Betreff
Einziehung einer Teilfläche des Fußweges und der Grünanlage Karl-Arnold-Straße
Vorlage
FB5/0740/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, Teile des Fußweges und der Grünanlage Karl-Arnold-Straße (Gemarkung Büderich, Flur 35, Flurstück 572 und Teile des Flurstückes 571 gem. beiliegendem Plan) einzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren nach

§ 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein Westfalen durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Die im beiliegenden Lageplan markierten Grundstücke der Grünanlage Karl-Arnold-Straße werden im Zuge einer geplanten Wohnbebauung verkauft.

Die betroffenen Grundstücke bzw. Grundstücksteile wurden mit der amtlichen Bekanntmachung vom 09.09.1978 gewidmet.

Im Zuge des geplanten Bauvorhabens entfallen der Weg sowie dieser Teil der Grünanlage. Der Käufer wird sich im  Kaufvertrag verpflichten, in Absprache mit der Stadt eine neue Wegeverbindung durch die Grünanlage zur Karl-Arnold-Straße herzustellen. Nach Fertigstellung wird dieser dann gewidmet und damit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

 

Durch den Verkauf der Flächen und den anschließenden Neubau des Weges haben die bisherigen Flächen keine Verkehrsbedeutung mehr. Die Einziehung ist daher rechtlich zulässig und geboten. Hierfür ist allein maßgeblich, ob die öffentlichen Flächen entbehrlich sind oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Dies ist aus den vorgenannten Gründen der Fall.

 

Daher ist ein Einziehungsverfahren gem. § 7 Abs.4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein Westfalen einzuleiten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine

 


Alternativen:

 

Keine