Betreff
Aktueller Sachstand Zuwanderung
Vorlage
FB2/0207/2017
Aktenzeichen
FB 2 / 7
Art
Informationsvorlage

 

 

Zum Jahresbeginn 2017 wurde in Nordrhein-Westfalen das System, mit dessen Hilfe die Zahl der Flüchtlinge erfasst sowie ihre Verteilung auf die einzelnen Kommunen organisiert wird, umgestellt. Um den betroffenen Kommunen eine gewisse Vorbereitungszeit und Planungssicherheit einzuräumen, wird seitdem vorab abgestimmt, in welchem Zeitraum wie viele Flüchtlinge maximal von diesen aufzunehmen sind.

 

 

Zum 28.02.2018 war die Quote im Rahmen der Aufnahmeverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz mit 80,7% (221 Personen) in Meerbusch erfüllt. Somit bestünde für noch 53 Personen eine Aufnahmeverpflichtung. Derzeit kommt es nur vereinzelt zu Zuweisungen.

 

 

Bei der sogenannten Wohnsitzauflage besteht eine vorläufige Erfüllungsquote von 33,86%, dies entspricht noch 281 Personen, die in der Stadt Meerbusch ihren Wohnsitz nehmen müssten, um auf 100% zu kommen (Stand 15.04.2018). Von den zum Jahresanfang für die 11KW mit der Bezirksregierung vereinbarten Zuweisungen mit Wohnsitzauflage für Meerbusch von 50 bis 60 Personen (10 Personen pro Woche) wurden mit Stand zum 31.03. 2018 erst 30 Personen tatsächlich zugewiesen.

 

 

Lt. Einer Mitteilung des Städte-und Gemeindebundes vom 25.04.2018 hat die Landesregierung  beschlossen, das Aufnahmesystem zur Steuerung von asylsuchenden Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen erneut umzustellen. Zur Realisierung dieses Vorhabens hat sie einen Stufenplan gebilligt, der in drei Schritten umgesetzt wird und die dafür notwendigen Maßnahmen beinhalten soll. Ziel sei es, den Kommunen in Nordrhein-Westfalen künftig möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen. „Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die grundsätzliche Entscheidung des Landeskabinetts, die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden neu zu strukturieren und damit die Kommunen zu entlasten.

 

 

 

 

 

I. Fallzahlen

 

 

 

 

 

 

II. Aufteilung der Zuweisungen mit Wohnsitzauflage in 2018

 

 

Die bisher aufgenommenen 30 Personen mit einer Wohnsitzauflage kamen aus folgenden Ländern:

 

Herkunftsland

Personen

Syrien

13

Türkei

9

Aserbaidschan

5

Guinea

2

Eritrea

1

 

 

 

 

 

 

 

III.  Aktuelle Belegung der Unterkünfte, Stand 31.03 2018

 

 

 

Unterkunft

Soll

Ist

Freie Plätze*

Lank-Latum
Am Heidbergdamm 2

120

98

+22

Bösinghoven
Bösinghovener Str. 57

28

9

+19

Büderich
Cranachstr. 2

90

68

+22

Osterath

Fröbelstr. 4

152

73

+79

Büderich

Hülsenbuschweg 1-7

186

116

+70

Osterath
Neusser Feldweg 51

entfällt ab Juli 2018

40

15

+25

Strümp
Paul-Jülke-Str. 3

entfällt ab Juli 2018

56

17

+39

Osterath
Strümper Str. 81+83

35

35

0

Gesamt

707

431

276

Privatwohnungen

47

47

0

 

 

 

Die bisherige Unterkunft „Uerdinger Straße“ wurde zwischenzeitlich als Mietwohnung umgestaltet und ist seit Oktober 2017 an zwei anerkannte Flüchtlingsfamilien, eine neunköpfige und eine dreiköpfige Familie, von der Stadt als Hauptmieter untervermietet.

Die Unterkünfte „Paul–Jülke-Straße“ und „Neusser Feldweg“ werden zum 30.06.2018 geschlossen. Der Mietvertrag für den „Neusser Feldweg“ läuft wie geplant aus. Das Gemeindezentrum „Paul-Jülke-Straße“ soll einer anderen nicht städtischen Nutzung zugeführt werden. Die dort noch untergebrachten Flüchtlinge werden sozial verträglich auf die Unterkünfte umverteilt.

Die o.g. Kapazitäten verschieben sich damit auf 611 Plätze im Soll und die freien Plätze auf 212.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IV. Herkunftsländer der Bewohner städtischer Unterkünfte und Privatwohnungen

Stand 31.03.2018

 

 

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Gesamt

Afghanistan

41

Indien

6

Nigeria

20

478

Ägypten

3

Irak

57

Pakistan

20

Albanien*

1

Iran

25

Russland

6

Algerien

8

Kongo

2

Serbien*

18

Armenien

12

Kosovo*

10

Somalia

8

Aserbaidschan

18

Libanon

7

Sri Lanka

8

Bangladesch

18

Liberia

1

Syrien

42

Bosnien*

1

Mali

0

Tadschikistan

6

China

5

Marokko

6

Türkei

22

Eritrea

17

Mazedonien*

7

Ukraine

3

Georgien

11

Mongolei

3

staatenlos

0

Ghana*

17

Montenegro*

2

Deutschland

4

Guinea

40

Myanmar

1

ungeklärt

2

 

*Personen aus sicheren Herkunftsländern insgesamt: 56

 

 

VI. Altersstruktur der untergebrachten Flüchtlinge

0-2

Jahre

3-5

Jahre

6-9

Jahre

10-16

Jahre

17-20

Jahre

21-30

Jahre

31-50

Jahre

> 50

Jahre

0-20

Jahre

Gesamt

Bösinghoven

1

1

0

0

1

5

5

0

3

13

Büderich

21

17

7

10

19

74

57

11

74

216

Lank

3

8

2

2

2

41

36

7

17

101

Nierst

0

0

0

0

0

0

1

0

0

1

Osterath

8

6

19

21

11

22

31

7

65

125

Strümp

0

0

0

0

1

14

7

0

1

22

Gesamt

33

32

28

33

34

156

137

25

160

478

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter