Betreff
Schulentwicklung im Bereich der weiterführenden Schulen in Meerbusch, Durchführung einer Elternbefragung
Vorlage
DezII/294/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Befragung der Eltern der Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Klassen der Meerbuscher Grundschulen vorzubereiten. Die Befragung soll vor Beginn der Sommerferien (09.07.2012) durchgeführt werden und die Schulformen Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium und Sekundarschule erfassen. Die Schulleitungen der städt. Realschule und der städt. Hauptschule werden gebeten, unter Einbeziehung von Schulleitungen der Sekundarstufe II, ein Konzept zu erstellen, in dem organisatorische und pädagogische Aspekte einer Sekundarschule im Rahmen eines neu zu entwickelnden Schulprogramms miteinander verbunden werden und auf der Basis einer Kooperation mit einer Schule der Sekundarstufe II in Meerbusch den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ermöglicht.

 


 

 

Sachverhalt:

 

Analog der Schülerzahlenentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich auch in Meerbusch spürbare Veränderungen im Schüleraufkommen vollzogen. Die demografische Entwicklung kumuliert mit der gesellschaftlichen Bedeutung der Schulabschlüsse. Eine zunehmende Anzahl von Eltern fragt eine Schulform nach, die längeres gemeinsames Lernen ermöglicht und konkrete Wege zum Abitur aufzeigt.

 

Auf der Grundlage von Leitlinien für die Gestaltung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen, die bis zum Jahre 2023 Bestand haben sollen, haben die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 20. Oktober 2011 im Landtag das 6. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen, welches am 22. November 2011 in Kraft getreten ist. Die daraus folgenden untergesetzlichen Vorschriften müssen noch erarbeitet werden.

 

Kernstück der Änderung ist die Einführung der Sekundarschule als einer weiteren Schulform des längeren gemeinsamen Lernens (siehe hierzu auch den als Anlage beigefügten Leitfaden des Ministeriums für Schulen und Weiterbildung des Landes NRW für Schulen und für Gemeinden, die eine Sekundarschule errichten wollen).

 

Mit dieser Schulform soll dem Wunsch vieler Eltern entsprochen werden, die den Bildungsweg ihrer Kinder länger offen halten wollen. Die Schulform führt zu allen Schulabschlüssen der Sekundarstufe I und ermöglicht durch eine verbindliche Kooperation mit einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg den Anschluss an die gymnasiale Oberstufe. Sie umfasst die Jahrgänge
5 bis 10. Der Errichtungsgröße beträgt mindestens 3 Züge. Mit nur jeweils 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse sind die Klassen kleiner als an anderen weiterführenden Schulformen. Durch günstige Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen sollen Schüler mit besonderen Begabungen gemeinsam mit Schülern, deren Kompetenz und Fähigkeiten noch nicht so weit entwickelt sind, individuell und gezielt gefördert werden. Damit soll eine in vielen Fällen falsche frühzeitige Zuordnung zu einem bestimmten Bildungsgang verhindert werden.

 

In den Klassen 5 und 6 wird unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Förderung gemeinsam gelernt (integriert). Ab Klasse 7 kann der Unterricht integriert, teilintegriert oder in einer kooperativen Organisationsform erteilt werden. In der teilintegrierten Form werden ab Klasse 7 unter Beibehaltung der Klassenverbände in einzelnen Fächern Neigungs- und Leistungsprofile gebildet. In der kooperativen Form werden entweder schulformbezogene Klassen (entsprechend Hauptschule, Realschule und Gymnasium) gebildet oder es werden ab Klasse 7 zwei Bildungsgänge auf unterschiedlichen Anforderungsebenen (Grund- und Erweiterungsebene) eingerichtet. Als Teil des päd. Konzeptes ist die Möglichkeit der gemeinsamen Beschulung von Schülern und Schülerinnen mit und ohne Behinderungen vorzusehen.

 

Die vom Schulministerium noch zu entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen der Real- und Gesamtschule. Da Sekundarschulen auch gymnasiale Standards gewährleisten sollen, werden neben Lehrkräften der Lehrerlaufbahnen der Sekundarstufe I zu einem Drittel der Lehrerplanstellen Gymnasialstellen ausgewiesen. Das Schulleitungsteam entspricht dem einer Gesamtschule (Schulleiter, stellv. Schulleiter, didaktischer Leiter, Abteilungsleiter Klassen 5 – 7,  Abteilungsleiter Klassen 8 – 10.) Die Unterrichtsverpflichtung beträgt 25,5 Std..

 

Sekundarschulen werden grundsätzlich als Ganztagsschulen geführt und erhalten einen 20%-igen Zuschlag in der Lehrerzuweisung.

 

Teilstandortbildungen sind möglich: entweder mit allen Parallelklassen bestimmter Jahrgangsstufen an einem Standort und den anderen Jahrgangsstufen an einem anderen Standort oder jeweils ein Teil der parallelen Klassen aller Jahrgangsstufen an einem Teilstandort und dem anderen Teil der Parallelklassen an einem anderen Standort.

 

Die Sekundarschule hat zwar keine eigene Oberstufe, geht aber eine oder mehrere verbindliche Kooperationen mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein (Kooperationsvereinbarung).

 

 

 

1. Sekundarstufe I und II an allgemeinbildenden Schulen in Meerbusch

 

1.1. Entwicklung der Schülerzahlen

 

Zeitversetzt zur Entwicklung im Primarbereich ist die Entwicklung der Schülerzahlen in den Meerbuscher Schulen des Sekundarbereiches verlaufen. Nach einem starken Abfall bis 1990 und kontinuierlichem Wiederanstieg in den Folgejahren verharrt die Schülerzahl seit dem Jahr 2000 in etwa auf gleichem Niveau. Insgesamt ist die Anzahl der Sekundarschüler im Vergleichszeitraum 1980 bis 2010 um 29% gesunken.

chüler an Meerbuscher Sekundarschulen

1980 - 2010

 

 

Mit der Einführung des „G 8“ an den Gymnasien im Schuljahr 2010/11 wird die Schülerzahl weiter fallen. 

 

 

1.2 Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule 

 

Parallel zur Entwicklung der Schülerzahlen hat ein geändertes Elternwahlverhalten zu einer unterschiedlichen Entwicklung der Schülerzahlen in den einzelnen Schulformen geführt.

 

 

Maria-Montessori-Gesamtschule: gegründet 1989, im Aufbau bis 1996, ab 1997 im Vollausbau

 
 


1.2.1 Hauptschule

 

Am stärksten betroffen vom Rückgang der Schülerzahlen ist auch in Meerbusch die Hauptschule. Bei einem insgesamten Schülerrückgang von 29% innerhalb eines 30-Jahreszeitraumes hat die Hauptschule 78% der Schülerinnen und Schüler verloren. Als Folge dieser Entwicklung wurden im Jahre 1985 die seinerzeitige Hauptschule in Lank, 4 Jahre später die Hauptschule in Büderich geschlossen.

 

Im Jahr 2010 wechselten nur noch 3,7 % der Meerbuscher Grundschüler zur Hauptschule. Damit lag die Nachfrage von Schülern aus Meerbuscher Grundschulen deutlich unter dem Durchschnitt des Rhein-Kreises Neuss mit 9,5% und des Landes NRW mit 12,7%. Im Schuljahr 2011/12 wählten
2,9 % der Eltern Meerbuscher Grundschüler die Hauptschule.

 

Die Mindestanmeldezahl von 18 Schülern zur Bildung einer Eingangsklasse konnte in den abgelaufenen 3 Schuljahren nur knapp und nur durch Aufnahme auswärtiger Schüler erreicht werden. Bezogen auf die Gesamtschülerzahl der Hauptschule beträgt die Quote der auswärtigen Schüler 17%.

 

Es steht zu befürchten, dass im kommenden Schuljahr 2012/13 die Mindestanzahl von
18 Anmeldungen nicht erreicht wird. Sollte diese Befürchtung Realität werden, könnte keine Eingangsklasse mehr gebildet werden und die Schule befände sich kraft Gesetzes im Zustand der Auflösung. Eine eigene Steuerungsmöglichkeit hätte die Stadt selbst nicht mehr, als Schulträger könnte sie nur noch festlegen, wie die Schule aufgelöst wird (sofortige Auflösung oder sukzessive Auflösung).

 

 

1.2.2 Realschule

 

Einen deutlichen Schülerrückgang hat auch die Realschule zu verzeichnen. Dem Abschmelzen der Schülerzahlen um rd. 45% innerhalb von 30 Jahren wurde durch Auflösung der Realschule Büderich im Schuljahr 1991/92 Rechnung getragen. Die 4-zügige Realschule Osterath hatte nach Schließung des Standortes Büderich stets eine ausreichende Anzahl von Anmeldungen um 4 Eingangsklassen bilden zu können. Im Umfang einer Klasse werden Auswärtige und zwar i.d.R. (gute) Schüler aus der Stadt Willich aufgenommen, obwohl auch dort ein Realschulangebot besteht. Auf die gesamte Schülerzahl beträgt die Quote der auswärtigen Schüler 20%. Im Schuljahr 2011/12 wählten rd. 14% der Eltern Meerbuscher Grundschüler die Realschule.

 

Mit einer Übergangsquote von 17,7% im Jahr 2010 bezogen auf Meerbuscher 4. Klässler liegt die Quote unter dem Durchschnitt des Rhein-Kreises Neuss mit 27,1% und des Landes NRW mit 28,4%.

 

Sollte an der Hauptschule keine Eingangsklasse mehr gebildet werden können, werden voraussichtlich potentielle Hauptschüler an der Realschule Osterath oder der Gesamtschule angemeldet. Die Realschule, die ohnehin schon die Leidtragende der stetig steigenden Übergangsquoten zum Gymnasium ist, wird als mittlerer Bildungsgang dann noch die Verluste aus den Potentialen der Hauptschule kompensieren.

 

 

1.2.3 Maria-Montessori-Gesamtschule

 

Die Schülerzahlen der im Jahre 1990 gegründeten 4-zügigen Maria-Montessori-Gesamtschule sind seit Gründung stabil. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre meldeten rd. 27% der Eltern von Meerbuscher Grundschülern ihr Kind an der Gesamtschule an. Das Anmeldeverfahren zur Gesamtschule ist denen der übrigen weiterführenden Schulen in Meerbusch vorgeschaltet; von daher kann davon ausgegangen werden, dass die Anmeldezahlen der vergangenen Jahre die sind, die dem Wahlverhalten der Eltern entsprochen hat.

 

Da die Stadt Kaarst keine eigene Gesamtschule vorhält, werden regelmäßig auch Kinder aus der Nachbarstadt an der Gesamtschule aufgenommen. In den letzten 3 Jahren waren allein in der Jahrgangsstufe 5 zwischen 20 und 26 auswärtige Schüler, überwiegend aus der Stadt Kaarst, in begrenzter Anzahl auch aus anderen Städten, da das Schulgebäude baulich für die Beschulung von Kindern mit Hörschädigungen eingerichtet ist. Im kommenden Schuljahr werden 25 Schüler aus Kaarst aufgenommen. Seit dem Schuljahr 2009/10 wurde jahrgangsweise aufsteigend eine integrative Gruppe zur zieldifferenzierten Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen eingerichtet.  

 

Aufgrund von Aufnahmekapazität und einem im Verhältnis zu den anderen Schulformen mit 32 % hohem Auswärtigenanteil wurden in den letzten 3 Jahren 57 bzw. 55 Grundschüler aus Meerbusch abgelehnt. Bei einer Anmeldequote von 27% lag die durchschnittliche Abweisungsquote bei 40%. Bei den Anmeldungen für das kommende Schuljahr mussten 67 Schüler abgewiesen werden, dies entspricht einer Abweisungsquote von 32%.

 

Unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität und der Aufnahme auswärtiger Schüler betrug die Übergangsquote im Jahr 2010 17,5 % und liegt damit über dem Durchschnitt des Rhein-Kreises Neuss mit 14,7% und unter dem des Landes NRW mit 19,0%. Im Schuljahr 2011/12 betrug die Übergangsquote Meerbuscher Grundschüler 16,8 %.

 

Gesicherte Erkenntnisse darüber, an welchen Schulen die abgewiesenen Schülerinnen und Schüler in der Vergangenheit angemeldet wurden, bestehen nicht. Aufgrund des Anmeldeüberhangs an Gesamtschulen in Nachbarstädten ist nicht davon auszugehen, dass Grundschüler aus Meerbusch dort Aufnahme gefunden haben. Nach den Erfahrungen des Schulleiters der hiesigen Realschule bei Anmeldegesprächen mit Eltern kann angenommen werden, dass ein Teil der an der Gesamtschule abgewiesenen Schülerinnen und Schüler an der Realschule aufgenommen wurde.

 

 

1.2.4 Gymnasien

 

Den geringsten Schülerverlust mit 35% hatten im Betrachtungszeitraum die beiden Meerbuscher Gymnasien. Sowohl das städt. Mataré- als auch das städt. Meerbusch-Gymnasium haben im Schuljahr 2011/12 je 5 Eingangsklassen gebildet. Ingesamt wird das Mataré-Gymnasium derzeit von 992 Schülern besucht, davon 363 in der Oberstufe, das Meerbusch-Gymnasium wird von 964 Schülern besucht, davon 451 in der Oberstufe.

 

Anders als bei der Maria-Montessori-Gesamtschule und der Realschule Osterath, die in der Vergangenheit jeweils eine hohe Quote auswärtiger Schüler verzeichnet haben, orientieren sich jährlich in erheblicher Anzahl Grundschüler aus Meerbusch an Gymnasien nach Düsseldorf und Krefeld. 

 

 

Schuljahr 2009/10: Wechsel in Nachbarstädte: 133;  Aufnahmen aus Nachbarstädten:  10

Schuljahr 2010/11: Wechsel in Nachbarstädte: 80;  Aufnahmen aus Nachbarstädten:    21                              

Schuljahr 2011/12: Wechsel in Nachbarstädte: 97;  Aufnahmen aus Nachbarstädten:    17

 

 

Die Übergangsquoten Meerbuscher Viertklässler zu Gymnasien (einschl. auswärtige Gymnasien) haben sich in der Vergangenheit stetig gesteigert und heben sich mit 62,2 % im Schuljahr 2010/11 (66,9% im Schuljahr 2011/12) deutlich vom Durchschnitt des Rhein-Kreises Neuss mit 48,1% und dem des Landes NRW mit 39,3% ab.

 

2. Schulentwicklung in den Nachbarkommunen

 

Wie Meerbusch verzeichnen auch die Nachbarkommunen einen Rückgang der Schülerzahlen und ein geändertes Elternwahlverhalten und sind ebenfalls mit der Anpassung der Schulentwicklungsplanung befasst. Von besonderer Relevanz für die hiesige Planung sind dabei die Planungen der Nachbarstädte Willich und Kaarst.

 

Die Stadt Willich hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Einrichtung einer 2. Gesamtschule zum Schuljahr 2012/13 beantragt. In der Stadt Kaarst ist ebenfalls die Diskussion um die Weiterentwicklung der Schullandschaft aufgenommen. In der Nachbarstadt Krefeld wird derzeit der Schulentwicklungsplan überarbeitet. Es stehen mehrere Modelle zur Debatte, die sowohl weitere Gesamtschulen als auch Sekundarschulen unter Fortfall von Haupt- und Realschulen beinhalten.

 

Bei Errichtung der 2. Gesamtschule in Willich ist von einem Rückgang der Schülerzahlen der städt. Realschule auszugehen. Die Errichtung einer Schulform des längeren gemeinsamen Lernens in der Stadt Kaarst wird die Aufnahmekapazität der Maria-Montessori-Gesamtschule zugunsten Meerbuscher Grundschüler deutlich verbessern.

 

 

3. Weiterentwicklung der Schullandschaft in Meerbusch

 

Vor dem Hintergrund der vorstehend dargestellten demografischen Entwicklung, der Änderung des Elternwahlverhaltens und den zu erwartenden Auswirkungen durch Veränderungen der Schulorganisation in den Nachbarkommunen hatte die Verwaltung in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Schule im Sommer des vergangenen Jahres die Abgabe einer Interessensbekundung zur Teilnahme am Schulversuch Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2012/2013 vorgeschlagen. Aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster konnte das Verfahren nicht weiterbetrieben werden.

 

Auf der Basis der 6. Schulrechtsänderung vom 22. November 2011 ergibt sich rechtlich für Meerbusch die Möglichkeit, auch mit der Errichtung einer Sekundarschule eine weitere Schulform des längeren gemeinsamen Lernens in Meerbusch zu schaffen und damit auf das geänderte Wahlverhalten zu reagieren. 

 

Grundsätzlich ist für die Errichtung einer neuen Schule maßgeblich, ob hierfür ein Bedürfnis im Sinne des Schulgesetzes NW gegeben ist und die erforderlichen Schülerzahlen für 5 Jahre aus der Schulentwicklungsplanung nachweisbar sind.

 

Für eine Sekundarschule gelten als Errichtungsgröße mindestens 3 Züge mit jeweils 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse, mithin 75 Schüler. Für eine Gesamtschule gelten aufgrund der
6. Schulrechtsänderung als Errichtungsgröße mindestens 4 Züge mit jeweils 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse, mithin 100 Schüler.

 

Das Vorliegen eines Bedürfnisses muss in Meerbusch im Rahmen einer Elternbefragung ermittelt werden, da aufgrund der Abweisungen Meerbuscher Grundschüler an der Maria Montessori-Gesamtschule allein – 57 in den Schuljahren 2009/10 und 2010/2011, 55 im Schuljahr 2011/2012 – ein Bedürfnis zur Einrichtung einer 2. Gesamtschule nicht nachgewiesen werden kann.

 

In eine Befragung dürfen ausschließlich Eltern aus Meerbusch einbezogen werden, deren Kind eine Grundschule besucht. Bei Errichtung einer neuen Schule in Meerbusch im Schuljahr 2013/14 würde diese Befragung die Eltern der Drittklässler und Zweitklässler des Schuljahres 2011/12 betreffen.

 

Nach gemeinsamer Auffassung von Arbeitskreis Schule und Verwaltung sollte in der Elternbefragung neben den vor Ort vorhandenen Schulformen – Hauptschule, Realschule, Gesamtschule und Gymnasien – auch das Interesse der Errichtung einer Sekundarschule abgefragt werden. Voraussetzung für eine Elternbefragung, in der auch die Sekundarschule als mögliche neue Schulform für Meerbusch angeboten wird, ist die Erstellung eines päd. Konzeptes und eine ausführliche Elterninformation zur neuen Schulform.

 

Konzeptionell sollte sich die neue Schulform als eine sinnvolle Weiterentwicklung des Schulangebotes in Meerbusch darstellen und organisatorische und pädagogische Aspekte im Rahmen eines neu zu entwickelnden Schulprogramms miteinander verbinden. Bestandteil ist eine Kooperation mit einer gymnasialen Oberstufe, die nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 den gymnasialen Bildungsgang und deren erfolgreichen Abschluss ermöglicht. Die Konzepterarbeitung kann auf der Grundlage des päd. Konzept, welches für die Gemeinschaftsschule erarbeitet wurde, erfolgen, da beide Schulsysteme ähnlich sind.

 

Die Erarbeitung muss durch die Schulleitungen der städt. Hauptschule und der städt. Realschule in Zusammenarbeit mit Schulleitungen der Sekundarstufe II erfolgen. Soweit Fragen der Organisation und Ressourcenbereitstellung betroffen sind, soll das Konzept von der Verwaltung begleitet werden.

 

Das päd. Konzept sowie der Fragebogen zur Elternbefragung sollen dem Ausschuss für Schule, Sport in einer Sondersitzung am 15.05.2012 vorgestellt werden. Im Anschluss daran ist eine breite Information u.a. durch Informationsveranstaltungen für Eltern vorgesehen.

 

Die Elternbefragung selbst soll vor den Sommerferien erfolgen, um ggf. rechtzeitig vor den Herbstferien einen Antrag auf Errichtung einer neuen Schule in Meerbusch mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf stellen zu können.

 

Maßgeblich für den Antrag und die Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulausfsicht ist u.a. ein klares Elternvotum. Ob die neue Schulform tatsächlich eingerichtet wird, entscheidet sich nach dem Anmeldeverfahren, in dem die erforderliche Mindestzügigkeit erreicht werden muss (3 Klassen mit mindestens 25 Schülern = 75 Schüler).

 

 

Mit der Errichtung einer Sekundarschule oder einer 2. Gesamtschule wäre die Schließung der Realschule und der Hauptschule verbunden, die dann im Schuljahr 2013/14 keine Eingangsklassen mehr bilden würden. Schüler dieser Schulformen würden in ihrem bisherigen Bildungsgängen weiter beschult, die neue Schulform würde sich jahrgangsweise aufbauen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Terminplanung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Datum

KW

 

13. 3.12

11

Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport ►  Beschlussempfehlung an den Rat, eine Elternbefragung durchzuführen

29. 3.12

15

Rat

Beschlussfassung zur Durchführung einer Elternbefragung

 

19.3 - 27. 4.12

12 - 17

Erstellung eines organisatorischen und pädagogischen Konzeptes für eine Sekundarschule durch Schulleitungen der städt. Realschule und städt. Hauptschule in Zusammenarbeit mit Schulleitungen der Sekundarstufe II und der Verwaltung

15.5.12

20

Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Sport ►

Vorstellung des Konzeptes und des Fragebogens

4. - 15.6.12

23 - 24

breite Information, u.a. Informationsveranstaltungen für Eltern zum Konzept einer Sekundarschule/Gesamtschule

25.6. - 6.7.12

26 - 27

Elternbefragung

9. - 13.7.12

28

Auswertung der Elternbefragung

9.7 - 21.8.12

28 - 34

Sommerferien

20.9.12

38

Ausschuss für Schule und Sport 

Beschlussempfehlung an den Rat zur Errichtung einer neuen Schule

27.9.12

37

Rat

Entscheidung über die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf

30.9.12

39

Abgabe des Antrages an die Bezirksregierung Düsseldorf

bis 31.12.2012

 

Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf

Februar 2013

 

Anmeldungen

Sommer 2013

 

Errichtung der neuen Schule

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

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