Betreff
I. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Meerbusch vom 25. Mai 2012
Vorlage
DezIII/0698/2017
Aktenzeichen
1.70.15.01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die I. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Meerbusch (Anlage A) zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Der Städte- und Gemeindebund hat zum 19.07.2017 in Abstimmung mit dem Ministerium  für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz NRW eine neue Muster-Satzung über die Abfallentsorgung herausgegeben. Im Wesentlichen werden darin die Verweise auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Elektro- und Elektronikgesetz und das Batteriegesetz aktualisiert. Diese redaktionellen Änderungen werden in §§ 1 bis 3 der I. Änderungssatzung umgesetzt.

Mit den §§ 4, 6 und 7 werden die Aufzählungen der Restabfallbehälter durch den neu eingeführten 60 Liter Restabfallbehälter ergänzt.

Die Ausnahmeregelung in § 10 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung zur Benutzung von Restabfallsäcken anstelle von Restabfallbehältern ist seit Jahren nicht mehr angewandt worden. Sie wird mit § 4 der I. Änderungssatzung abgeschafft.

Mit § 5 wird eine vom Städte- und Gemeindebund in der Muster-Satzung vorgeschlagene Regelung zur falschen Befüllung von Bioabfallbehältern in § 11 Absatz 9 eingeführt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

 


Alternativen:

keine