 versucht, durch Anträge an den
Regionalrat die Belegung als Auskiesungsfläche aufzuheben. Alternativ wurde die
Aufnahme einer Ausnahme nach § 6 Raumordnungsgesetz beantragt, die den Standort
20 als Konverterstandort grundsätzlich ermöglicht hätte. Die Anträge der Stadt
und parallele Anträge von Amprion wurden abgelehnt.
Die ablehnende Entscheidung des Regionalrates hat zur
Konsequenz, dass der bestbewerteste Standort 20/Dreiecksfläche nicht realisiert
werden kann, wenn der Regionalrat sich zur Frage des Konverterstandortes nicht
durch eine zeitnahe Entscheidung verhält.
Der Rat sollte aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit in
einer Resolution Position beziehen und den Regionalrat auffordern, zeitnah eine
Änderung des Regionalplanes in der Weise durchzuführen, dass der Standort
20/Dreiecksfläche als Konverterstandort von Amprion mit beantragt werden kann,
was nach dem Vortrag der Bezirksregierung im Termin am 31.01.2018 offensichtlich
juristisch und faktisch möglich ist.