Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die I. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Meerbusch (Anlage A) zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Städte- und Gemeindebund hat zum 19.07.2017 in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz NRW eine neue Muster-Satzung über die Abfallentsorgung herausgegeben. Im Wesentlichen werden darin die Verweise auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Elektro- und Elektronikgesetz und das Batteriegesetz aktualisiert. Diese redaktionellen Änderungen werden in §§ 1 bis 3 der I. Änderungssatzung umgesetzt.
Mit den §§ 4, 6 und 7 werden die Aufzählungen der Restabfallbehälter durch den neu eingeführten 60 Liter Restabfallbehälter ergänzt.
Die Ausnahmeregelung in § 10 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung zur Benutzung von Restabfallsäcken anstelle von Restabfallbehältern ist seit Jahren nicht mehr angewandt worden. Sie wird mit § 4 der I. Änderungssatzung abgeschafft.
Mit § 5 wird eine vom Städte- und Gemeindebund in der Muster-Satzung vorgeschlagene Regelung zur falschen Befüllung von Bioabfallbehältern in § 11 Absatz 9 eingeführt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: keine
Alternativen:
keine