Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, Teile des Fußweges und
der Grünanlage Karl-Arnold-Straße (Gemarkung Büderich, Flur 35, Flurstück 572
und Teile des Flurstückes 571 gem. beiliegendem Plan) einzuziehen. Die
Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren nach
§ 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein Westfalen durchzuführen.
Sachverhalt:
Die im beiliegenden Lageplan markierten Grundstücke der Grünanlage Karl-Arnold-Straße werden im Zuge einer geplanten Wohnbebauung verkauft.
Die betroffenen Grundstücke bzw. Grundstücksteile wurden mit der amtlichen Bekanntmachung vom 09.09.1978 gewidmet.
Im Zuge des geplanten Bauvorhabens entfallen der Weg sowie dieser Teil der Grünanlage. Der Käufer wird sich im Kaufvertrag verpflichten, in Absprache mit der Stadt eine neue Wegeverbindung durch die Grünanlage zur Karl-Arnold-Straße herzustellen. Nach Fertigstellung wird dieser dann gewidmet und damit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Durch den Verkauf der Flächen und den anschließenden Neubau des Weges haben die bisherigen Flächen keine Verkehrsbedeutung mehr. Die Einziehung ist daher rechtlich zulässig und geboten. Hierfür ist allein maßgeblich, ob die öffentlichen Flächen entbehrlich sind oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Dies ist aus den vorgenannten Gründen der Fall.
Daher ist ein Einziehungsverfahren gem. § 7 Abs.4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein Westfalen einzuleiten.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine
Alternativen:
Keine